Generell sind bei der Planung der Lackieranlage zunächst folgende Aspekte zu prüfen:
- Die Möglichkeit der Substitution der brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffe (s. TRGS 600 "Substitution")
- Die Möglichkeit einer Verfahrensänderung im Verarbeitungsprozess in Richtung geringerer Gefährdung
Erster Schritt der betrieblichen Planung ist die Erstellung des Lastenhefts (Abb. 2). Auf der Grundlage der technischen Parameter kann die Gefährdungsbeurteilung nach Vorgaben der TRGS 800 durchgeführt werden. Zunächst sind alle für die Produktion relevanten Kenngrößen zu ermitteln (Anhang 1). Anhand dieser Kenngrößen können die Anlagenparameter als Bestandteil des Lastenhefts abgeleitet werden (Tab. 2).
Im nächsten Schritt erfolgt die Zuordnung der Brandgefährdung für die einzelnen Bereiche der Lackieranlage. In der Tabelle 3 sind die Merkmale für die Höhe der Brandgefährdung entsprechend der TRGS 800 wiedergegeben und Beispiele aufgeführt, welche Brandgefährdung einzelnen Bereichen einer Lackieranlage typischerweise zuzuordnen ist. Ergänzend sind Brandschutzmaßnahmen dargestellt, die, abhängig von der Höhe der Brandgefährdung, zu berücksichtigen sind. In Anhang 2 sind typische Brandszenarien, deren Bewertung sowie geeignete Schutzmaßnahmen gelistet. Die Überprüfung der Plausibilität der Brandschutzmaßnahmen erfolgt nach TRGS 800 Anlage 3, Hilfestellung dazu beinhaltet Anhang 5.
Abb. 2:
Lastenheft
Tab. 2: Anlagenparameter zur Erstellung des Lastenhefts
Aufgabenstellung/Ablauf |
Beteiligung |
Konkrete Anforderung Beispiele |
Bemerkung |
1 Verfahrensbeschreibung |
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1.1 Eingesetzte Stoffe |
Lieferant der eingesetzten Stoffe |
Sicherheitsdatenblätter technische Datenblätter |
Insbesondere Kapitel 2, 3, 9, 11 des Sicherheitsdatenblatts |
1.2 Eingesetzte Stoffmengen |
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Gefahrstoffverzeichnis |
Auch relevant für die Größe der Lagerräume |
1.3 Zu erwartende Folgen im Brandfall |
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Rauchgase, Brandrückstände, Löschwasserrückhaltung |
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1.4 Anlagenbeschreibung |
Lieferant der Anlage |
Beschreibung des vorgesehenen Beschichtungsprozesses |
Zulässig ist eine getrennte Betrachtung einzelner Verfahrensschritte. Dabei ist jedoch eine gegenseitige Beeinflussung durch den Grad der Verkettung und die örtliche Nähe zu berücksichtigen. |
1.5 vorgesehene Betriebsweisen |
Lieferant der Anlage |
Nutzungshäufigkeit, Schichtbetrieb |
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1.6 bauliche und örtliche Gegebenheiten |
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Siehe Abschnitt 3.2 |
Relevant bei Änderung des Prozesses oder bei Umbau vorhandener Anlagen |
1.7 mögliche Wechselwirkungen |
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Brandgefährdungen durch benachbarte Gewerke |
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2 Besondere Betriebszustände |
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Beschreibung erst nach Beauftragung |
2.1 An- und Abfahrbetrieb |
Lieferant der Anlage |
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2.2 vorhersehbare Störungen |
Lieferant der Anlage |
Materialaustritt durch Schlauchplatzer oder unsachgemäße Einbindung |
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2.3 vorhersehbarer nicht bestimmungsgemäßer Betrieb |
Lieferant der Anlage |
Überladene Abluftfilter |
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2.4 Instandhaltung (Reinigung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung) |
Lieferant der Anlage |
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2.5 In- und Außerbetriebnahme einzelner Sicherheitseinrichtungen |
Hersteller der Brandschutzanlage Versichernde |
Informationen zur Außerbetriebnahme der Brandschutzanlage |
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3 weitere Aspekte |
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3.2 Anzahl der Beschäftigten und anderer Personen (z. B. Instand-haltungspersonal) |
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3.2 Zugänglichkeit für nicht berechtigte Personen (Besucher/Besucherinnen) |
Lieferant der Anlage |
Zutritt für nicht berechtigte Personen ist auszuschließen oder im Sicherheitskonzept zu berücksichtigen |
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3.3 besondere Arbeitsbedingungen (lange oder unübersichtliche Fluchtwege, Arbeiten auf Gerüsten) |
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Abgleich mit Flucht- und Rettungsplan |
ASR A2.3 |
3.4 Hilfsfrist und vorhandene Ausrüstung der Feuerwehr |
Feuerwehr/für Brandschutz zuständige Behörde |
Abgleich mit Brandschutzkonzept, siehe Abschnitt 3.3 |
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4 Beurteilung der Brandgefährdung (Zuordnung zu einer Brandgefährdungsstufe nach TRGS 800), siehe Tabelle 3 |
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Zu berücksichtigen sind Brandlasten der Anlage selbst und der eingesetzten Stoffe |
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Tab. 3: Beispiele für die Einordnung in Brandgefährdungsstufen nach TRGS 800
Höhe der Brandgefährdung |
Merkmale |
Brandschutzmaßnahmen/organisatorische Maßnahmen |
Beispiele |
normal |
- Anlagen (-teile), die nur geringe Brandlast aufweisen/beinhalten
- Aufbau der Anlage in einzelnen Stationen, die nicht oder nur fördertechnisch verbunden sind
- Werkstücke, die nicht brennbar sind oder nur geringe Brandlast aufweisen/beinhalten und
- geringe Wahrscheinlichkeit, dass Zündquellen wirksam werden
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- Anforderungen aus dem Baurecht und dem Arbeitsschutz sind eingehalten Beispiele: Feuerlöscher, Fluchtwege, Sicherheitsbeleuchtung, Unterweisung
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- Vorbehandlungsanlagen, die mit nichtbrennbaren Stoffen betrieben werden (z. B. Wasser, CO2)
- Aufgabe-/Abnahmestationen, Demaskier- und Maskierstationen, Abblasstationen
- im Inneren zündquellenfreie Trockner, in denen sich keine brennbaren Stoffe ansammeln, ablagern oder freigesetzt werden
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erhöht |
- ein Merkmal der normalen Brandgefährdung ist nicht erfüllt oder
- nicht alle Merkmale für die hohe Brandgefährdung sind erfüllt
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zusätzlich
- bauliche Abtrennung
- Verkürzu...
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