Lagereinrichtungen und Ladungsträger müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung gemäß den Angaben in der Betriebsanleitung die Last des Lagergutes sicher aufnehmen können. Ihre Stand- und Tragsicherheit muss den betrieblichen Beanspruchungen genügen und durch rechnerische Tragfähigkeitsnachweise für die tragenden Elemente und/oder durch Belastungsversuche nachgewiesen sein.

Falls für bestimmte Lagereinrichtungen und Ladungsträger gemäß allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichende Anforderungen existieren (z. B. DIN EN 15 512 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung", DIN EN 15095 "Kraftbetriebene verschiebbare Paletten- und Fachbodenregale, Umlaufregale und Lagerlifte – Sicherheitsanforderungen"), sind diese abweichenden Anforderungen maßgeblich. Für nicht normativ geregelte Lagereinrichtungen und Ladungsträger gelten die folgenden Anforderungen.

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