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Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Oberflächentechnik und Schweißen" des

Fachbereichs "Holz und Metall" der DGUV

Ausgabe: Juni 2017

DGUV Information 209-087

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

oder unter www.dguv.de/publikationen

1 Anwendungsbereich

1.1 Allgemeines

Dieser Leitfaden beschreibt Brandschutzanforderungen für Lackieranlagen. Er soll Hersteller und Betreiber von Lackieranlagen bei der Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen unterstützen und die Zusammenarbeit aller Akteure mit Bezug zum Brandschutz - das sind zusätzlich Fachplaner/Fachplanerinnen, Versicherungen und zuständige Behörden - erleichtern. Hierbei werden Aspekte aus den folgenden Bereichen erläutert:

  • Baulicher und betrieblicher Brandschutz
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Sachwertschutz
  • Umweltschutz

In diesem Leitfaden nicht vollständig behandelt sind Aspekte

  • des Explosionsschutzes,
  • der Lagerung entzündbarer und/oder wassergefährdender Flüssigkeiten,
  • der Lagerung brennbarer und/oder wassergefährdender Stoffe.

Lackieranlagen sind Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind die Auswirkungen der am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 BetrSichV). Um falsche Beschaffungsentscheidungen zu vermeiden, sollte die Gefährdungsbeurteilung bereits während der Planungsphase begonnen werden. Hinsichtlich der brandschutztechnischen Anforderungen ist dabei ein abgestimmtes Zusammenwirken aller Akteure erforderlich.

Abb. 1:

Layout einer verketteten Lackieranlage

Lackieranlagen können bestehen aus Einrichtungen (Abbildung 1)

  • zur Reinigung und Vorbehandlung,
  • zum Lackieren/Beschichten unter Verwendung organischer Beschichtungsstoffe (z. B. Kabinen, Applikationstechnik, Tauchbäder),
  • zum Abdunsten und Trocknen organischer Beschichtungsstoffe,
  • zur Versorgung mit Beschichtungs- und Reinigungsstoffen,
  • zum Fördern und Handhaben von Werkstücken,
  • zur Entsorgung.

Diese Broschüre ist für alle genannten Einrichtungen grundsätzlich anwendbar. Schwerpunkt ist jedoch die Spritzapplikation von Flüssiglack.

Diese DGUV Information unterstützt die verantwortlichen Personen bei der Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen der BetrSichV, der GefStoffV und der TRGS 800.

1.2 Regelungsbereiche und Schutzziele

Brandschutzmaßnahmen resultieren aus unterschiedlichen Rechtsbereichen (Produktsicherheit, Arbeitsschutzrecht, Baurecht, Umweltrecht) und weiteren Regelungen (z. B. Anforderungen der Sachversicherungen).

Die Erfüllung aller Anforderungen des Brandschutzes macht eine frühzeitige Kommunikation der Beteiligten sowohl bei der Erstellung von Neuanlagen als auch bei der Änderung bestehender Anlagen notwendig.

Konkrete Schutzmaßnahmen können häufig mehrere Schutzziele abdecken.

Beispiel: Eine automatische Löscheinrichtung, die in eine Lackierkabine eingebaut worden ist, dient dem Sachwertschutz, kann aber indirekt auch dem Personenschutz dienen.

Konkrete Schutzmaßnahmen müssen im Einzelfall, unter Beachtung mehrerer Regelungsbereiche, festgelegt werden.

Beispiel: Fluchtwege müssen dem Arbeitsstättenrecht, zugleich aber auch dem Baurecht und dem Maschinenrecht entsprechen.

2 Von der Idee zur Realisierung - Handlungsfelder des Brandschutzes in der Planung und Herstellung

Bis zur Inbetriebnahme einer Lackieranlage bedarf es einer Vielzahl von Entscheidungen und Festlegungen; Informationen müssen ausgetauscht und Abstimmungen getroffen werden.

Tabelle 1 zeigt einen Überblick über Handlungsfelder und die jeweils verantwortlichen und beteiligten Parteien. Die Handlungsfelder "Betriebliche Planung" und "Genehmigungsverfahren" werden in den Abschnitten 3 und 4 ausführlich behandelt. Im Rahmen der Realisierung werden alle brandschutzrelevanten Informationen zwischen den Beteiligten verbindlich ausgetauscht und die Lackieranlage entsprechend konzipiert und konstruiert.

Tab. 1: Handlungsfelder des Brandschutzes bei der Realisierung von Lackieranlagen

  Genehmigungsbehörden Sachversicherung Hersteller Lackieranlagen Hersteller Brandschutzanlagen Betreiber
Betriebliche Planung
Erstellung des Lastenhefts     ggf. beteiligt ggf. beteiligt verantwortlich
Integration der Lackieranlage in ein Gebäude ggf. beteiligt ggf. beteiligt beteiligt ggf. beteiligt verantwortlich
Planung Brandschutz für das Gebäude - Brandschutzkonzept beteiligt ggf. beteiligt ggf. beteiligt beteiligt verantwortlich
Auslegung der Brandschutz-Anlagentechnik   ggf. beteiligt ggf. beteiligt verantwortlich beteiligt
Genehmigungsverfahren
Vorgespräch/Voranfrage beteiligt   ggf. beteiligt   verantwortlich
Baugenehmigung bzw. Genehmigung nach BImSchG oder Anzeige für Verfahren verantwortlich   beteiligt ggf. beteiligt für Antragstellung verantwortlich
Prüfungen & Abnahme vor Ort beteiligt ggf. beteiligt beteiligt beteiligt verantwortlich
Realisierung
Mitteilung der brandschutztechnischen Anforderungen und Schnittstellen an die Anlagenhersteller   ggf. beteiligt beteiligt beteiligt verantwortlich
Konstruktion und Herstellung (Brandschutz nach Ma...

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