Spontane Gespräche

Gefährden Beschäftigte bei der Arbeit sich selbst oder andere Personen, sollte dies am besten sofort angesprochen werden - von Kolleginnen und Kollegen, insbesondere wenn sie auch Sicherheitsbeauftragte sind, oder von anwesenden Vorgesetzten. Die Beteiligten stellen in dem spontanen Gespräch ihre Sichtweisen dar und tauschen ihre Meinungen aus.

Ebenso kann sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten ein guter Anlass für ein spontanes Gespräch sein.

Anders als bei Kurzgesprächen und Unterweisungen entstehen hier spontane Gespräche aufgrund eines konkreten Anlasses - also ohne Vorbereitung und Planung. Auch konzentrieren sie sich auf einen bestimmten Aspekt.

Werden im betrieblichen Alltag auftretende Probleme spontan angesprochen, erkennen die Beschäftigten, dass

  • gefährdende Zustände und Verhaltensweisen nicht geduldet werden,
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen wichtig sind,
  • auf Erfahrung und Meinung der Beschäftigten Wert gelegt wird.

Sicherheitskurzgespräche

Sicherheitskurzgespräche bieten sich dafür an, sich fokussiert über Gefährdungen bei bestimmten Tätigkeiten auszutauschen. Dabei kann es sowohl um physische als auch um psychische Aspekte gehen.

So kommt Wissen über ausgewählte Gefährdungen bei den Beschäftigten an:

  • Es werden gezielt diejenigen angesprochen, die betroffen sind.
  • Das Thema ist prägnant und verständlich formuliert.
  • Das Gespräch findet etwas abseits vom Tagesgeschehen in möglichst ruhiger Atmosphäre statt.

Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, welche Themen in einem Bereich relevant sind. Wichtig sind insbesondere Gefährdungen, die nicht allein durch technische Schutzmaßnahmen beherrscht werden können. Das Sicherheitskurzgespräch kann auch dazu dienen, wichtige Aspekte einer Unterweisung zeitnah zu wiederholen.

Je besser so ein Sicherheitskurzgespräch vorbereitet ist, desto größer ist der Erfolg. Entsprechende Unterlagen oder andere Medien können bei der Vorbereitung helfen.

Um die Wichtigkeit zu unterstreichen, sollte der oder die Vorgesetzte das Sicherheitskurzgespräch selbst leiten. Sicherheitsbeauftragte des Bereichs sollten eng eingebunden werden - möglichst schon bei der Vorbereitung.

Es sollte genug Zeit eingeplant sein, damit alle Betroffenen ihr Wissen austauschen können. Das heißt, die Beschäftigten beteiligen sich aktiv an dem Austausch über Gefährdungen, deren Ursachen und mögliche Präventionsmaßnahmen. Anstatt um Schuldzuweisungen soll es um Lösungen gehen.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Zum Abschluss des Gesprächs vereinbaren die Teilnehmenden das weitere Vorgehen. Es ist wichtig, dass die so festgelegten Ziele von den Beteiligten mitgetragen werden.

Medien

  • Die DGUV-Information 206-046 "Fünf Fragen nach Regelabweichungen" aus dem Praxisfeld Fehlerkultur gibt Anregungen für den Gesprächsaufbau.
  • Medien der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) stellen typische Arbeitssituationen dar:

    • Plakate
    • Sicherheitskurzgespräche (SKG)
    • Schriften zur Arbeitssicherheit wie Merkblätter, DGUV Informationen und DGUV Regeln

Unterweisungen

Die Unterweisung ist die zentrale Methode, wenn es darum geht, Beschäftigte

  • über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu informieren,
  • zu sicherheits- und gesundheitsgerechtem Arbeiten und Verhalten zu motivieren.

Unterweisungen sind die Grundlage für eine wirkungsvolle Kommunikation aller Beteiligten über sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im betrieblichen Alltag.

Wer ein Unternehmen führt, ist zu Unterweisungen verpflichtet (§ 12 Arbeitsschutzgesetz),

  • bevor Beschäftigte ihre Tätigkeit erstmals aufnehmen,
  • in regelmäßigen Abständen (mindestens jedoch einmal jährlich),
  • bei neu eingeführten Arbeitsverfahren,
  • nach Unfällen, Störfällen oder kritischen Ereignissen,
  • falls Verhaltensweisen beobachtet werden, die zu Gefährdungen und Belastungen führen können.

Grundlage der Unterweisung ist die für den einzelnen Arbeitsplatz oder die einzelne Tätigkeit durchgeführte Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz).

Jede Unterweisung erfolgt zugeschnitten auf den jeweiligen Arbeitsplatz. Inhalte sind

  • die konkreten Tätigkeiten,
  • die damit verbundenen Gefährdungen sowie
  • die Maßnahmen zu ihrer Verhütung.

Eine erfolgreiche Unterweisung setzt eine gründliche Vorbereitung voraus. Hilfreich sind am Arbeitsplatz vorhandene Betriebsanweisungen, Betriebsanleitungen zu Arbeitsmitteln und Maschinen, Skizzen und Fotos sowie Medien der Unfallversicherungsträger. Materialien wie Plakate helfen zugleich, die Unterweisung anschaulich zu gestalten.

Idealerweise sorgt die direkte Führungskraft selbst für die mündliche Unterweisung und bezieht die Beschäftigten aktiv mit ein. Zum Beispiel, indem Gefahrenstellen selbst gesucht oder zumindest gemeinsam begutachtet werden. Daraus können Lösungen zur Verringerung der Gefährdung erarbeitet werden.

Falls Beschäftigte Persönliche Schutzausrüstung (PSA) benutzen müssen, ist es sinnvoll, den Einsatz der Ausrüstung gemeinsam mit ihnen z...

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