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Änderungen zur letzten Ausgabe Juli 2006:

  • Änderung des Titels
  • Ausweitung auf traumatische Ereignisse, nicht nur gewalttätige Ereignisse
  • Konkretisierung zur Gefährdungsbeurteilung (S. 6)
  • Ergänzung um weitere Beispiele möglicher Maßnahmen
  • Aktualisierung der Fotos und Abbildungen
  • Redaktionelle Überarbeitung
Impressum  
Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

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Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Gesundheitsdienst des Fachbereichs Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege der DGUV
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
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Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode : p207012

1 Einleitung

Diese DGUV Information behandelt vorrangig traumatische Ereignisse durch Übergriffe von Patientinnen und Patienten, Angehörigen aber auch Dritten in der Arbeitsumgebung.

Darüber hinaus können aber auch emotionale Ausnahmeereignisse, z. B. durch die Konfrontation mit Suiziden, schwerstverletzt eingelieferten Patienten oder Patientinnen, Brandereignissen, besonderen Unglücks- oder Todesfällen, zu psychischen Beeinträchtigungen und Störungen führen. Viele der nachfolgenden Informationen gelten auch für solche Ereignisse und deren Folgen.

Die Ausführungen richten sich dabei vor allem an Betroffene, ebenso an Führungskräfte und Mitarbeiterteams.

Jeder Mensch kann mit den unterschiedlichsten außergewöhnlich belastenden Situationen und Ereignissen im Arbeitsalltag konfrontiert werden, wie z. B. direkte Belästigungen, Bedrohungen, körperliche Angriffe, aber auch das Miterleben von Suiziden und schweren (Arbeits-)Unfällen.

Überall dort, wo Beschäftigte im Gesundheitsdienst auf Menschen in Ausnahmesituationen treffen, kann es vorkommen, dass Personen durch das Verhalten anderer körperlich und/oder psychisch beeinträchtigt werden.

Geschehen kann dies auf psychiatrischen Stationen, in Notaufnahmen von Akutkrankenhäusern und stationären Einrichtungen, in denen Menschen mit geistigen Behinderungen oder demenziell erkrankte Menschen betreut werden, aber auch an vielen anderen Stellen im Gesundheitswesen.

Vor allem Pflegepersonal ist solchen Handlungen überdurchschnittlich häufig ausgesetzt. Die Bandbreite unangemessenen Verhaltens ist groß und reicht von Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen über Kratzen, Beißen und Spucken, Schlagen und an den Haaren ziehen bis zu schweren körperlichen Angriffen. Auch eine indirekte oder sekundäre Traumatisierung von Gesundheitspersonal durch das Miterleben von Patiententraumatisierung kann zu seelischen Verletzungen führen.

Während in den vergangenen Jahrzehnten vor allem körperliche Schädigungen bei solchen Arbeitsunfällen Aufmerksamkeit nach sich zogen, rückt auch die Bewältigung von psychischen Beschwerden immer mehr in den Vordergrund und sollte nicht unterschätzt werden.

Menschen, die einem solch traumatischen Ereignis ausgesetzt waren, fühlen sich mitunter im Nachhinein noch hilflos und unsicher. Sie können unter körperlichen und/oder psychischen Folgen wie Angst, Schlafproblemen leiden, sich müde oder extrem angespannt fühlen. Das ist ein bekanntes und "normales" Phänomen nach solch einem Ereignis, kann aber dennoch verunsichern und zu Fragen nach weiterer Unterstützung führen.

Diese vorerst gesunden Mechanismen der Verarbeitung eines traumatischen Ereignisses sind individuell sehr verschieden und klingen bei einem Großteil der Betroffenen innerhalb von Stunden oder Tagen wieder ab.

In Einzelfällen können diese Beschwerden auch länger andauern. Wenden Sie sich an Ihren Unfallversicherungsträger, wenn Sie Fragen haben, telefonische Beratung wünschen, aber auch wenn Sie therapeutische Hilfe benötigen.

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige Anregungen geben,

  • welche Möglichkeiten der Vorbeugung es gibt,
  • welche Verhaltensweisen in eskalierenden Situationen sinnvoll sind,
  • was getan werden kann, wenn es zu einem Ereignis gekommen ist, durch das Beschäftigte körperlich oder seelisch verletzt wurden.

2 Was kann vorbeugend getan werden, um traumatische Ereignisse zu vermeiden?

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind auch Aussagen zur psychischen Belastung bei der Arbeit durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu treffen und durch Umsetzung von Maßnahmen durch den Unternehmer zu vermeiden bzw. zu verringern.

Grundsätzlich gilt: einen bewussten und konstruktiven Umgang mit emotional belastenden Situationen, (zu erwartenden) Konflikten und eine agg...

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