Maschinen, Geräte und Werkzeuge werden in Lehre und Forschung oder bei der Wartung und Instandhaltung benutzt. Insbesondere bei komplexen Arbeitsmitteln oder Arbeitsabläufen kommt es häufiger zu Unfällen, welche durch eine umfassende Gefährdungsbeurteilung und gezielte Maßnahmen vermieden werden sollen.
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Abb. 23
Versuchshalle Forschungsarbeitsplatz
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Rechtliche Grundlagen |
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen. |
Gefährdungen durch mechanische Einwirkungen sind sowohl im Regelbetrieb als auch im Forschungsbetrieb vorhanden und werden vor allem durch folgende Faktoren verursacht:
- kontrolliert bewegte ungeschützte Teile, welche zum Beispiel Quetschstellen, Scherstellen, Schneid- und Stichstellen, Einzugs- und Fangstellen sowie Stoßstellen bilden
- unkontrolliert bewegte Teile, wie umstürzende, rollende, gleitende oder herabfallende Teile, sich lösende, berstende und wegfliegende Teile sowie Teile unter Druck
- gefährliche Oberflächen, wie Stoßstellen, Ecken, Kanten, Spitzen, Schneiden, raue Oberflächen, scharfkantige Späne oder Splitter
- Transport von Lasten oder das Verwenden mobiler Arbeitsmittel, von denen die Gefahr des An- oder Überfahrens, des Umkippens oder des Quetschens ausgeht
Im Normalbetrieb von Maschinen mit kontrolliert bewegten Teilen verhindern in der Regel technische Schutzmaßnahmen den Zugang zu den Gefahrstellen. Gefährdungen können dennoch entstehen durch:
- Nachlauf der Bewegungen
- Ausfälle, zum Beispiel Versagen von Bewegungsbegrenzungen und Bremseinrichtungen
- manipulierte Schutzeinrichtungen
Bei komplexeren Arbeitsmitteln oder Arbeitsabläufen können Gefährdungen nicht durch eine einzelne Schutzmaßnahme vermieden oder hinreichend reduziert werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein Arbeitsmittel in unterschiedlichen Betriebsarten verwendet wird.
Arbeitsmittel beschaffen und aufstellen
Mechanische Gefährdungen müssen bereits durch konstruktive Maßnahmen vermieden oder minimiert werden. Achten Sie deshalb bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln auf die sicherheitsgerechte Gestaltung sowie deren Eignung.
Beschaffen Sie nur Maschinen, die mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Mit diesem Zeichen bescheinigt der Hersteller, dass die Anforderungen der Maschinenverordnung - 9. ProdSV an die Sicherheit von Maschinen eingehalten sind.
Bedienelemente müssen sicher, unbedenklich, schnell und eindeutig betätigt werden können. Beispielsweise muss eine Verwechslung von Tastern oder Schaltern, die zu gefährlichen Zuständen führen kann, durch eindeutige Kennzeichnung ausgeschlossen sein.
Gefährdungen durch unbeabsichtigte Positions- oder Lageänderung, Umkippen oder Herabfallen eines Arbeitsmittels könne durch sichere Befestigung am Boden, standsichere Aufstellung auf geeignetem Untergrund vermieden werden. Berücksichtigen Sie dabei die Betriebs- und Umgebungsbedingungen sowie die Hinweise des Herstellers.
Quetschstellen lassen sich zum Beispiel konstruktiv vermeiden, in dem Arbeitsmittel beschafft werden, die eine Aufstellung mit ausreichendem Abstand zu benachbarten Arbeitsmitteln oder Raumgrenzen erlauben.
Wirksame Schutzeinrichtungen auswählen
Werden Gefahrstellen nicht durch konstruktive Maßnahmen vermieden, ist zu prüfen, ob eine zusätzliche Schutzeinrichtung die mechanische Gefährdung verringern kann. Dies kann der Fall sein, wenn das Erreichen von Gefahrenbereichen oder das Herausschleudern von Teilen verhindert wird oder die gefahrbringende Bewegung vor dem Erreichen ...