2.2.1
DGUV Vorschrift 1 § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten (1) Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sind. |
Begriff "Arbeit"
Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
(BSG 46, 244, B 2 U 9/10 R, UVR 9/2011) wie folgt definiert: "Arbeit ist der zweckgerichtete Einsatz der eigenen – körperlichen oder geistigen – Kräfte, die wirtschaftlich nach der Verkehrsanschauung als Arbeit gewertet werden kann. Dabei ist wirtschaftlich nicht im Sinne von erwerbswirtschaftlich zu verstehen. Vielmehr genügt jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden – materiellen oder geistigen – Bedürfnisses und nicht nur einem eigennützigen Zweck dient. Auch eine Tätigkeit aus ideellen Gründen kann einen wirtschaftlichen Wert haben."
Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und Verbesserungen anzustreben. Der erste wichtige Schritt hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess zur Ermittlung von Gefährdungen und zur Bewertung der damit verbundenen Risiken.
Die Beurteilung der Gefährdungen ist die Voraussetzung für das Ergreifen von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche konkreten Schutzmaßnahmen im Betrieb erforderlich sind, ist durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist auch die Grundlage für die Festlegung der Rangfolge der zu ergreifenden Maßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus:
- Einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen
und
- der Ableitung entsprechender Maßnahmen.
Die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.
Die nachfolgende, nicht abschließende Darstellung gibt eine systematische Übersicht über mögliche in der Praxis ermittelte einschlägige Gefährdungsfaktoren.
Übersicht der Gefährdungsfaktoren
1. |
Mechanische Gefährdungen |
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1.1. |
ungeschützt bewegte Maschinenteile |
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1.2. |
Teile mit gefährlichen Oberflächen |
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1.3. |
bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel |
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1.4. |
unkontrolliert bewegte Teile |
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1.5. |
Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken |
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1.6. |
Absturz |
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1.7. |
…1) |
2. |
Elektrische Gefährdungen |
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2.1. |
Elektrischer Schlag |
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2.2. |
Lichtbögen |
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2.3. |
Elektrostatische Aufladungen |
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2.4. |
…1) |
3. |
Gefahrstoffe |
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3.1. |
Hautkontakt mit Gefahrstoffen (Feststoffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit) |
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3.2. |
Einatmen von Gefahrstoffen (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube einschl. Rauche) |
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3.3. |
Verschlucken von Gefahrstoffen |
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3.4. |
physikalisch-chemische Gefährdungen (z. B. Brand und Explosionsgefährdungen, unkontrollierte chem. Reaktionen) |
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3.5. |
…1) |
4. |
Biologische Arbeitsstoffe |
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4.1. |
Infektionsgefährdung durch pathogene Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Viren, Pilze) |
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4.2. |
sensibilisierende und toxische Wirkungen von Mikroorganismen |
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4.3. |
…1) |
5. |
Brand und Explosionsgefährdungen |
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5.1. |
brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase |
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5.2. |
explosionsfähige Atmosphäre |
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5.3. |
Explosivstoffe |
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5.4. |
…1) |
6. |
Thermische Gefährdungen |
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6.1. |
heiße Medien/Oberflächen |
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6.2. |
kalte Medien/Oberflächen |
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6.3. |
…1) |
7. |
Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen |
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7.1. |
Lärm |
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7.2. |
Ultraschall, Infraschall |
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7.3. |
Ganzkörpervibrationen |
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7.4. |
Hand-Arm-Vibrationen |
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7.5. |
Optische Strahlung (z. B. Infrarote Strahlung (IR), ultraviolette Strahlung (UV), Laserstrahlung) |
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7.6. |
Ionisierende Strahlung (z. B. Röntgenstrahlen, Gammastrahlung, Teilchenstrahlung (Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung)) |
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7.7. |
Elektromagnetische Felder |
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7.8. |
Unter- oder Überdruck |
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7.9. |
…1) |
8. |
Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen |
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8.1. |
Klima (z. B. Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung) |
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8.2. |
Beleuchtung, Licht |
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8.3. |
Ersticken (z. B. durch sauerstoffreduzierte Atmosphäre), Ertrinken |
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8.4. |
Unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung |
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8.5. |
Unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume |
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8.6. |
…1) |
9. |
Physische Belastung/Arbeitsschwere |
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9.1. |
Schwere dynamische Arbeit (z. B. manuelle Handhabung von Lasten) |
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9.2. |
Einseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung (z. B. häufig wiederholte Bewegungen) |
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9.3. |
Haltungsarbeit (Zwangshaltung), Haltearbeit |
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9.4. |
Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit |
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9.5. |
…1) |
10. |
Psychische Faktoren |
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10.1. |
Ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (z. B. überwiegende Routineaufgaben, Über-/Unterforderung) |
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10.2. |
Ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation (z. B. Arbeiten unter hohem Zeitdruck, wechselnde und/oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, kein durchdachter Arbeitsablauf) |
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10.3. |
Ungenügend gestaltete soziale Be... |