Bei Tiefbauarbeiten können sich Ihre Beschäftigten durch den Einsatz von Gefahrstoffen oder durch Tätigkeiten, bei denen Stäube oder Abgase freigesetzt werden, gefährden. In der Gefährdungsbeurteilung ist das STOP-Prinzip (Substitution – technische – organisatorische – persönliche Maßnahmen in dieser Reihenfolge) zu berücksichtigen.
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Abb. 12 Staubminimierung durch Nassschneiden
Weitere Informationen |
- DGUV Information 213-012 "Gefahrgutbeförderung in PKW und in Kleintransportern"
- DGUV Information 213-720 "Einsatz von Straßenfräsen mit Absauganlagen – Fräsen von Asphaltbelägen"
- Spezielle Informationen zu Gefahrstoffen sind im Internet abrufbar bei den Gefahrstoff-Informationssystemen (z. B. WINGIS, GESTIS). Sicherheitsdatenblätter finden sich unter: www.GefKomm-Bau.de).
- Insbesondere in WINGIS finden Sie Informationen um Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sicher zu gestalten, auch Betriebsanweisungen in vielen europäischen Sprachen.
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Gefährdungen
Gefahrstoffe können über die Atemwege, die Haut oder durch Verschlucken in den menschlichen Körper gelangen. Bei räumlich beengten Verhältnissen treten die einatembaren Gefahrstoffe meist in erhöhten Konzentrationen auf.
Gefährdungen durch (mineralischen) Staub:
- Stäube durch Fahrbetrieb, Erdbewegung, Felsausbruch und Wind.
Gefährdungen durch Motoremissionen (Baumaschinen, Straßenverkehr):
- Abgase von Otto- und Dieselmotoren in geschlossenen oder teilweise geschlossenen Räumen.
Freisetzung von Gefahrstoffen bei der Bearbeitung von Materialien z. B.:
- Stäube beim Fräsen von Asphaltbelägen, durch den Austrag und das Einfräsen von Bindemitteln zur Bodenverbesserung, beim Schneiden von z. B. Steinzeug, Beton, PVC oder GFK, beim Bohren und Schleifen von z. B. Beton, Naturstein;
- Rauche und Gase beim Schweißen oder Brennschneiden von Stahl, beim thermischen Aufbringen und Entfernen von Umhüllungen;
- Asbeststäube beim Bearbeiten von Asbest-Zement-Rohren;
- Dämpfe, z. B. beim Verwenden von ungesättigten Polyesterharzen (UP-Harzen), lösemittelhaltigen Epoxidharzprodukten;
- Allergie auslösende Stoffe, z. B. beim Verwenden von Epoxidharzprodukten;
- reizende oder ätzende Stoffe, z. B. beim Verwenden von zementhaltigen Produkten.
Maßnahmen
Allgemeines
Prüfen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, ob Gefahrstoffe substituiert (ersetzt) werden können. Ist dies nicht möglich, sind technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, bevor organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen in Betracht kommen (STOP-Prinzip).
Sorgen Sie durch die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten.
Für Gefahrstoffe, für die kein AGW existiert, z. B. einige krebserzeugende Stoffe, müssen deren Konzentrationen unter Berücksichtigung des STOP-Prinzips und des Standes der Technik so weit wie möglich reduziert werden. Dabei sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe und die Beurteilungsmaßstäbe gem. GeffStoffV zu berücksichtigen.
Maßnahmen auf Baustellen gegen Gefährdungen durch Stäube können sein:
- Befestigte Fahrwege/Baustraßen erforderlichenfalls reinigen;
- Staubvermeidung durch Absaugung oder Befeuchtung;
- unbefestigte Fahrwege/Baustraßen erforderlichenfalls durch Wasserbenetzung, ggf. in Verbindung mit dem Einsatz von staubbindenden Produkten feucht halten;
- Fahrerkabinen mit Belüftungs-/Klimaanlagen ausstatten und mit geschlossenen Türen und Fenstern betreiben.
Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Abgase können sein:
- Verwendung alternativer Antriebe (Elektro-, Elektrohydraulisch);
- Abgasabsaugung direkt an der Entstehungsstelle;
- Einsatz von Dieselpartikelfiltern bzw. Katalysatoren beim Betrieb in geschlossenen oder teilweise geschlossenen Räumen;
- lüftungstechnische Maßnahmen.
Maßnahmen bei der Bearbeitung von Materialien können sein:
- Großfräsen ab 1 m Fräsbreite nur mit Absaugung einsetzen;
- Schneiden, Bohren und Schleifen von z. B. Steinzeug, Beton, Asphalt: nur Maschinen mit Wasserspülung oder Staubabsaugung einsetzen; Umlaufwasser mind. täglich wechseln;
- Schweißen oder Brennschneiden von z. B. Stahl an stationären Arbeitsplätzen unter Verwendung einer Absauganlage durchzuführen;
- Bei asbesthaltigen Materialien nur anerkannte emissionsarme Verf...