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Diese DGUV Information richtet sich vorrangig an Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Ganz leicht ...
haben Sie es als Führungskraft nicht.
Mit dieser DGUV Information erhalten Sie eine Handlungshilfe für den Berufsalltag, mit der Sie den Betriebserfolg und den Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen voranbringen können.
Verstehen Sie Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes als eine Möglichkeit, den Betriebsablauf systematisch zu verbessern.
Das Bereitstellen und Verwenden geeigneter Arbeitsmittel und Schutzkleidung sowie das sichere Bewegen im Straßenverkehr sind wichtige Maßnahmen, um Gefährdungen und Störungen zu vermeiden.
Gerade bei den personalintensiven Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sind psychische Einflüsse und das Betriebsklima wesentlich für den...
... Erfolg!
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Postsendungen des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV
DGUV Information 208-035
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p208035
Bildnachweis
Abbildungen: DGUV/Marketeam GmbH
1 Anwendungsbereich
Die Bearbeitung von Sendungen kann gegliedert werden in die Tätigkeitsbereiche:
- Anliefern/Abholen vom Versender bzw. der Versenderin
- Stationäres Sortieren, Umschlagen und innerbetrieblicher Transport
- Zustellen/Ausliefern beim Adressaten bzw. der Adressatin
In dieser DGUV Information geht es ausschließlich um den dritten Tätigkeitsbereich, das Zustellen/Ausliefern von Sendungen beim Adressaten oder der Adressatin.
Organisatorische Hinweise auf Arbeitsmittel und Schutzkleidung/Bekleidung beziehen sich nur auf vom Arbeitgeber bereitgestellte.
2 Begriffsbestimmungen
Unternehmen verwenden zum Teil unterschiedliche Begriffe für gleichartige Sachverhalte und ähnliche Gegenstände. In dieser Information werden Begriffe wie folgt verwendet:
Sendungen
Pakete, Päckchen, Briefe, Bücher, Kataloge, Pressepost, Postkarten, Telegramme, Zeitschriften, Wurfsendungen, Prospekte und Stückgut
Zustellen
Ausliefern von Sendungen, die an private wie auch an gewerbliche Empfänger bzw. Empfängerinnen adressiert sind und Verteilen von Werbesendungen.
Ablagestellen
Räume, Behälter oder Einrichtungen zum vorübergehenden Lagern von Sendungen am Zustellweg.
3 Einarbeiten der Beschäftigten
Einarbeiten der Beschäftigten in die Arbeitsaufgabe ...
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Das gute Beispiel |
Harry Neumann hat Erfahrung im Kurierdienst. In seinem neuen Betrieb ist jedoch manches anders als an seinem vorherigen Arbeitsplatz. Das neue Fahrzeug ist viel größer als das bisherige. Außerdem hat es ein Automatik-Getriebe. Da war es gut, dass am ersten Arbeitstag auf dem Betriebshof mit dem Fahrzeug geübt werden konnte. Ein Trainer hatte Tipps für den Umgang mit dem Automatikgetriebe und für das Rückwärtsfahren. |
Vormachen und dann unter Anleitung nachmachen - da bekommt man schnell heraus, wie es richtig geht und gewinnt mehr Sicherheit bei allen Handgriffen.
... schafft Aufmerksamkeit und gibt Sicherheit!
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Was ist wichtig? |
- Die Beschäftigten lernen vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit den richtigen Umgang mit dem benötigten Arbeitsmittel (z. B. Zustellfahrrad) und mit der Schutzausrüstung.
- In der Praxis hat sich bewährt, dass dem Betriebsneuling eine erfahrene Kollegin oder ein erfahrener Kollege als Ansprechperson während des Einarbeitens zur Seite steht.
- Unterweisungen werden direkt am Arbeitsplatz oder Arbeitsmittel durchgeführt.
- Betriebsneulinge erhalten Informationen zur Ansprechperson in Fragen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, z. B. Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer/Ersthelferin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/Betriebsärztin, Betriebsrat.
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4 Wissensvermittlung, Unterweisung
Wer sich auskennt, findet sich sicher zurecht ...
Wie vermitteln Sie Wissen und Fertigkeiten erfolgreich? So geht’s am Besten:
Vorbereiten · Vormachen/Erklären · Nachmachen · Selbständig arbeiten lassen
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Das gute Beispiel |
Bei der Unterweisung der Fahrradzustellerin oder des Fahrradzustellers wird z. B. der tägliche Sicherheits-Check, die richtige Beladung und die den individuellen Körpermaßen angepasste Sattelhöhe und Lenkerposition gezeigt. Der Zusammenhang von richtiger Beladung und sicherem Fahrverhalten sowie Vermeidung zu hoher Belastungen wird erklärt. Praktische Übungen mit dem Fahrrad festigen die vermittelten Kenntnisse und motivieren zum sicherheitsgerechten Verhalten. Hierzu gehört auch der Hinweis, dass das Tragen eines Fahrradhelms schweren Kopfverletzungen vorbeugen kann. |
... Wissensvermittlung für alle Beschäftigten!
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Was ist wichtig? |
- Einweisen anhand der Betriebsanweisung/Bedienungsanleitung.
- Praktische Erfahrungen weitergeben.
- Örtliche Gegebenheiten zeigen und Besonderheiten erklären.
- Inhalte von Vorschriften, Regeln und Anweisungen im Betrieb praxisnah vermitteln.
- Unterweisungsinhalte, Datum und Teilnehmende dokumentieren.
- Praktische Umsetzung des vermittelten Wissens förde...
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