Konzeption
Beteiligen Sie alle an der Veranstaltung oder Produktion mitwirkenden Kreativen und Technik-Fachleute am Organisationsprozess und berücksichtigen Sie schon bei der Idee und Konzeption folgende Aspekte:
- Realisierbarkeit und praktische Umsetzung des Konzeptes
- Rahmenbedingungen, die die Umsetzung Ihrer Idee beeinflussen und die Mitwirkenden gefährden könnten
- Zu erwartende Ereignisse und das Verhalten der beteiligten Personen
- Prüfung der Eignung der ausgewählten Veranstaltungs- und Produktionsstätte.
Vorbesichtigung
- Führen Sie eine Vorbesichtigung am Ort der Veranstaltung oder Produktion durch, um die praktische Umsetzung - zum Beispiel Tragfähigkeit, elektrische Anlagen, Zugänge, Brandschutz - und die Bedingungen für die Veranstaltung und Produktion zu klären.
- Beteiligen Sie an der Vorbesichtigung entsprechendes Fachpersonal - zum Beispiel ein/e Ingenieur/in beziehungsweise ein/e Meister/in oder eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die Kreativen.
- Dokumentieren Sie alle relevanten Details der Vorbesichtigung.
- Ist eine Vorbesichtigung durch Sie nicht möglich, müssen Sie mit einer fachlich geeigneten Person des Betreibers die Bedingungen der Veranstaltung und Produktion klären.
Abstimmungen
Informieren Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit über die geplante Veranstaltung und Produktion. Sind bei Planung und Ausführung der Veranstaltung und Produktion sicherheitsrelevante Probleme zu erkennen, beteiligen Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und sorgen Sie für einen Abstimmungsprozess zwischen Bühnen- und Studiofachkraft, Produktionsleiter und Kreativen.
Behörden
Ziehen Sie gegebenenfalls die zuständigen Behörden (Bauaufsichts-, Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Berufsgenossenschaften) hinzu - zum Beispiel beim Einsatz von Showlasern. Dabei müssen Sie die speziellen lokalen Regelungen der Bundesländer und Kommunen beachten.
Genehmigungen
Berücksichtigen Sie, dass Genehmigungen mit der erforderlichen Vorlaufzeit eingeholt werden - zum Beispiel szenische Darstellungen mit Kindern, in Versammlungsstätten der Einsatz von Pyrotechnik oder genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen von Räumen, Gebäuden oder Anlagen. Informieren Sie die Beteiligten über die Genehmigungen und die darin enthaltenen Auflagen.
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungen, die sich aus der Art der Veranstaltung und Produktion ergeben, müssen Sie bereits im Vorfeld in der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise auch schwer einschätzbare Ereignisse durch Umwelt, Menschen und Technik.
Siehe auch Kapitel 1.3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen"
Flächenplanung
Legen Sie die Flächen für die Veranstaltung und Produktion fest
- zum Beispiel die Produktionsgrundfläche, die Dekorationsfläche, die technische Gerätefläche, Besucherflächen.
Siehe auch Kapitel 3.1.1 "Flächen und Aufbauten"
Verkehrs- und Fluchtwege sowie Notausgänge
Legen Sie die Verkehrs- und Fluchtwege für die Veranstaltungs- und Produktionsflächen und Arbeitsplätze fest.
Siehe auch Kapitel 3.1.1.2 "Verkehrs- und Fluchtwege"
Flächenplanung bei Veranstaltungen und Produktionen mit Besucherinnen und Besuchern
Bei Veranstaltungen und Produktionen mit Besucherinnen und Besuchern müssen besondere Anforderungen der Flächenplanung erfüllt werden.
Erstellen Sie einen Bestuhlungsplan auf Basis der gültigen landesrechtlichen Bestimmungen. Lassen Sie ihn genehmigen und an den strategischen Stellen des Veranstaltungs- und Produktionsortes aushängen.
Sind die Besucherplätze und deren Rettungswege in die Dekoration integriert, sorgen Sie dafür, dass schon bei der Szenenbildplanung die entsprechenden Anforderungen berücksichtigt werden.
Gefährliche szenische Darstellungen
- Um besondere Gefährdungen bei Aufbauten, Dekoration, Requisiten und Darstellung zu minimieren, stellen Sie sicher, dass eine enge Abstimmung mit der Bühnen- und Studiofachkraft erfolgt.
- Führen Sie bei gefährlichen szenischen Darstellungen zur Bewertung des besonderen Risikos eine Gefährdungsbeurteilung in Absprache mit Fachleuten - zum Beispiel Pyrotechnikerinnen und -techniker, Stuntleute - durch und legen Sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen fest.
- Achten Sie darauf, dass gefährliche szenische Vorgänge ausreichend geprobt werden. Bei Neu- und Umbesetzungen beziehungsweise Wiederaufnahmen der Produktion müssen die Proben wiederholt werden.
Es sind grundsätzlich zwei Kategorien von besonderen szenischen Vorgängen zu unterscheiden:
- Besondere szenische Vorgänge, die bei Einhaltung der üblichen Regeln ein gesellschaftlich allgemein akzeptiertes Restrisiko darstellen - zum Beispiel offene Verwandlung, Breitensport. Diese können unter Beachtung der üblichen Regeln von geeigneten und geübten Darstellern durchgeführt werden.
- Besondere szenische Vorgänge, bei deren Ausübung ein erhebliches, nicht reduzierbares Restrisiko besteht (vergleichbar mit Fahrzeugrennen oder Hochseilartistik). Die Durchführung dieser Vorgänge kann nur durch Fachleute - zum Beispiel durch Stuntleute - erfolgen.
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