Eine Brand- und/oder Explosionsgefährdung kann in Arbeitsbereichen vorliegen, in denen brennbare Stoffe vorhanden sind, eingesetzt oder freigesetzt werden. Bei Baustellen auf denen z. B. Farbspritz-, Flämm- oder Schweißarbeiten ausgeführt werden oder bei Lagern mit brennbaren Gefahrstoffen, besteht eine Brandgefährdung. Ermitteln Sie im Vorfeld mögliche Brand- und Explosionsgefahren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Beachten Sie auch Wechselwirkungen mit anderen Gewerken.
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Abb. 23
Gebäude nach einem Dachstuhlbrand
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz"
- DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer"
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Abb. 24
Kennzeichnung für leicht entzündliche Stoffe
Eine Brandgefährdung kann in Arbeitsbereichen vorliegen, in denen brennbare Gefahrstoffe vorhanden sind. Dazu zählen bauchemische Produkte wie z. B. lösemittelhaltige Farben und Lacke, Klebstoffe, entzündbare Sprays. Brennbar sind auch Papier, Holz, Kunststoffe, sowie viele andere Baustoffe und deren Abfälle.
Explosionsgefährdungen bestehen, wenn Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten/Gase oder brennbare Stäube mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden, die entzündet werden kann. Beispiele:
- Ansammlung von entzündbaren Gasen wie Propan, Butan, Acetylen oder brennbaren Lösemitteldämpfen
- Entstehung und Aufwirbeln von Metall- und Holzstäuben
- austretende Gase bzw. Dämpfe bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
- Erwärmung von brennbaren Flüssigkeiten
Stellen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, ob und in welcher Menge brennbare Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorhanden sind oder freigesetzt werden. Erste Hinweise kann bei gekauften Bauprodukten die Kennzeichnung auf dem Gebinde liefern.
Legen Sie Schutzmaßnahmen entsprechend Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten hinsichtlich Brand- und Explosionsgefährdungen.
Sichere Verwendung von Flüssiggas
Beachten Sie, dass Flüssiggasflaschen nur in der für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Anzahl am Arbeitsplatz aufgestellt werden dürfen.
Abb. 25
Kennzeichnung für die Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre (W021)
Sorgen Sie dafür, dass flüssiggasbefeuerte Geräte, die aus Behältern mit mehr als 1 L Rauminhalt versorgt werden, über Erdgleiche mit Schlauchbruchsicherung und unter Erdgleiche mit Leckgassicherungen oder Druckgasreglern mit integrierter Dichtheitsprüfeinrichtung und einer Schlauchbruchsicherung betrieben werden.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Ersetzen Sie, wenn möglich, brennbare Gefahrstoffe durch nicht brennbare, z. B. durch Einsatz von wasserbasierten Produkten.
Werden brennbare Flüssigkeiten wie lösemittelhaltige Farben und Lacke, Klebstoffe, Holzschutzmittel versprüht, dann können sie schon weit unter ihrem Flammpunkt entzündet werden. Brennbare, unter Druck verflüssigte Gase, z. B. Propan oder Butan, nehmen versprüht ein bis 300-fach vergrößertes Volumen ein, als in der Spraydose.
Sorgen Sie dafür, dass frei werdende Gefahrstoffe, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle beseitigt werden. Dämpfe und Gase können beispielsweise abgesaugt, Flüssigkeitslachen aufgefangen werden. Ablagerungen brennbarer Stäube sind regelmäßig zu entfernen. Bei der Absaugung sind geeignete Maschinen einzusetzen, gegebenenfalls in explosionsgeschützter Bauweise.
Mit dem WINGIS-Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU können Sie Betriebsanweisungen in verschiedenen Sprachen im Sinne der Gefahrstoffverordnung erstellen.
Vermeidung von Zündquellen
Halten Sie Zündquellen fern, wenn Brand- und Explosionsgefahren bestehen. Dazu zählen offenes Feuer wie Flammen und glimmende Zigaretten, heiße Oberflächen von Verbrennungsmotoren und Heizungen, Schweißspritzer, Lampen, Schweißgeräte, elektrostatische Entladung von Personen oder Arbeitsmitteln, Selbstentzündung.
Putzlappen, die mit Fetten und Ölen wie z. B. Holzöl oder Leinöl getränkt sind, können sich an der Luft selbstentzünden. Bewahren Sie sie daher nur in geeigneten verschließbaren nichtbrennbaren Behältern auf.
Besonderheiten bei Brandgefährdung
Zu den Arbeiten mit Brandgefährdung zählen u. a. Flamm-, Schweiß-, Lötarbeiten und Arbeiten mit dem Trennschleifer. Gegebenenfalls kann ein Freigabesystem (Auftraggeber) bei diesen Arbeiten notwendig sein, z. B. in Form eines Erlaubnisscheines in chemischen und petroche...