Falsch ausgewählte sowie nicht bestimmungsgemäß eingesetzte Maschinen führen immer wieder zu gefährlichen Situationen, Unfällen, Sachschäden und Arbeitsunterbrechungen. Berücksichtigen Sie daher bei der Auswahl von Maschinen die Arbeitsumgebung, die mit der Maschine durchzuführenden Arbeiten und die vom Hersteller in seiner Bedienungsanleitung festgelegten Einsatzgrenzen der Maschine.
Abbildung 67 kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 67 Sicherheitskennzeichnung und gelbe Rundumleuchte an mobilen Baumaschinen
Gefährdungen
Durch falsch ausgewählte Maschinen können z. B. folgende Gefährdungen entstehen:
Maßnahmen
Setzen Sie nur Maschinen ein, welche die grundlegenden Beschaffenheitsanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen. Sie können davon ausgehen, dass diese Anforderung erfüllt ist, wenn der Hersteller
in der Konformitätserklärung dokumentiert, dass seine Maschine den Anforderungen der Maschinenverordnung entspricht
und
dies durch eine CE-Konformitätskennzeichnung auf der Maschine kenntlich macht
und
- eine Betriebsanleitung in deutsche Sprache zur Verfügung stellt.
Das Vorhandensein einer CE Kennzeichnung an der Maschine entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Hierbei sind Gefährdungen durch die Maschine selbst, die Arbeitsumgebung und die auszuführende Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bestimmungsgemäßer Betrieb
Berücksichtigen Sie vor der Auswahl von Maschinen, dass diese nur bestimmungsgemäß betrieben werden dürfen. Der bestimmungsgemäße Betrieb ist dann gegeben, wenn
- die Betriebsanleitung bzw. Gebrauchsanleitung des Herstellers und
- die für den Betrieb maßgebenden Vorschriften und Regelwerke eingehalten werden.
Die Betriebsanleitung muss an der Einsatzstelle vorhanden sein.
Abbildung 68 kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 68 Grabkurve
Fehlen für den vorliegenden Einsatzfall Festlegungen in der Betriebsanleitung oder muss von ihr abgewichen werden, haben Sie als Unternehmerin oder Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sind die
- staatlichen Regelwerke und die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die
- technischen Normen und Regelwerke, insbesondere der Stand der Technik, zu beachten.
Die festgelegten Maßnahmen sind in einer Betriebsanweisung zu dokumentieren.
Einsatz in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen
Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung von Motorabgasen vorsehen, z. B. Einsatz von Elektroantrieb, Einsatz von Motoren mit Partikelfiltern oder Katalysatoren.
Nicht ausreichend tragfähiger Untergrund/weicher Boden
Erforderlichenfalls Maschinen mit Kettenlaufwerk statt mit Rädern einsetzen.
Arbeiten auf Mieten, Dämmen und Deichen
Setzen Sie vorrangig Maschinen mit Kettenlaufwerk statt mit Rädern ein.
Aushub tiefer Baugruben
Verwenden Sie Bagger mit ausreichend langem Ausleger, damit erforderlicher Mindestabstand zum Baugrubenrand eingehalten werden kann. Die Grabkurve aus der Betriebsanleitung muss zur Arbeitsaufgabe passen.
Heben von Lasten
Anhand der vom Hersteller erstellten Tabelle der zulässigen Hubfähigkeit (Traglasttabelle) die erforderliche Maschinengröße so ermitteln, dass die Lasten sicher gehoben werden können.
Für den Hebezeugbetrieb ausgerüstete Maschinen einsetzen, z. B. Bagger mit Überlastwarneinrichtung und Rohrbruchsicherungen an Ausleger- und Stielzylinder
Lasthaken müssen so an der Arbeitsausrüstung oder anderen Teilen der Maschine angebracht werden, dass ein unbeabsichtigtes Aushängen des Anschlag- oder Lastaufnahmemittels vermieden wird und ein An- und Aushängen leicht und sicher möglich ist.
Sichteinschränkungen an Maschinen
Setzen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer nur Maschinen ein, die ausreichende Sichtverhältnisse gewährleisten. Dies ist in de...