Die Exposition Beschäftigter gegenüber gesundheitsgefährdenden Gasen und Dämpfen am Arbeitsplatz kann auch mit Hilfe direkt anzeigender Messverfahren, bei denen Probenahme und Analyse nicht zeitlich und räumlich voneinander getrennt sind, gemessen werden. Diese kontinuierlichen bzw. quasi-kontinuierlichen Messverfahren liefern Messwerte entweder direkt bei der Probenahme oder kurz danach mit hoher zeitlicher Auflösung, aber teilweise nur begrenzter Selektivität für den zu messenden Stoff. Ihre Einsetzbarkeit für die Erfassung und Beurteilung der Exposition muss, im Hinblick auf das Auftreten möglicher Querempfindlichkeiten, bei der Arbeitsbereichsanalyse geprüft werden. Im Rahmen einer Gefährdungsermittlung kann ihr Einsatz auch gerechtfertigt sein, wenn z. B. die Erfassung anlagen- oder verfahrensbedingter Konzentrationsspitzen von Interesse ist oder für den betreffenden Gefahrstoff kein geeignetes diskontinuierliches Mess- und Probenahmeverfahren verfügbar ist. Beispiele hierfür sind die Bestimmung von Stickoxiden, Ozon, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Parallel zu diskontinuierlich arbeitenden, selektiven Messverfahren eingesetzt, geben sie wertvolle Hinweise auf die zeitliche und örtliche Verteilung der Gefahrstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen, besonders im Hinblick auf die Einhaltung von Kurzzeitwerten.
Direkt anzeigende Messgeräte werden insbesondere zur Dauerüberwachung und häufig in Verbindung mit einer optischen und akustischen Warneinrichtung in solchen Arbeitsbereichen eingesetzt, in denen mit Gasen und Dämpfen hoher Toxizität zu rechnen ist. Die Geräte können ortsfest installiert sein, transportabel stationär eingesetzt werden oder akkubetrieben von einer Person über einen längeren Zeitraum getragen werden.
Direktanzeigende Mess- und Warngeräte erzeugen durch einen Sensor oder selektiven Detektor ein zur Konzentration proportionales Signal. Sie liefern ein direkt angezeigtes Messergebnis entweder kontinuierlich, mit hoher Signalauflösung (z. B. Infrarotspektroskopie) oder quasi-kontinuierlich in relativ kurzen Messintervallen (z. B. Prozessgaschromatographie, Prüfröhrchen). Aus dem Konzentrationsverlauf können sowohl 8-h-Schichtmittelwerte und 15-min-Kurzzeitwerte errechnet werden, als auch abhängig von der oberen Messbereichsgrenze des Messgerätes kurzzeitige und hohe Konzentrationsspitzen erfasst werden.
Allerdings muss beachtet werden, dass einige dieser Messgeräte, insbesondere Flammenionisationsdetektoren (FID) und Photoionisationsdetektoren (PID), beim Auftreten von Stoffgemischen lediglich ein Summensignal liefern können. Für die quantitative Bestimmung von Einzelstoffen sind diese gering selektiven Geräte nur nutzbar, wenn sichergestellt ist, dass keine weiteren Stoffe in der Luft auftreten, die das Messsignal positiv oder negativ beeinflussen können (Querempfindlichkeit).
Eine Übersicht über verschiedene direkt anzeigende Messgeräte, deren Messbereiche und Hersteller sind in [22] zu finden.
Für die Kalibrierung und Justierung der direkt anzeigenden Messgeräte wird in der Regel ein Prüfgas des zu messenden Stoffes eingesetzt, dessen Konzentration in der Nähe des Grenz- bzw. Alarmwertes liegen sollte. Vor und nach jeder Messserie sollte diese Kalibrierung mit einem weiteren Prüfgas des zu messenden Stoffes bei einer anderen Konzentration überprüft werden.
Die direkt anzeigenden Messgeräte sollten zwischen den Messungen in einer sauberen Atmosphäre gelagert werden. Verfügen die Messgeräte über elektrochemische Sensoren, so sollte die Atmosphäre eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 50 % und 70 % aufweisen, um ein Austrocknen der Sensorzellen zu verhindern.
Eine aktive Hilfestellung bzw. wichtige Hinweise für den Einsatz von direkt anzeigenden Messgeräten geben die DGUV Information 213-056 "Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff - Einsatz und Betrieb" [23] sowie die DIN EN 45544-4 [24]. Für Konzentrationsmessungen in Arbeitsbereichen wird empfohlen, nur solche direkt anzeigenden Messgeräte einzusetzen, die den Anforderungen der DIN EN 45544, Teil 1 [25] und Teil 2 [26] entsprechen. Hersteller können sich die Konformität ihrer direkt anzeigenden Geräte mit dem oben genannten Standard durch eine Baumusterprüfung und anschließender Zertifizierung durch eine anerkannte Prüfstelle [27] bestätigen lassen, vorausgesetzt, die Geräte wurden vorher mit positivem Ergebnis geprüft.
Die in der von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) veröffentlichten "Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte" [28] aufgeführten Geräte und Gaswarnanlagen gelten als geeignet für den Einsatz im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen. Die aktuelle Liste ist unter www.exinfo.de, Seiten-ID: #6HY9, abrufbar.
Für die Messungen von Stäuben gibt es direkt anzeigende Messgeräte, die z. B. auf Streulichtmessungen beruhen. Eine Übersicht über solche Geräte ist in der Schriftenreihe der BAuA [22] enthalten.
Direkt anzeigende Messgeräte dürfen nur für solche Gase und Dämpfe und auch Umgebungs...