Eine Brand- und/oder Explosionsgefährdung kann in Arbeitsbereichen vorliegen, in denen brennbare Stoffe vorhanden sind, eingesetzt oder freigesetzt werden. Baustellen, auf denen z. B. Brenn- und Schweißarbeiten ausgeführt werden, Arbeiten im Bereich von Medienleitungen und Läger mit brennbaren Gefahrstoffen sind Arbeitsbereiche mit hoher Brandgefährdung.
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Abb. 34 Arbeiten mit einem gasbetriebenen Asphaltkocher
Weitere Informationen |
- DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz"
- DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung"
- DGUV Information 205-025 "Feuerlöscher richtig einsetzen"
- DGUV Information 213-056 "Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff"
- DGUV Information 213-057 "Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz"
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Gefährdungen
Eine Brandgefährdung kann in Arbeitsbereichen vorliegen, in denen brennbare Stoffe vorhanden sind. Dazu zählen bauchemische Produkte wie z. B. lösemittelhaltige Farben und Lacke, Klebstoffe, entzündbare Sprays, die brennbare Lösemittel oder Treibgase enthalten. Brennbar sind auch Papier, Holz, Kunststoffe, Metallstäube, Treibstoffe und technische Gase.
Explosionsgefährdungen bestehen, wenn Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten/Gase oder brennbare Stäube mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden, die entzündet werden kann. Beispiele:
- Ansammlung von entzündbaren Gasen wie Propan, Butan oder brennbaren Lösemitteldämpfen am Boden oder in Hohlräumen;
- durch ungewollte Freisetzung bei der Lagerung und Umfüllung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen;
- Erwärmung von brennbaren Flüssigkeiten.
Maßnahmen
Gefährdungsbeurteilung
Stellen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, ob und in welcher Menge brennbare Stoffe am Arbeitsplatz vorhanden sind oder freigesetzt werden. Erste Hinweise kann bei gekauften Bauprodukten die Kennzeichnung auf dem Gebinde liefern. Informationen erhalten Sie auch im Sicherheitsdatenblatt von Bauchemikalien. Diese erhalten Sie von Lieferanten oder aus dem Branchenpool.
www.gefkomm-bau.de
Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung können folgende Fragen liefern:
- Können sich brennbare Lösemitteldämpfe bilden und aufgrund fehlender Lüftung anreichern?
- Werden brennbare Gefahrstoffe wie z. B. entzündbare Gase in Druckgasflaschen vorschriftsmäßig gelagert?
- Ist durch zeitgleich im Arbeitsbereich stattfindende Tätigkeiten eine Koordinierung zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren erforderlich?
- Ist ein Explosionsschutzdokument (GefStoffV, § 6) zu erstellen?
Mit dem Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU, WINGIS oder WINGIS-online, erstellen Sie eine Betriebsanweisung im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Unterweisen Sie ihre Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung hinsichtlich Brand- und Explosionsgefährdungen. Dokumentieren Sie die Unterweisung.
Gefahrstoffe
Ersetzen Sie, wenn möglich, brennbare Gefahrstoffe durch nicht brennbare (z. B. Einsatz von lösemittelfreien Produkten).
Zündquellen
Entfernen Sie Zündquellen, wenn Brand- und Explosionsgefahren bestehen. Dazu zählen insbesondere offenes Feuer wie Flammen und Zigaretten, heiße Oberflächen von Verbrennungsmotoren und Heizungen, Schweißspritzer, Funkenflug bei Einsatz von Trennschleifern, Schweißgeräte, elektrostatische Entladung von Personen oder Arbeitsmitteln, Selbstentzündung.
Putzlappen, die mit Fetten und Ölen wie z. B. Holzöle, Leinöl getränkt sind, können sich an der Luft selbstentzünden. Bewahren Sie sie daher nur in verschließbaren nichtbrennbaren Behältern auf.
Arbeitsbereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, sind mit dem Warnzeichen "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" sowie den Verbotszeichen "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und "Zutritt für Unbefugte verboten" zu kennzeichnen.
Abb. 35 Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre Warnzeichen D-W021
Abb. 36 Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten; Verbotszeichen P003
Abb. 37 Zutritt für Unbefugte verboten; Verbotszeichen D-P006
Besteht auf einer Baustelle durch vorhandene Materialien/Stoffe eine Brandgefährdung, ist in Abhängigkeit
- der Brandklasse dieser Materialien/Stoffe,
- des Löschvermögens der Feuerl...