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Vorbemerkung
Die Zeitungszustellerinnen und Zusteller haben ein sehr hohes Unfallgeschehen. Insbesondere Stürze, bedingt durch Witterungseinflüsse wie Schnee oder Glatteis, sind zu beklagen. Neben dem menschlichen Leid verursachen diese Unfälle in den Unternehmen und bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erhebliche Kosten. So mussten allein für die Heilbehandlung in den vergangenen Jahren regelmäßig mehrere Millionen Euro ausgegeben werden. Deshalb besteht Handlungsbedarf, um durch präventive Maßnahmen das Unfallgeschehen zu senken. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
Ziel der DGUV Information ist es, Arbeits- und Gesundheitsgefahren bei der Zeitungszustellung zu vermeiden. Es sollen Anforderungen, welche sich aus der Gefährdung der Mitarbeiter während des Austragens ergeben, benannt und effektive Wege zur Minderung dieser Gefährdungen aufgezeigt werden.
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet "Zustellung und stationäre Bearbeitung von Postsendungen", Fachbereich "Handel und Logistik" der DGUV.
Layout & Gestaltung:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion
Ausgabe: August 2015
DGUV Information 208-046 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen
1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Information informiert über den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung. Als Zeitungszustellung wird das Zustellen von Tageszeitungen definiert. Dies schließt jedoch nicht aus, dass diese DGUV Information bei ähnlichen Sachverhalten, wie der Verteilung anderer Printmedien und Anzeigenblätter sinngemäß angewendet werden kann. Sie richtet sich sowohl an die Versicherten als auch an die Unternehmerinnen und Unternehmer. Insbesondere gibt sie Informationen zum Bereitstellen und Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie z. B. Schuhwerk und Wetterschutzkleidung sowie notwendiger Sicherheitsausrüstung durch die Unternehmen bei der Zeitungszustellung.
Die DGUV Information soll helfen, Forderungen, welche sich aus dem staatlichen oder Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben, organisatorisch und praxisgerecht umzusetzen.
Des Weiteren sind Informationen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und zu Verhaltensanforderungen an die Zustellerinnen und Zusteller enthalten.
2 Gefährdungen
Für Zustellerinnen und Zusteller besteht eine Vielzahl von Gefährdungen. Das sind u.a. Gefährdungen, bedingt durch die Teilnahme am Straßenverkehr und durch die jeweiligen Bedingungen, unter denen Zustellerinnen und Zusteller austragen müssen (insbesondere ungünstige Witterungsbedingungen wie Regen, Schnee und Eisglätte). Beim Zusammentreffen mehrerer Gefährdungen kann dies zu einer Erhöhung des Unfallrisikos führen. Weitere Einflussfaktoren können von der jeweiligen Region, den örtlichen Gegebenheiten, dem Umfang der Tätigkeiten und den Routen abhängig sein.
Diese Gefährdungen sind zu ermitteln und einer Bewertung zu unterziehen. Die DGUV Information gibt hier Hilfestellungen und zeigt Wege auf, wie die durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen umgesetzt werden können.
3 Arbeitsschutz in der Zeitungszustellung
3.1 Ausrüstung mit Schuhwerk
Da Zeitungszustellerinnen und Zusteller häufig im Dunkeln unterwegs sind, besteht eine erhöhte Gefahr des Umknickens und Fehltretens. Deshalb ist es notwendig zweckmäßiges, festes Schuhwerk zu tragen. Nicht zweckmäßig sind beispielsweise offene Schuhe, Sandalen, Schuhe mit überdicker Laufsohle.
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Zustellerinnen und Zusteller Gefährdungen durch Witterungsereignisse ausgesetzt sind, ist vom Unternehmen geeignetes Schuhwerk zur Verfügung zu stellen.
Auf Grund von Witterungsereignissen besteht erfahrungsgemäß eine erhöhte Gefahr des Stolperns, Rutschens oder durch Stürze. Dies ist besonders bei nassem Laub, Schnee- und Eisglätte gegeben. Hier ist ein hohes Unfallgeschehen mit Knochenbrüchen, Verstauchungen, Sehnen- und Bänderverletzungen zu beklagen. Die Ausrüstung von Zustellerinnen und Zustellern mit geeignetem, diese Sturzgefahren mindernden Schuhwerk, ist deshalb notwendig.
Die Schuhe für Zeitungszustellerinnen und Zustellern sollten folgenden Anforderungen genügen:
- Sohle rutschfest, profiliert und biegeweich, geeignet für Schnee und Glatteis
- Schutz gegen Nässe durch wasserabweisende oder wasserdichte Ausführung
- anatomisch geformtes Fußbett mit guten Dämpfungseigenschaften
- den Fuß umschließendes Schuhwerk in knöchelhoher Ausführung mit gepolstertem Rand
- geringes Gewicht
- atmungsaktiv, hoher Trage- und Laufkomfort
- Innenfutter als Kälteschutz für die Wintermonate
Der eingesetzte Schuh sollte die Grundanforderungen nach DIN EN ISO 20344 an den Fußschutz erfüllen. Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe erfüllen diese Norm.
Darauf aufbauend wird in den Normen DIN EN ISO 20345 - 20347 der Fußschutz in drei "Schutztypen" unterteilt. Ausschlaggebend für diese Unterteilung sin...