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Impressum
Herausgegeben von: |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Hochschulen, Forschungseinrichtungen des Fachbereichs Bildungseinrichtungen der DGUV |
Ausgabe: |
Februar 2022 |
Satz und Layout: |
Atelier Hauer + Dörfler, Berlin |
Copyright: |
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: |
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p102603 |
1 Wozu diese Regel?
Was ist eine DGUV Regel?
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit passgenau für Ihre Branche - dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt.
DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten für Sicherheit und Gesundheit verfasst, die den Alltag in Unternehmen und Einrichtungen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierenden sowie ehrenamtlich Tätigen liegen.
DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihren Betrieben und Einrichtungen. Als Unternehmerinnen und Unternehmer können Sie auch andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.
An wen wendet sich diese DGUV Regel?
Mit dieser DGUV Regel für die Branche "Hochschule" sind in erster Linie Sie als verantwortliche Vertreterin oder verantwortlicher Vertreter der Hochschulleitung im Sinne des Hochschulgesetzes Ihres Bundeslandes angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit der Versicherten - Beschäftigte sowie Studierende und ehrenamtlich Tätige - in ihrer Hochschule verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihren Einrichtungen, etwa Ihren Führungskräften in Lehre, Forschung und Verwaltung, Ihrer betrieblichen Interessensvertretung, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten.
Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Präventionsmaßnahmen in Hochschulen. Sie umfasst die wichtigsten Maßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele sowie ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Hochschule für Ihre Beschäftigten, Studierenden und ehrenamtlich Tätigen zu erreichen.
2 Grundlagen für den Arbeitsschutz
2.1 Was für alle gilt
Von der Stärkung des sicherheits- und gesundheitsbewussten Verhaltens sowie der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden und ehrenamtlich Tätigen systematisch in allen Prozessen berücksichtigt und diese dabei beteiligt, schafft eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitsschutz.
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Rechtliche Grundlagen |
Technische Regeln für Betriebssicherheit
- TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
- TRBS 1203 "Zur Prüfung Befähigte Personen"
Technische Regeln für Arbeitsstätten
- ASR V3 a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
- ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
- ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"
- DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten"
- DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer"
- DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis"
- DIN 13157:2019-11 "Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C"
- DIN 13169:2009-11 "Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E"
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Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierenden s...