Gefahrstoffe können die Gesundheit auf vielfältige Weise gefährden. Sie werden in Arbeitsbereichen in Forschung und Lehre, aber auch bei der Instandhaltung eingesetzt. Zudem können sie bei verschiedenen Tätigkeiten erst entstehen oder freigesetzt werden. Beschäftigte und Studierende müssen vor den Einwirkungen der Stoffe geschützt werden.
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Abb. 29
Die Kennzeichnung der Gebinde liefert wichtige Informationen zu den Eigenschaften der gefährlichen Stoffe
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Rechtliche Grundlagen |
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen. |
Die Gefährdungen ergeben sich aus den Eigenschaften der Stoffe und den möglichen Wegen der Einwirkung auf den menschlichen Körper sowie durch Defizite bei Tätigkeiten mit den Stoffen.
Gefährdungen können entstehen durch:
- Einatmen von Gasen, Dämpfen oder Stäuben mit akut oder chronisch toxischen Eigenschaften
- Hautkontakt mit ätzenden, reizenden, sensibilisierenden oder hautresorptiven Stoffen
- Orale Aufnahme von giftigen oder ätzenden Substanzen, insbesondere bei mangelnder Hygiene
- Brand oder Explosion von entzündbaren Stoffen
Gefährdungen kennen und berücksichtigen
Vor Aufnahme der Tätigkeiten müssen Sie als verantwortliche Person in der Hochschulleitung für eine fachkundige Ermittlung der eingesetzten oder entstehenden Stoffe und ihrer Eigenschaften sowie die Beurteilung der daraus resultierenden Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und Studierenden sorgen. Grundlegende Informationen und Hinweise zu den Eigenschaften der verwendeten Stoffe sowie zu den Gefahren und zur Handhabung erhalten Sie aus der Kennzeichnung und den Informationen des Herstellers im Sicherheitsdatenblatt. Umfangreichere Informationen bieten Datenbanken wie GESTIS (Gefahrstoffinformationssystem der DGUV) oder weitere Informationssysteme der Berufsgenossenschaften.
Sofern Sie nicht selbst über die Fachkunde verfügen, müssen Sie sich fachkundig beraten lassen, beispielsweise von fachkundigen Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Experten aus den jeweiligen Fachbereichen. Spezielle Schutzmaßnahmen werden in den jeweils relevanten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) genannt.
Gefahrstoffe müssen jederzeit eindeutig identifizierbar sein. Die innerbetriebliche Kennzeichnung muss die wesentlichen Informationen zu Einstufung, den Gefahren bei der Handhabung und den Sicherheitsmaßnahmen enthalten.
Verzeichnisse führen
Sorgen Sie dafür, dass ein aktuelles Verzeichnis aller in der jeweiligen Organisationseinheit verwendeten Gefahrstoffe geführt wird. Dies muss neben der Bezeichnung und der Einstufung der Stoffe auch die gelagerten Mengen und den Lagerort enthalten. Dazu werden mehrere geeignete Softwarelösungen angeboten. Fragen Sie ihren Unfallversicherungsträger nach weiteren Informationen.
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Abb. 30
Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisung bearbeiten
Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B müssen Sie die dabei gefährdeten Beschäftigten und Studierenden in ein Verzeichnis zur Dokumentation der entsprechenden Exposition aufnehmen. Dieses Verzeichnis ist bis 40 Jahre nach Ende der Tätigkeiten aufzubewahren. Hilfestellung bietet dazu die DGUV mit der zentralen Expositionsdatenbank (ZED). Wenn Beschäftigte oder Studierende in Labor...