Maschinen, Geräte und Werkzeuge werden im Zusammenhang mit dem Unterricht oder bei der Wartung und Instandhaltung benutzt - sowohl von Beschäftigten als auch von Schülerinnen und Schülern.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 41
Vor allem im Werk- und Technikunterricht werden Werkzeuge von Schülerinnen und Schüler benutzt.
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Rechtliche Grundlagen |
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
- §§ 7 und 20 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), mit den Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz
- §§ 3 und 7 Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV)
- §§ 3 und 5 Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV)
- §§ 3 und 5 DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- § 3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- §§ 3, 15 und 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Anhang 1 zu § 6 Absatz 1 Satz 2 "Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel", Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- §§ 6, 7 und 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- §§ 2 und 3 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Anhang "Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Nr. Absatz 1", Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- §§ 2, 3, 4, 11, 29 und 30 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- § 5 DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A 3/GUV-V A 3)
Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
- TRLV Lärm, Teil 3 "Lärmschutzmaßnahmen"
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- ASR A1.5/1,2 "Fußböden"
- ASR A3.6 "Lüftung"
- DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (bisher BGR 181)
- DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"(bisher BGR 192)
- DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" (bisher BGR/GUV-R 194)
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Weitere Informationen |
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
- DGUV Information 202-040 "Holz - Ein Handbuch für Lehrkräfte"(bisher GUV-SI 8041)
- DGUV Information 202-103 "3D-Tischdrucker in Schulen"
- DGUV Information 211-005 "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" (bisher BGI 527)
- VBG-Fachwissen "Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten" (bisher BGI 5018)
- DIN VDE 0100-723 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art -Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen"
- DIN VDE 0105-112 "Betrieb von elektrischen Anlagen -Teil 112: Besondere Festlegungen für das Experimentieren mit elektrischer Energie in Unterrichtsräumen oder in dafür vorgesehenen Bereichen"
- DIN EN 861 "Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen"
- DIN EN 1807-1 "Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Bandsägemaschinen - Teil 1: Tischbandsägemaschinen und Trennbandsägemaschinen"
- DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung"
- DIN EN ISO 19085-5 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit - Teil 5: Formatkreissägemaschinen"
- Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU). Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 26.02.2016
- www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/betriebsanweisungen/maschinen-und-geraete.html
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Beim Einsatz von Maschinen, Geräten und Werkzeugen in Schulen bestehen vielfältige Gefährdungen. Ursachen können unter anderem sein:
- Defekte Maschinen, Geräte und Werkzeuge
- Lärm
- Unzureichende Qualifikation und Unterweisung
- Unsachgemäße Verwendung und Nutzung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen
- Zu wenig Platz
- Unebene und glatte Böden
- Heiße Geräteteile
- Emissionen
- Einzugstellen
Beschaffung von Geräten, Maschinen und Werkzeugen
Sie müssen als Unternehmerin oder Unternehmer darauf achten, dass nur solche Arbeitsmittel in Ihren Verantwortungsbereichen zur Verfügung gestellt werden und zum Einsatz kommen, die keine Mängel haben, den jeweiligen für sie geltenden Vorschriften entsprechen und bei der Verwendung sicher sind.
Bei der Beschaffung ist auch darauf zu achten, dass die Maschine oder das Gerät mit der Bedienungs- und Wartungsanleitung in deutscher Sprache ausgeliefert wird.
Sie sind verpflichtet, lärmarme Maschinen, Geräte und Werkzeuge anzuschaffen.
Vorteilhaft ist ein gutes Serviceangebot vor Ort, um die Instandhaltung der Geräte sicherzustellen.
Kennzeichnung Seit 1995 unterliegen alle Maschinen und nahezu alle Geräte europaweit geltenden Vorschriften zum Inverkehrbringen. Die Einhaltung muss der Hersteller oder Inverkehrbringer beim Verkauf mit einer CE-Kennzeichnung und einer Konformitätserklärung dokumentieren. Darüber hinaus kann der Hersteller oder Inverkehrbringer die Produkte auch durch unabhängige Stellen ... |