Präventionsarbeit lohnt sich. Die Zahl tödlicher und schwerer Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten um circa zwei Drittel zurückgegangen. Maßnahmen der Prävention helfen aber nicht nur, Schadensfälle zu vermeiden. Sie tragen auch dazu bei, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigungsfähig bleiben. Dies ist gerade vor dem Hintergrund des schon deutlich spürbaren Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels in vielen Branchen wichtig.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (bzw. kurz "Gefährdungsbeurteilung") bildet den Mittelpunkt der betrieblichen Präventionsarbeit. Sie ist durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und Voraussetzung für die Ableitung sowie Umsetzung geeigneter Präventionsmaßnahmen und damit für sicheres und gesundes Arbeiten.
Alle Unfallversicherungsträger verfügen über Präventionsfachkräfte mit umfassendem Fachwissen. Sie beraten und unterstützen die Verantwortlichen in Betrieben und Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung.
Arbeitsschutzmanagementsysteme
Systematischer Arbeitsschutz und wirksame Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) bedeuten: Sicherheit bei der Arbeit gezielt planen, systematisch organisieren und konsequent als Führungsaufgabe betreiben. Weiterhin gilt es, die Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen und das System kontinuierlich zu verbessern. Arbeitsschutzmanagementsysteme haben für Betriebe und Bildungseinrichtungen eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören nicht nur wirtschaftliche Aspekte, sondern sie schaffen auch Rechtssicherheit und gewährleisten eine effektive Organisation von Sicherheit bei der Arbeit.
Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmanagementsystemen erhalten Betriebe und Bildungseinrichtungen von den Unfallversicherungsträgern. Zudem können Unfallversicherungsträger vorhandene Managementsysteme begutachten und bescheinigen.
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Die DGUV Information 211-030 "Arbeitsschutzmanagement - Mit System sicher zum Erfolg" wendet sich mit einer kurzen Darstellung des Themas an die Betriebe sowie Bildungseinrichtungen und stellt insbesondere das AMS-Gütesiegel der gesetzlichen Unfallversicherung "Sicher mit System" vor. Diese Publikation dient als Erstinformation, welche durch weitere Schriften zum Thema und/oder persönliche Beratung ergänzt werden kann. (www.dguv.de; Webcode: p211030) |
Überwachung und Ermittlung
Durch die Überwachung sollen insbesondere Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden. Letztlich dient sie auch dazu, den Verantwortlichen die ihnen obliegenden gesetzlichen Pflichten bewusst zu machen.
Ermittlungen der Präventionsfachkräfte zielen auf die Ursachenforschung nach Schadensfällen, wie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, ab. Denn daraus lassen sich wichtige Erkenntnisse für die Präventionsarbeit ableiten.
Unfallversicherungsträger überwachen und ermitteln aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags. Dies erfolgt insbesondere durch Befragungen, Ortsbegehungen, Dokumenteneinsichten. Auch Messungen, z. B. zu Gefahrstoffen, Lärm, Ergonomie oder Beleuchtung sind möglich.
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Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Dazu gehören insbesondere Unfälle von Beschäftigten bei Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt sind, und die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind gesetzlich nicht definiert. Im Allgemeinen werden darunter alle Gefahren für die Gesundheit von Beschäftigten verstanden, die im Zusammenhang mit der Arbeit auftreten können. |
Regelwerk
Das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bündelt die Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Seine Umsetzung gewährleistet Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
DGUV Vorschriften sind verbindlich und geben insbesondere Personen mit Führungsverantwortung Handlungssicherheit.
DGUV Regeln konkretisieren Unfallverhütungsvorschriften und zeigen konkrete Präventionsmaßnahmen auf.
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Eine Sonderform von DGUV Regeln sind Branchenregeln. Sie dienen vor allem Unternehmerinnen und Unternehmern von (insbesondere kleinen und mittelständischen) Unternehmen (KMU) als Gesamtkompendium für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie bündeln alle relevanten Gefährdungen und Vorgaben für diese Branche und geben verständliche fachliche Empfehlungen. |
DGUV Informationen bieten detaillierte Hilfestellungen, Anleitungen, Maßnahmen und Darstellungen zu einem bestimmten Themengebiet oder Sachverhalt im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
DGUV Grundsätze bieten Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, beispielsweise hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV wird insbesondere von den Präventionsfachkräften der Unfallversicherungsträger in den Fachbereichen und Sachgebie...