Dort wo sich größere Menschenmengen bewegen, ist eine sichere Gestaltung der Verkehrswege und Arbeitsflächen aber auch der Arbeitsräume Voraussetzung für sicheres Arbeiten und Lernen. Vorausschauende Planung von Gebäuden und Einrichtungen für die Anforderungen von Forschung, Lehre und Verwaltung ist die Grundlage dafür.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
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Abb. 11
Innenansichten Empfang im Foyer und Treppenhaus
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Rechtliche Grundlagen |
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen. |
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 201-056 "Planungsgrundlagen für Anschlageinrichtungen auf Dächern"
- DGUV Information 207-006 "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche"
- DGUV Information 208-014 "Glastüren, Glaswände"
- DGUV Information 208-022 "Türen und Tore"
- DGUV Information 212-002 "Schneeräumung auf Dachflächen"
- DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien"
- DIN 18065:2015-03 Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße
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Beim Aufenthalt in der Hochschule und auf deren Gelände können sich Gefährdungen für Beschäftigte und Studierende ergeben durch:
- Nicht ausreichende Arbeits- und Bewegungsflächen
- Mangelhaft gestaltete Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege
- Stolper- und Sturzgefahren auf fehlerhaften Fußböden
- Schneiden an Glasflächen nach Glasbruch
- Absturz von höher gelegenen Aufenthaltsbereichen, Podesten, Galerien oder Dachflächen oder getroffen werden von herabfallenden Gegenständen
Arbeits- und Bewegungsflächen dimensionieren
Sorgen Sie bei der Planung von Arbeitsräumen, Praktikumsräumen oder Arbeitsplätzen für ausreichende Bewegungs- und Arbeitsflächen gemäß ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".
Arbeitsräume sollen eine Grundfläche von mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz aufweisen, für jeden weiteren Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m². Für Büro- oder Bildschirmarbeitsplätze sollen pro Arbeitsplatz mindestens 8-10 m² Fläche zur Verfügung stehen, einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen.
Grundsätzlich sollen an einem Arbeitsplatz mindestens 1,5 m² als Bewegungsfläche zur Verfügung stehen. Je nach Gefährdungen durch die ausgeführten Tätigkeiten und eingesetzten Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe sollen diese Flächen entsprechend vergrößert werden. In Laboratorien, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, beträgt beispielsweise der Mindestabstand für Arbeitsplätze, die Rücken an Rücken angeordnet sind, 1,45 m. Bei einer Länge der Arbeitsflächen von mehr als 6 m oder mehr als 4 Personen in der Laborzeile soll dieser Abstand vergrößert werden. Stellen Sie ähnliche Überlegungen auch für Arbeitsplätze an Maschinen, in Technikbereichen oder in anderen Praktikumsräumen an, um auch dort eine gegenseitige Gefährdung der Personen während der Tätigkeiten und auf Verkehrswegen durch den Raum zu vermeiden oder zumindest zu verringern.
Sorgen Sie dafür, dass bei der Ermittlung von Funktionsflächen für Arbeitsmittel und Maschinen alle Betriebszustände berücksichtigt werden. Legen Sie auch Flächen für Sicherheitsabstände fest. Hinweise dazu liefern die Hersteller.
Die lichte Höhe von Arbeitsräumen soll mindestens 2,50 m betragen, bei Räumen über 50 m² mindestens 2,75 m, bei Räumen über 100 m² mindestens 3 m.
Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege gestalten
Hochschulgebäude werden für unterschiedlichste Nutzungsanforderungen gebaut. Insbesondere, wenn Lehrbetrieb in den Gebäuden vorgesehen ist, ist mit einer hohen Zahl anwesender Personen zu rechnen. Achten Sie darauf, dass ausreichende Breiten für Verkehrswege, Türen, Fluchtwege und Treppen vorgesehen werden. Die mindestens notwendigen Breiten sind neben der Anzahl der Nutzenden auch davon abhängig, ob die Wege nur von Fußgängern oder auch von Fahrzeugen oder Transportmitteln, wie Flurförderzeugen genutzt werden. Mindestanforderungen für eine sichere Ausführung finden Sie in der ASR A1.8 "Verkehrswege".
Berücksichtigen Sie neben dem Regelbetrieb auch mögliche Sondernutzungen, wie Messen, Kongresse oder Ausstellungen mit zusätzlichen Besuchern, die in den Gebäuden stattfinden sollen.
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Abb. 12
Flucht- und Rettungswege: Gekennzeichnete G...