Bei den nachfolgend angeführten Arbeitsverfahren mit erhöhter Gefährdung besteht im Arbeitsbereich Brand- und Explosionsgefahr:
- Anbohren unter kontrollierter Gasausströmung,
- Blasensetzen von Hand,
- Trennen (um nach dem Trennen das Ausströmen größerer Gasmengen zu vermeiden, ist der Leitungsquerschnitt, soweit es die Arbeiten erlauben, provisorisch, z. B. mit Presskolben, zu verschließen),
- Ziehen und Setzen von Steckscheiben unter kontrollierter Gasausströmung.
Folgende Werte dürfen dabei nicht überschritten werden:
maximaler Bohrungsdurchmesser 65 mm
oder
maximaler Leitungsdurchmesser 65 mm beim Trennen
und
- Betriebsdruck (OP) maximal 100 mbar.
Der Druck im Leitungsabschnitt ist fortlaufend zu überwachen.
Weiterhin ist besonders zu beachten:
- Auswahl von geeignetem Personal (mit der Durchführung derartiger Arbeitsverfahren vertraut)
- Einweisung des Personals in die Baumaßnahme,
- strikte Vermeidung von Zündquellen
- ggf. zusätzliche persönliche Schutzausrüstung (z. B. Flammenschutz-Kopfhaube)
Arbeitsverfahren mit erhöhter Gefährdung sind bei Arbeiten an Leitungen der Flüssiggasversorgung nicht zulässig.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen