Wer die Schulsachkosten trägt, ist für die Pflege und Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich. Die damit verbundenen Aufgaben übernehmen unter anderem die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie Reinigungskräfte. Da die Schulleitungen vor Ort die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit tragen, ist eine enge Zusammenarbeit bei diesen Tätigkeiten notwendig. Pflege und Instandhalten beginnen bei regelmäßigen Begehungen, beinhalten Reinigungen und Prüfungen und enden bei kleineren und größeren Reparatur- und Baumaßnahmen.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 69
Neben gut planbaren Instandhaltungsaufgaben gibt es - gerade in alten Schulgebäuden - häufig spontan anfallende Reparaturen.
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Rechtliche Grundlagen |
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen. |
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Weitere Informationen |
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
- DGUV Information 212-139 "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen" (bisher BGI/GUV-I 5039)
- DGUV Information 214-049 "Arbeitsschutz beim Straßenunterhaltungsdienst - ein Tag beim Winterdienst" (bisher GUV-I 8569)
- DGUV Information 215-830 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen" (bisher BGI 865)
- Kommunale Unfallversicherung in Bayern/Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Hrsg.):, Professionelles und gesundes Arbeiten im Winterdienst.
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Im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten kann es zu verschiedenen Gefährdungen kommen, insbesondere durch:
- Mangelhafte oder ungeeignete Arbeits- und Betriebsmittel
- Unzureichende Hygiene
- Alleinarbeit
- Unzureichende Ein- und Unterweisung
- Mangelnde Sachkunde und Sachkenntnis
- Lange Arbeits-, Anwesenheits- und Bereitschaftszeiten
- Unklare Aufgabenzuweisungen und -beschreibungen
- Lärm
- Unzureichende Beleuchtung
- Ungeeignete Arbeitsräume
- Zeitdruck
- Ungeeignete Bodenbeläge
- Schwere Lasten
- Einsatz von Fremdfirmen
- Witterungseinflüsse
Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen liegen fast ausschließlich im Verantwortungsbereich des Schulsachkostenträgers.
Arbeit organisieren
Sie sollten veranlassen, dass Instandhaltungsarbeiten vorausschauend angegangen werden. Sinnvoll ist ein Plan, aus dem unter anderem hervorgeht, welche Arbeiten zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind, wann sie abgestimmt mit dem Schulbetrieb ausgeführt und ob sie mit eigenem Personal oder durch Fremdfirmen durchgeführt werden.
Neben der Festlegung der Termine ist es auch wichtig, sie auch gegenüber der Schulgemeinde und gegebenenfalls Dritten wie Sporthallennutzenden zu kommunizieren.
Gefährdungsbeurteilungen
Für die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind Gefährdungsbeurteilungen erforderlich. Damit müssen Gefährdungen sowohl des eingesetzten Personals als auch der betroffenen Schulmitglieder erfasst und eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.
Geeignete Arbeitsmittel bereitstellen
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über geeignete Arbeits- und Betriebsmittel wie Leitern, Werkzeuge oder Reinigungsmaschinen verfügen. Es dürfen nur solche zur Verfügung gestellt und verwendet werden, die keine Mängel haben, den jeweiligen für sie geltenden Vorschriften entsprechen und bei der Verwendung sicher sind.
Beauftragen Sie eine entsprechend befähigte Person damit, Geräte, Maschinen und Werkzeuge in den gemäß den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Fristen und Umfängen zu prüfen. Bei elektrischen Betriebsmitteln ist dafür eine Elektrofachkraft erforderlich, alternativ eine elektrotechnisch unterwiesene Person, die von einer Elektrofachkraft angeleitet und beaufsichtigt wird.
Prüffristen sind so zu bemessen, dass erwartbare Mängel frühzeitig erkannt werden. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel hat sich ...