Bei den nachfolgend angeführten Arbeitsverfahren mit erhöhter Gefährdung besteht im Arbeitsbereich Brand- und Explosionsgefahr:

  • Anbohren unter kontrollierter Gasausströmung,
  • Blasensetzen von Hand,
  • Trennen (um nach dem Trennen das Ausströmen größerer Gasmengen zu vermeiden, ist der Leitungsquerschnitt, soweit es die Arbeiten erlauben, provisorisch, z. B. mit Presskolben, zu verschließen),
  • Ziehen und Setzen von Steckscheiben unter kontrollierter Gasausströmung.

Folgende Werte dürfen dabei nicht überschritten werden:

  1. maximaler Bohrungsdurchmesser 65 mm

    oder

  2. maximaler Leitungsdurchmesser 65 mm beim Trennen

    und

  3. Betriebsdruck (OP) maximal 100 mbar.

Der Druck im Leitungsabschnitt ist fortlaufend zu überwachen.

Weiterhin ist besonders zu beachten:

  • Auswahl von geeignetem Personal (mit der Durchführung derartiger Arbeitsverfahren vertraut)
  • Einweisung des Personals in die Baumaßnahme,
  • strikte Vermeidung von Zündquellen
  • ggf. zusätzliche persönliche Schutzausrüstung (z. B. Flammenschutz-Kopfhaube)

Arbeitsverfahren mit erhöhter Gefährdung sind bei Arbeiten an Leitungen der Flüssiggasversorgung nicht zulässig.

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