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Änderungshinweis zur Vorversion (2005): Vollständige fachliche Überarbeitung und Neuausrichtung |
Impressum
Herausgegeben von: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
Sachgebiet Maschinen, Robotik und Fertigungsautomation des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV | |
Ausgabe: | März 2023 |
Satz und Layout: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin |
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Copyright: | Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: | Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen > Webcode: p209054 |
Vorbemerkungen
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmen und sollen ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, DGUV Vorschriften und DGUV Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Diese Schrift enthält Informationen und Praxisbeispiele zum Vorkommen von Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie. Sie gibt darüber hinaus Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Biostoffverordnung (BioStoffV) für Arbeits- und Tätigkeitsbereiche in der Holz- und Metallindustrie.
Diese DGUV Information soll vermitteln,
- was biologische Arbeitsstoffe sind,
- wie man Gefährdungen, die diese Arbeitsstoffe bewirken, ermitteln und beurteilen kann und
- welche Schutzmaßnahmen gemäß der Biostoffverordnung getroffen werden müssen.
Aus der betrieblichen Praxis werden eine Reihe von Gefährdungsabschätzungen typischer Arbeitsplätze der Holz- und Metallindustrie vorgestellt und Möglichkeiten zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdung aufgezeigt.
Die überarbeitete Auflage wurde an die aktuelle Rechtslage angepasst und um weitere relevante Arbeitsbereiche ergänzt.
Begriffsbestimmungen
Soweit vorhanden, handelt es sich um die offiziellen Begriffsdefinitionen nach BioStoffV oder anderen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Regelwerken der Unfallversicherungsträger. Darüber hinaus werden Erläuterungen und Ergänzungen aufgeführt, die für den Anwenderkreis dieser DGUV Information einem besseren Verständnis dienen oder für die keine offiziellen Begriffsbestimmungen vorliegen.
Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:
4. |
Allergen ist ein körperfremder organischer oder anorganischer Stoff, der im Körper eine Immunantwort auslöst (siehe auch → Allergie, Sensibilisierung). |
7. |
Anaerob bedeutet in Abwesenheit von (Luft-)Sauerstoff. Anaerobe Mikroorganismen sind nur in Abwesenheit von (Luft-) Sauerstoff überlebens- und wachstumsfähig. (Lu... |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
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