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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Beschäftigungsfähigkeit des Fachbereichs Gesundheit im Betrieb der DGUV
Mitglieder der Projektarbeitsgruppe waren:
Tobias Belz, VBG (Projektleitung)
Christian Pangert, VBG; Burkhard Rehn, BG RCI; Alexandra Theiler, UKBW
DGUV Information 206-032
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p206032
1 Zum Umgang mit dieser DGUV Information
Diese DGUV Information gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere mit ihren Präventionsleistungen zur Sicherstellung von Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Auf diese Weise sollen vor allem das Bewusstsein bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Beschäftigten gestärkt und die Inanspruchnahme bestehender Angebote der Unfallversicherungsträger gesteigert werden.
Ansatz dieser DGUV Information ist, die relevanten Aspekte, welche Beschäftigungsfähigkeit beeinflussen, auf wenigen Seiten kurz und prägnant darzustellen. Oftmals sind weiterführende Informationen verfügbar. Diese lassen sich zumeist bequem per Webcode (Eingabe unter www.dguv.de) abrufen.
Als Strukturierungshilfe der Schrift werden Themenbereiche herangezogen, welche für Betriebe und Bildungseinrichtungen sowie die gesetzliche Unfallversicherung von zentraler Bedeutung sind (vgl. Abbildung 1).
Abb. 1 Wichtige Einflussgrößen auf Beschäftigungsfähigkeit und ihre Querbezüge
Aufgrund der gewählten Struktur lassen sich Redundanzen innerhalb der Abschnitte nicht immer vermeiden. Die Einflussgrößen auf die Beschäftigungsfähigkeit sind eng miteinander verzahnt.
Zur Gewährleistung von Beschäftigungsfähigkeit muss eine Reihe von Aspekten gleichzeitig erfüllt sein (vgl. Abbildung 2). Gesundheit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten sowie ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz sind dafür Beispiele. Sie nützen aber nicht viel, wenn die unterstützende Haltung durch Führungskräfte fehlt.
Abb. 2 Beschäftigungsfähigkeit hat eine Reihe von Voraussetzungen
2 Verständnis von Beschäftigungsfähigkeit
Unter Beschäftigungsfähigkeit wird allgemein die Fähigkeit von Personen zur Partizipation am Arbeits- und Berufsleben verstanden.
Arbeitnehmende und Arbeitgebende sind gemeinsam für die Beschäftigungsfähigkeit verantwortlich. Diese Auffassung vertritt das gleichnamige Sachgebiet im Fachbereich "Gesundheit im Betrieb" der DGUV.
Aus Sicht der Arbeitnehmenden geht es bei Beschäftigungsfähigkeit um die Möglichkeit, Arbeit zu finden, ihr langfristig nachgehen zu können und sich dabei weiterzuentwickeln.
Aus Sicht der Arbeitgebenden geht es bei Beschäftigungsfähigkeit um die Möglichkeit, Personal zu gewinnen, zu binden, zu qualifizieren sowie sichere und gesunde Rahmenbedingungen zu schaffen.
Von Beschäftigungsfähigkeit profitieren somit insbesondere Beschäftigte sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Vorteile bestehen aber auch für weitere Anspruchsgruppen. Sozialversicherungsträger profitieren etwa durch die Verhütung von Leistungen im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Letztendlich ist Beschäftigungsfähigkeit auch von allgemeinem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interesse.
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Interessieren Sie sich für die konkreten Leistungen Ihres Unfallversicherungsträgers? Fragen Sie dort nach! Wenn Sie Ihren Unfallversicherungsträger nicht kennen, erhalten Sie hilfreiche Informationen auf www.dguv.de; Webcode: d104920. Ist das Thema Beschäftigungsfähigkeit für Sie interessant? Haben Sie weitere Fragen? Dann treten Sie mit dem Sachgebiet "Beschäftigungsfähigkeit" im Fachbereich "Gesundheit im Betrieb" der DGUV in Kontakt (www.dguv.de; Webcode: d1182856). |
3 Sicherheit
Präventionsarbeit lohnt sich. Die Zahl tödlicher und schwerer Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten um circa zwei Drittel zurückgegangen. Maßnahmen der Prävention helfen aber nicht nur, Schadensfälle zu vermeiden. Sie tragen auch dazu bei, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigungsfähig bleiben. Dies ist gerade vor dem Hintergrund des schon deutlich spürbaren Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels in vielen Branchen wichtig.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (bzw. kurz "Gefährdungsbeurteilung") bildet den Mittelpunkt der betrieblichen Präventionsarbeit. Sie ist durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und Voraussetzung für die Ableitung sowie Umsetzung geeigneter Präventionsmaßnahmen und damit für sicheres und gesundes Arbeiten.
Alle Unfallversicherungsträger verfügen über Präventionsfachkräfte mit umfassendem Fachwissen. Sie beraten und unterstützen die Verantwortlichen in Betrieben und Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung.
Arbeitsschutzmanagementsysteme
Systematischer Arbeitsschutz und wirksame Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) bedeuten: Sicherheit bei der Arbeit gezielt planen, systematisch organisieren und konsequent als Führungsauf...