Desinfektionsmittel für die Hautdesinfektion kommen fast ausschließlich als gebrauchsfertige Produkte, vor allem als Desinfektionsmittellösung oder teilweise als desinfektionsmittelgetränkte Tücher, mit einer alkoholischen Wirkstoffbasis (60–100 Gew.-%) vor. Die typischen Wirkstoffe sind Ethanol oder 2-Propanol. Teilweise sind zusätzlich auch remanent wirksame Wirkstoffe wie Chlorhexidingluconat oder Polyvinylpyrrolidon-Iod enthalten.
Inhalative Gefährdung
Alkohole besitzen einen hohen Dampfdruck und sind flüchtig. Somit können Dämpfe der Inhaltsstoffe oder Aerosole beim Versprühen eine inhalative Gefährdung bedingen.
Bei der Desinfektion kleiner Patientenhautflächen ist die inhalative Gefährdung vernachlässigbar. Bei der Desinfektion größerer Patientenhautflächen ist die inhalative Exposition durch alkoholische Inhaltsstoffe in der Regel auch gering und liegt unterhalb der AGW. Bei ungünstigen Lüftungsverhältnissen (keine oder nicht ausreichende natürliche oder technische Raumlüftung möglich) können jedoch Konzentrationen von bis zu etwa 60 % des jeweiligen AGW über die Desinfektionsdauer erreicht werden. Zusammen mit anderen Gefahrstoffen, z. B. Narkosegasen oder Desinfektionsmitteldämpfen bei chirurgischer Händedesinfektion, kann daher aufgrund der Gesamtexposition die inhalative Exposition durchaus bei ungünstigen Lüftungsverhältnissen eine Rolle spielen. Im OP-Bereich mit ausreichender natürlicher Lüftung (siehe KRINKO Empfehlung "Prävention postoperativer Wundinfektionen") oder mit einer modernen, normgerechten Lüftungsanlage nach DIN 1946 – Teil 4, die mehr als 1.200 m3/h Frischluft liefert, wird nicht mit einer Überschreitung der AGW für diese Substanzen zu rechnen sein.
Dermale Gefährdung
Bei der Desinfektion der Patientenhaut sind die Hände des medizinischen Personals in der Regel durch medizinische Einmalhandschuhe geprüft nach DIN EN ISO 374 und DIN EN 455 zum Schutz vor Kontakt mit Desinfektionsmitteln und vor Infektionen ausreichend geschützt.
Augengefährdung
Hautdesinfektionsmittel können ernste Augenschäden verursachen.
Brand- und Explosionsgefahr
Brand- und Explosionsgefahr ist bei Anwendung der üblichen alkoholischen Produkte relevant, wenn Zündquellen in der Nähe sind. Bei einer großflächigen Hautdesinfektion besteht diesbezüglich aufgrund der verwendeten Menge, der großen Oberfläche und der Hauttemperatur eine wesentliche Gefährdung.
Kennzeichnung der gebrauchsfertigen Desinfektionsmittel
Die Produkte sind üblicherweise mit folgenden Gefahrenpiktogrammen und Gefahrenhinweisen versehen:
- H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
- H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar
- H318 Verursacht schwere Augenschäden
- H319 Verursacht schwere Augenreizung
- H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung