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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen bei Tätigkeiten mit Glykoldinitrat oder Glycerintrinitrat (Nitroglykol oder Nitroglycerin), wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (siehe Abschnitt 3.1) nicht eingehalten wird oder eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt zu Glykoldinitrat oder Glycerintrinitrat (Nitroglykol oder Nitroglycerin) besteht. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten, wenn eine Exposition gegenüber Glykoldinitrat oder Glycerintrinitrat (Nitroglykol oder Nitroglycerin) besteht.
Bei den in Abschnitt 4.1 beispielhaft aufgeführten "Arbeitsverfahren/-bereichen und Tätigkeiten mit höherer Exposition" sind in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Pflichtuntersuchungen) zu veranlassen.
Bei den in Abschnitt 4.2 beispielhaft aufgeführten "Arbeitsverfahren/-bereichen mit Exposition" sind in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Angebotsuntersuchungen) anzubieten.
Bei den in Abschnitt 4.3 beispielhaft aufgeführten "Arbeitsverfahren/-bereichen und Tätigkeiten ohne Exposition" müssen in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen weder veranlasst noch angeboten werden (siehe hierzu auch Abschnitt 3.2 "Spezifische Empfehlungen").
3.1 Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) aus TRGS 900
|
CAS-Nr. |
Arbeitsplatzgrenzwert |
Spitzenbegr. (Überschreitungsfaktor) |
Bemerkungen |
ml/m³ (ppm) |
mg/m³ |
Glykoldinitrat (Nitroglykol) |
628-96-6 |
0,05 |
0,32 |
1(II) |
DFG, H, |
DFG Senatskommisssion zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) H hautresorptiv |
Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
3.2 Spezifische Empfehlungen
Bearbeitungsliste des AGS zur TRGS 900
Bisherige Grenzwerte der TRGS 900 |
Bearbeitungshinweise/ Weitere Grenzwert-Vorschläge |
Hinweise auf weitere Papiere |
Stoffidentität Bezeichnung (CAS-Nr.) |
Grenzwert ml/m³ bzw. mg/m³ (ppm) |
Spitzenbegr. ÜF |
Bemerkungen |
|
|
Glycerintrinitrat (55-63-0) |
0,05 bzw. 0,47 |
4 |
DFG, H |
Bearbeitung durch UA III vorgesehen |
MAK-Begründung |
DFG Senatskommisssion zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) H hautresorptiv |
Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 903
Arbeitsstoff |
Parameter |
Biologischer Grenzwert |
Untersuchungsmaterial |
Probennahmezeitpunkt |
Glycerintrinitrat |
1,2-Glycerindinitrat |
0,5 μg/l |
Plasma/Serum |
Expositionsende bzw. Schichtende |
1,3-Glycerindinitrat |
0,5 μg/l |
Plasma/Serum |
Expositionsende bzw. Schichtende |
|
Gegebenenfalls ist auch eine Beurteilung der biologischen Grenzwerte (Biomonitoring) hilfreich bei der Entscheidung, ob weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind (siehe hierzu TRGS 903).
3.3 Aufnahmewege
Die Aufnahme erfolgt über die Atemwege und durch die Haut.