Von der Stärkung des sicherheits- und gesundheitsbewussten Verhaltens sowie der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden und ehrenamtlich Tätigen systematisch in allen Prozessen berücksichtigt und diese dabei beteiligt, schafft eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitsschutz.
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Rechtliche Grundlagen |
Technische Regeln für Betriebssicherheit
- TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
- TRBS 1203 "Zur Prüfung Befähigte Personen"
Technische Regeln für Arbeitsstätten
- ASR V3 a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
- ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
- ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"
- DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten"
- DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer"
- DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis"
- DIN 13157:2019-11 "Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C"
- DIN 13169:2009-11 "Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E"
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Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierenden sowie der ehrenamtlich Tätigen in Ihren Betrieben und Bildungseinrichtungen verantwortlich.
Dazu verpflichten Sie das Arbeitsschutzgesetz, das SGB VII, die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und länderspezifische Vorschriften. Doch es gibt viele weitere gute Gründe, warum der Erhalt und die Förderung von Sicherheit und Gesundheit in Ihren Unternehmen und Bildungseinrichtungen wichtig sein sollten. So sind Beschäftigte, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie ehrenamtlich Tätige, die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten, lernen und studieren nicht nur seltener krank, sie sind auch engagierter und motivierter. Mehr noch: Investitionen in Sicherheit und Gesundheit lohnen sich für Unternehmen und Bildungseinrichtungen nachweislich.
Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Bildungseinrichtung. Der erste Schritt: Setzen Sie die grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen um, die auf den folgenden Seiten beschrieben sind. Sie bieten Ihnen eine fundierte Grundlage für einen gut organisierten Arbeitsschutz und stellen die Weichen für weitere wichtige systematische Präventionsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Bildungseinrichtung.
Verantwortung und Aufgabenübertragung
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierenden sowie ehrenamtlich Tätigen liegt bei Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer. Das heißt, dass Sie die Arbeiten sowie das Lernen, Studieren und Forschen in Ihrem Betrieb und Ihrer Bildungseinrichtung so organisieren müssen, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und die Belastung Ihrer Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierenden sowie der ehrenamtlich Tätigen nicht über deren individuelle Leistungsfähigkeit hinausgeht.
Diese Aufgabe können Sie auch schriftlich an andere zuverlässige und fachkundige Personen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Bildungseinrichtung übertragen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob diese Personen ihre Aufgabe erfüllen. Legen Sie bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen fest. Insbesondere nach einem Arbeitsunfall oder nach dem Auftreten einer Berufskrankheit müssen deren Ursachen ermittelt und die Arbeitsschutzmaßnahmen angepasst werden (siehe auch Kapitel 2.2 "Was für die Branche gilt").
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen erhalten Sie von den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Ihrem Unfallversicherungsträger. Die DGUV Vorschrift 2 gibt vor, in welchem Umfang Sie diese be...