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Beschäftigte können im Rahmen verschiedener Tätigkeiten mit Biostoffen aus der Abwassertechnik in Kontakt kommen. Eine Exposition gegenüber Biostoffen kann unter anderem erfolgen bei:

  • Handhabung von ungereinigten Geräten und Maschinen (z. B. Pumpen), abwassertechnischer Einrichtungen im Rahmen von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
  • Arbeiten in betrieblichen oder kommunalen Abwasserableitungs- oder Abwasserbehandlungsanlagen, Klärwerken
  • Arbeiten an häuslichen oder betrieblichen Abwasseranfallstellen und -ableitungsanlagen (z. B. Beseitigung von Rohrverstopfungen).

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV

In abwassertechnischen Anlagen sind eine Vielzahl von Biostoffen vorhanden. Besonders, wenn Fäkalien in die Anlagen eingeleitet werden, muss auch mit Krankheitserregern (z. B. Salmonellen, Hepatitis A) gerechnet werden.

Im Rahmen eines endemischen Ausbruchsgeschehens können auch Fälle von Polio-Erkrankungen ("Kinderlähmung") auftreten; dabei handelt es sich jedoch hierzulande um ein sehr seltenes Geschehen. Im Ausland, besonders im außereuropäischen Ausland, kann ein Polio-Geschehen nicht ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus können im Abwasser zusätzlich zu Bakterien und Viren auch Protozoen (tierische Einzeller) und Würmer als mögliche Krankheitserreger auftreten, zum Beispiel der Erreger der Lamblienruhr oder Spulwürmer. Diese Darmparasiten reichern sich bei der Abwasserbehandlung im Klärschlamm an, sodass vor allem bei Arbeiten mit nicht stabilisiertem (entseuchtem) Klärschlamm eine Gefährdung bestehen kann.

Eine umfassende Auflistung von Krankheitserreger, die im Abwasser angetroffen werden, ist im Anhang der TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" aufgeführt.

Neben der möglichen Aufnahme von Krankheitserregern im Sinne einer "Schmierinfektion" über Mund und Schleimhäute (siehe auch Abschnitt A3) können besonders alle Arbeiten mit Aerosolentstehung aus Abwasser zu einer Gefährdung durch Einatmen führen. Dazu zählen zum Beispiel alle Arbeiten mit Hochdruckreinigern (z. B. Hochdruckspüleinrichtung von Kanälen) oder Tätigkeiten im Bereich von offenen (Abwasser-)Becken mit Oberflächenbelüftern.

Bei Durchführung manueller Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr oder durch scharfkantige Feststoffe im Abwasser (Glasscherben) kann es zu Verletzungen der Haut kommen. Die verletzte Haut stellt dann eine weitere mögliche Eintrittspforte für Krankheitserreger dar.

Weiterhin muss in Bereichen der Kanalisation mit dem Vorkommen von Ratten und von ihnen durch Biss oder Kot übertragene Krankheitserreger, zum Beispiel der Leptospirose oder Tollwut, gerechnet werden.

Darüber hinaus kann durch die von Mikroorganismen gebildeten Stoffwechselprodukte in abwassertechnischen Anlagen eine Gefahr durch erstickende, giftige oder explosionsfähige Gase (Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff, Methan) gegeben sein. Diese Gefahren sind nicht Thema dieser Schrift (siehe hierzu DGUV Regel 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen").

Gesundheitliche Aspekte

Untersuchungen an Kanalarbeitenden haben gezeigt, dass eine Infektionsgefährdung vorwiegend durch "Schmierinfektion" besteht. Die Übertragung kann dabei durch kontaminierte Gegenstände (z. B. verschmutzte persönliche Schutzausrüstungen) oder über Hand-Mund-Kontakt oder direkt durch Spritzer ins Gesicht (Mund, Nase, Augen) erfolgen.

Ein erhöhtes Risiko einer Hepatitis-A-Infektion für Versicherte mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienbelasteten Abwässern wird angenommen, ließ sich in den bislang durchgeführten Untersuchungen jedoch nicht eindeutig bestätigen.

Weiterhin muss mit Durchfallerkrankungen durch Krankheitskeime aus Fäkalien, Erkrankungen durch Kontakt mit Blut, Gewebe, Urin infizierter Tiere (Ratten, Mäuse u. a. Nagetiere) oder verunreinigtem Wasser (z. B. Hantaviren, Tollwut, Weilsche Krankheit gerechnet werden (Leptospirose: Merkblatt Weilsche Krankheit.pdf).

Maßnahmen

Soweit möglich sollten alle kontaminierten Geräte vor der Reparatur gereinigt werden, um den Kontakt zu Biostoffen aus dem Abwasserbereich zu vermeiden oder zu reduzieren.

Aufgrund der häufigen Gefährdung durch "Schmierinfektion" kommt den allgemeinen Hygienemaßnahmen, vor allem der Handhygiene, entsprechend der TRBA 500 eine besondere Bedeutung zu.

Folgende weitergehende Maßnahmen sind in der Regel erforderlich:

  • Desinfektion der Hände nach der Arbeit
  • Duschen nach Arbeitsende bei starker Kontamination
  • kontaminierte Arbeitskleidung getrennt sammeln und waschen

Abgestimmt auf die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelte Infektionsgefährdung müssen die persönlichen Schutzausrüstungen für die jeweilige Tätigkeit ausgewählt werden:

  • Schutzkleidung (flüssigkeitsdicht)
  • Handschutz (Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen und bei Bedarf gegen mechanische Gefährdung [Schnitt- und Stichschutz])
  • Fußschutz (flüssigkeitsdicht und weitere Anforder...

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