• Einsatz von Knetmaschinen (Bottichdurchmesser 510 mm) ohne dicht schließende Staubschutzdeckel bzw. ohne Steuereinrichtungen, die eine deutliche Herabsetzung der Knetgeschwindigkeit in der Anfangsphase ermöglichen
  • Dort, wo keine staubvermeidenden Arbeitspraktiken umgesetzt und keine staubvermeidenden Reinigungsverfahren praktiziert werden.

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