Wasch- und Umkleideräume sollen unmittelbar nebeneinander liegen. Bei einer räumlichen Trennung darf der Weg nicht durchs Freie oder durch Arbeitsräume führen, eine Entfernung von maximal 10 m auf gleicher Etage sollte nicht überschritten werden.
An Wasch- und Duschplätzen müssen fließendes warmes und kaltes Wasser aus Einhebelmischgarnituren (möglichst berührungslos) gewährleistet sein. Benötigt werden auch Händedesinfektionsmittel, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel aus Spendern sowie Einmalhandtücher. Warmlufttrockner sind wegen hygienischer Schwächen zu vermeiden. An Duschplätzen soll ein Haltegriff sowie ggf. Vorrichtungen zur Haartrocknung angebracht sein. Die Temperatur von vorgemischtem Wasser soll während der Nutzungszeit +43 °C nicht überschreiten.
Schmutzwasser muss auf dem Boden ohne über weitere Wasch- oder Duschplätze zu laufen abfließen können.
In Duschanlagen ohne direkten Zugang zum Umkleideraum sind Kleiderablagen vorzusehen. Bei mehreren Duschen in Waschräumen ist ein Sichtschutz vorzusehen.
Fußböden und Wände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein, Fußböden müssen auch im feuchten und nassen Zustand rutschhemmend sein (siehe Kapitel 6.1 "Rutschfestigkeit").
Eine wirksame Lüftung nach ASR A3.6 "Lüftung" (siehe auch Kapitel 8.3 "Lüftung von Sanitärräumen") ist zu gewährleisten.
Die Gestaltung der Waschplätze in Waschräumen in die verschiedenen Kategorien A bis C der ASR A4.1 "Sanitärräume" ergibt sich nach Art der Tätigkeit, abhängig von dem Schmutzgrad.
Werden keine Waschräume nach diesen Kategorien benötigt, müssen in der Nähe der Arbeitsplätze und der Umkleideräume Waschgelegenheiten mit fließendem Warm- und Kaltwasser sowie Hautreinigung- und Hautpflegemittel zur Verfügung stehen.
Für die minimale Anzahl der Waschplätze gibt es je nach Kategorie folgende Mindestanzahlen an Waschplätzen in Abhängigkeit von der Gleichzeitigkeit der Nutzung.
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Good Practice |
Aufgrund der individuellen Arbeitsrhythmen der Menschen mit Behinderung und den damit i.d.R. verbundenen individuell höheren Zeiten für Waschvorgänge sind für die Planung in Werkstätten die Werte einer hohen Gleichzeitigkeit zugrunde zu legen, auch wenn der Betriebsablauf nicht wie in einem Schichtbetrieb getaktet ist. |
Abmessungen der Waschräume:
In Waschräumen müssen mindestens die Abmessungen gemäß ASR A4.1 "Sanitärräume", Ziffer 6.3 eingehalten werden. Größere Maße sind z. B. bei der Nutzung elektrisch betriebener Rollstühle unvermeidlich.
Abb. 10.3
Beinfreiheit bei Waschtischen zur Rollstuhlnutzung (alle Angaben in cm)
Dabei sind auch Bewegungsflächen und Verkehrswege zu berücksichtigen. Bewegungsflächen müssen vor Wasch- und Duschplätzen zur Verfügung stehen und dürfen sich nicht überschneiden. Verkehrswege und Bewegungsflächen dürfen sich nicht überschneiden.
Waschbecken müssen mit Rollstühlen unterfahrbar sein.