Unser Eingangszitat erinnert an die Fragilität von Gesundheit. Inklusion bedeutet auch, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder mit Einschränkungen durch Unfallfolgen im Unternehmen und damit im ersten Arbeitsmarkt zu halten.
Außer dem Erhalt des Arbeitsplatzes geht es auch um die Neuschaffung von Stellen für Menschen mit Behinderung. Dies beginnt mit der Akquise von Bewerbenden und reicht über die Ausbildung bis hin zu langfristiger Beschäftigung im Unternehmen.
Menschen mit Behinderung sind im Unternehmen leichter zu inkludieren, wenn sie wertschöpfend eingesetzt werden: als Bereicherung für das Team, das Unternehmen und somit grundsätzlich für den Unternehmenserfolg.
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Abb. 12 Dozent mit Behinderung
"Behinderung" ist nicht mit "Leistungseinschränkung" gleichzusetzen. Menschen mit Behinderung leisten gleichwertige Arbeit, haben oft hohe Fachexpertise und keinerlei spezifischen Unterstützungsbedarf, wenn sie an der richtigen Stelle im Unternehmen eingesetzt werden, während andere angepasste Hilfen am Arbeitsplatz benötigen:
Aus der Verschiedenheit der Menschen mit Behinderung folgt ein flexibler Inklusionsprozess.
Die Anpassung eines Arbeitsplatzes an die physischen Bedürfnisse von Mitarbeitenden stellt eine Herausforderung dar, die in der Regel zu bewältigen ist. Ansprechpartner sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt. Die Integrationsämter unterstützen Unternehmen mit Beratung und finanziellen Mitteln. In Detailfragen stehen die einheitlichen Ansprechstellen oder der regionale Integrationsfachdienst bereit.
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Abb. 13 Ein- und Ausgabegerät für Brailleschrift
Unterstützung für Unternehmen
Für ggf. vorhandene Leistungseinschränkungen ist vor allem ein finanzieller Ausgleich möglich (z. B. Ersparnis der Ausgleichsabgabe, Lohnkostenzuschüsse, Beschäftigungsförderungszuschuss, Arbeitsplatzausstattungen). Ein Instrument speziell zur Eingliederung von Menschen aus Werkstätten (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt ist das Budget für Arbeit. Arbeitgebende können bis zu 75 % der Lohnkosten als Zuschuss erhalten
(www.budgetfuerarbeit.de).
Grundsätzlich ist zwischen folgenden Fördermaßnahmen zu unterscheiden:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 SGB IX)
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX)
- Förderungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (SchwbAV)
Leistungen an Arbeitgebende und Menschen mit Behinderung umfassen neben finanziellen Hilfen auch begleitende fachliche Beratung und eine ggf. notwendige psychosoziale Betreuung. Fördermaßnahmen reichen von zeitlich begrenzter Unterstützung bis zu einer dauerhaften Arbeitsassistenz. Häufigen Hinderungsgründen lässt sich damit frühzeitig begegnen:
- Niedriger oder kein Schulabschluss
- Keine qualifizierte Ausbildung
- Unzureichende Arbeitserfahrungen
- Geringes Selbstbewusstsein zu Beginn der Zusammenarbeit
- In Kombination auftretende Beeinträchtigungen: z. B. Lernbeeinträchtigung und Bewegungseinschränkungen
Die Integrationsfachdienste (IFD) beraten und begleiten Menschen mit besonderen Bedarfen auch langfristig.
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Die wichtigsten Fördermaßnahmen der Integrations- bzw. Inklusionsämter: |
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- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze: Gefördert werden Investitionen, die Arbeitgebende auch bei Einstellung nicht behinderter Arbeitnehmender vornehmen würden.
- Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, inklusive technischer Ausstattung: Die Förderung kann über den einzelnen Arbeitsplatz hinausgehen und zum Beispiel die behinderungsgerechte Gestaltung von Zugängen und Sozialräumen miteinschließen.
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Außergewöhnlichen Belastungen bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen: zum Beispiel bei behinderungsbedingt verminderter Arbeitsleistung oder bei zusätzlichem Aufwand für Betreuung und Anleitung des Betroffenen.
- Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung: In bestimmten Fällen können Ausbildungsgebühren oder andere Kosten für die Berufsausbildung übernommen werden.
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Ein wichtiger Erfolgsfaktor für ein langfristiges Arbeitsverhältnis ist die möglichst gute Passung von Mensch und Arbeitsaufgabe. Auf dem ersten Arbeitsmarkt wird zukünftig die Mitarbeitendensuche mithilfe von Job-Matching-Algorithmen auf Karriereportalen wie LinkedIn auch für Menschen mit Behinderung möglich sein. Dementsprechende Angebote sind in der Entwicklung.
Portale für Stellenzeigen oder Jobsuchende sind zum Beispiel: