Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instand gehalten werden. Sind Eingriffe in das E-VU-Netz erforderlich, müssen diese durch Konzessionsträger erfolgen.
Überprüfen Sie unabhängig von den festgelegten Prüffristen alle mobil verwendeten elektrischen Betriebsmittel vor Beginn jeder Produktion und Veranstaltung durch Sichtkontrolle auf
- mechanisch einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit - insbesondere Aufhänge- und Sicherheitseinrichtungen sowie
- einwandfreien Zustand der beweglichen Anschluss- und Verlängerungsleitungen.
Sind Schäden erkennbar, durch die die Sicherheit beeinträchtigt werden kann, dürfen die Betriebsmittel nicht eingesetzt werden.
Mobil verwendete elektrische Betriebsmittel - Beispiele
Kabel, Lichtstellanlagen, Multicoresysteme, Projektoren, Scheinwerfer, Steckvorrichtungen, Ton- und Videogeräte, Verteiler und Schaltkästen, Effektgeräte, Requisiten
Siehe auch DIN 15765; DIN 15766; DIN 15767 und DGUV Vorschrift 3/4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Anschluss "nicht betriebseigener" Betriebsmittel
Jedes "nicht betriebseigene" elektrische Betriebsmittel, das bei Produktionen und Veranstaltungen eingesetzt und an das Netz angeschlossen wird, ist von einer Elektrofachkraft zu prüfen. Die Prüfung kann durch die Besitzerin beziehungsweise den Besitzer veranlasst und dokumentiert werden.
Anschluss in "fremden Häusern" und im Freien
Sorgen Sie dafür, dass vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel in "fremden Häusern" und im Freien die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Diese Prüfung kann mit geeignetem Prüfgerät auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Auf die Prüfung können Sie verzichten, wenn der Betreiber der Anschlüsse den ordnungsgemäßen Zustand bestätigt. Auf eine Prüfung können Sie auch verzichten, wenn elektrische Betriebsmittel über einen Fehlerstrom-Schutzschalter (PRCD-S ≤ 30 mA) angeschlossen werden. Fehlerhafte Steckdosen dürfen nicht benutzt werden.
Anschluss ortsveränderlicher elektrischer Musik- und Tonanlagen
Können Sie eine normenkonforme Ausführung der ortsveränderlichen elektrischen Musikanlage - zum Beispiel durch CE-Zeichen, VDE-Zeichen, GS-Zeichen oder DGUV Test-Zeichen - nicht eindeutig feststellen, sind zusätzliche Maßnahmen beim Anschluss an das Netz erforderlich. Dies sind vorzugsweise Trenntrafo und Mikrofontrennverstärker. Bei hoher Anschlussleistung können auch Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD ≤ 30 mA) eingesetzt werden.
Können Sie beim Aufstellen von Tonanlagen - zum Beispiel von Mikrofonen, Mischpulten - eine gegenseitige Gefährdung der beteiligten Benutzerinnen und Benutzer aufgrund der im Einsatz befindlichen tontechnischen Geräte nicht ausschließen, müssen die Tonanlagen über erdfreie Anschlüsse betrieben werden - zum Beispiel über Mikrofontrennverstärker.
Scheinwerfer
Achten Sie darauf, dass bei der Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern die sicherheitstechnischen Anforderungen beachtet werden.
Beim Einsatz von Lichtquellen sind die Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und Wärmestrahlung zu berücksichtigen. Die erforderlichen Mindestabstände zu Personen und die maximalen Expositionszeiten sind einzuhalten.
- DGUV Information 215-314 "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Scheinwerfer" (bisher BGI 810-4)
Potentialausgleich
Stellen Sie sicher, dass alle metallischen Einrichtungen, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, in einen gemeinsamen Potentialausgleich einbezogen und mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes verbunden werden.
Technischer Blitzschutz bei Veranstaltungen und Produktionen im Freien
Sorgen Sie dafür, dass Gefährdungen durch Blitzeinschlag durch einen Potentialausgleich zwischen allen elektrisch leitenden, mit Erde verbundenen Metallkonstruktionen, Kabelmänteln, Schienen sowie in der Nähe befindlichen Blitzschutzanlagen und den eingesetzten Betriebsmitteln entgegengewirkt wird. Schutz gegen Blitzschlag bieten Fahrzeuge mit Ganzmetall-Karosserie und Gebäude mit einer Blitzschutzanlage.
Siehe auch Kapitel 3.3.8 "Arbeit im Freien"