ASR A3.4 Beleuchtung 7.1 Betrieb (1) Beleuchtungsanlagen sind so einzurichten und zu betreiben, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Diesbezüglich auftretende Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Mängel können z. B. sein: - Ausfall von Leuchtmitteln, - Lösen von Leuchtenteilen, - Platzen des Schutzkolbens bei Hochdrucklampen, - Beschädigung von Leuchtenabdeckungen, die die Schutzart beeinträchtigen, - Verringerung der Beleuchtungsstärke, z. B. aufgrund einer Verschmutzung oder der Alterung von Leuchten oder - Kontakt mit heißen Oberflächen. (2) Bei Umstellung der Arbeitsplätze oder Änderungen der Sehaufgabe (z. B. Umstellung der Produktion oder der Tätigkeit) ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die Beleuchtungsanlage den geänderten Bedingungen entspricht oder angepasst werden muss. 7.2 Instandhaltung (1) Beleuchtungsanlagen sind regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob sie noch den Anforderungen dieser Arbeitsstättenregel entsprechen. Im Laufe der Zeit unterliegen Beleuchtungsanlagen einer Veränderung der lichttechnischen Parameter (z. B. Verringerung der Beleuchtungsstärke) oder sie können beschädigt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind spätestens dann erforderlich, wenn die Beleuchtungsanlage durch Verschmutzung, Alterung oder Beschädigung die Anforderungen dieser ASR nicht mehr erfüllt oder auf andere Weise zu einer Gefährdung wird. Es ist dafür zu sorgen, dass sichere Instandhaltung möglich ist, insbesondere ist für einen sicheren Zugang zu sorgen. (2) Um die Versorgung mit Tageslicht nicht zu beeinträchtigen, sind Fenster und Dachoberlichter regelmäßig zu reinigen. Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Reinigung von Fensterflächen siehe ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände". |
Ein weiterer Mangel ist das Flackern und das "Glühen" von Leuchtstofflampen. Dies tritt meist bei älteren Leuchten mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) auf, wenn der Starter oder die Lampe selbst defekt sind. In diesem Fall erhitzen sie stark und es besteht Brandgefahr. Sie dürfen daher nicht mehr betrieben werden. Das Leuchtmittel bzw. der Starter müssen sofort ersetzt oder die Leuchte ausgetauscht werden.
Einrichten und Betreiben
Um Beleuchtungsanlagen planmäßig einzurichten und dauerhaft sicher betreiben zu können, ist es erforderlich, Planungsunterlagen zu erstellen. Anhand dieser können Fehler wie z. B. eine ungünstige Positionierung der Leuchten über Maschinen, Arbeitsplätzen oder Behinderung durch andere Einbauten an der Decke frühzeitig erkannt werden. Die Erstellung der Planungsunterlagen bietet die Möglichkeit, die tatsächlichen Betriebsbedingungen, die Einfluss auf die Qualität der Beleuchtung haben bereits im Vorfeld zu beachten.
Darüber hinaus dienen Planungsunterlagen dazu, den Istzustand der Beleuchtungsanlage über die Betriebsdauer regelmäßig mit den Sollvorgaben abzugleichen.
Nach Errichtung der Beleuchtungsanlage empfiehlt es sich, einen Abgleich mit den Planungsunterlagen und gegebenenfalls eine orientierende Messung durchzuführen.
Planungsunterlagen
In den Planungsunterlagen sollten alle Berechnungen und Angaben erkennbar und dokumentiert sein. Das zugrunde gelegte Beleuchtungskonzept ist aufzuführen.
Ausführliche Planungsunterlagen enthalten:
Zu den Planungsunterlagen für Tageslicht gehören außerdem:
- die Lage, Anzahl und Art der Fenster und Dachoberlichter
- Transmissionsgrad der Verglasung
- Angaben zu Sonnenschutzvorrichtungen (Wärme- und Blendschutz)
- gegebenenfalls Angaben zur tageslichtabhängigen Steuerung
Hinweis |
Fachgerecht durchgeführte Beleuchtungsplanungen enthalten in der Regel die aufgeführten Angaben. |
Wartungsfaktor
Um die lichttechnischen Anforderungen für einen zu bestimmenden Zeitraum sicher einhalten zu können, empfiehlt es sich die Beleuchtungsanlage mit einem Wartungsfaktor zu planen, der für festgelegte Wartungsintervalle
- den Lichtstromrückgang der Lampen (LLMF),
- die Ausfallwahrscheinlichkeit der Lichtquellen (LSF),
- die Verschmutzung und Alterung der Leuchten einschließlich der Lampen (Lichtquellen) (LMF),
- die Verschmutzung der Raumoberflächen (RMF)
berücksichtigt.
Der jeweilige Wartungsfaktor weist den Anteil aus, der gegenüber dem Neuwert dann noch erreicht wird.
Beispiel:
LLMF = 0,7 bedeutet, dass der Lichts...