Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Vorbemerkung
Beim Führen eines Fahrzeuges ergeben sich ständig wechselnde Situationen, auf die das Fahrpersonal reagieren muss, beispielsweise durch Steuer- oder Bremsmanöver. Ermüdung und Fehlbeurteilungen führen zu Fahrfehlern und unter Umständen zu Unfällen mit gravierenden Folgen. Für die Konzentrationsfähigkeit des Fahrpersonals, das Urteilsvermögen, die Reaktionsgeschwindigkeit, psychische Ausgeglichenheit und Fahrkondition sind Umgebungseinflüsse von hoher Bedeutung.
Zu den Umgebungseinflüssen gehören besonders die klimatischen Verhältnisse und die Luftqualität. Durch geeignete Maßnahmen können diese verbessert werden.
Diese DGUV Information gibt praktische Hinweise, welche Voraussetzungen für ein angemessenes Klima und eine zuträgliche Luftqualität am Fahrzeugarbeitsplatz von gewerblich genutzten Straßen- und Schienenfahrzeugen, z. B. Pkw, Transporter, Lkw, Linien- und Reisebusse, Eisenbahnfahrzeugen und Straßenbahnen, notwendig sind.
Sie gibt Hinweise zur Ausstattung der Fahrzeuge, zur Beheizung, Belüftung und Klimatisierung, sowie zur Instandhaltung und Benutzung dieser Einrichtungen.
In anderen Fahrzeugen, z. B. Flurförderzeuge, landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge, Bagger und Krane, Wasser- und Luftfahrzeuge, können ähnliche Probleme mit dem Klima und der Luftqualität auftreten. Die vorliegende DGUV Information kann auch für diese Fahrzeuge sinngemäß herangezogen werden.
Bei Fahrzeugen für spezielle Einsatzbedingungen können besondere, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermittelnde Schutzmaßnahmen notwendig sein (siehe Frage 23).
In Einzelfällen wird immer noch der Rat von geeigneten Ansprechpersonen oder Fachleuten einzuholen sein.
Die Anforderungen an Arbeitsstätten werden in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den diese konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt. Für Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, gelten nach ArbStättV nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3. Insofern gelten hier die zugehörigen Regelungen für das Raumklima (ASR A3.5 Raumtemperatur, ASR A3.6 Lüftung) an Arbeitsstätten nicht.
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Vorbemerkung
Beim Führen eines Fahrzeuges ergeben sich ständig wechselnde Situationen, auf die der Fahrzeugführer reagieren muss, beispielsweise durch Steuer- oder Bremsmanöver. Ermüdung und Fehlbeurteilungen führen zu Fahrfehlern und unter Umständen zu Unfällen mit gravierenden Folgen. Für die Konzentrationsfähigkeit des Fahrzeugführers, sein Urteilsvermögen, seine Reaktionsgeschwindigkeit, psychische Ausgeglichenheit und Fahrkondition sind Umfeldeinflüsse von hoher Bedeutung.
Zu den Umfeldeinflüssen gehören besonders die klimatischen Verhältnisse und die Luftqualität. Durch geeignete Maßnahmen können diese verbessert werden.
Diese BG-Information gibt praktische Hinweise, welche Voraussetzungen für ein angemessenes Klima und eine zuträgliche Luftqualität am Fahrerarbeitsplatz von gewerblich genutzten Straßen- und Schienenfahrzeugen, z. B. PKW, Transporter, LKW, Linien- und Reisebusse, Eisenbahnfahrzeuge und Straßenbahnen, notwendig sind.
Sie gibt Hinweise zur Ausstattung der Fahrzeuge, zur Beheizung, Belüftung und Klimatisierung sowie zur Instandhaltung und Benutzung dieser Einrichtungen.
In anderen Fahrzeugen, z. B. Flurförderzeuge, landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge, Bagger und Krane, können ähnliche Probleme mit dem Klima und der Luftqualität auftreten. Die vorliegende BG-Information kann auch für diese Fahrzeuge sinngemäß herangezogen werden.
Bei Fahrzeugen für spezielle Einsatzbedingungen können besondere, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermittelnde Schutzmaßnahmen notwendig sein (siehe Fragen 22 bis 24).
In Einzelfällen wird immer noch der Rat von geeigneten Ansprechpartnern oder Experten einzuholen sein.