Die Belange des Arbeitens und des Rettens in u. R. a. A. sind bei der Planung und Errichtung der Anlagen zu berücksichtigen.[1]
Das Einsteigen und Arbeiten in u. R. a. A. stellt eine besondere Gefährdung dar. Aus diesem Grund sollten diese vermieden werden.[2]
- Gestaltung der Zugänge/Einstiege,
- Gestaltung der Anschlagpunkte bzw. der Anschlagkonstruktionen für Persönliche Schutzausrüstungen,
- Möglichkeiten des Unterbrechens z. B. des Zu- und Abflusses.
- den Einbau von technischen Einrichtungen wie Spülkippen sowie Wirbeljets in Regenbecken,
- Hochdruckspülfahrzeuge,
- Spindelverlängerungen von Schiebern,
- hochziehbare Pumpen, etc.
erreicht werden.
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