Brände sind verhältnismäßig seltene Ereignisse, wenn man die große Zahl an kleinen und großen Einzelhandelsgeschäften in Deutschland entgegenstellt. Doch ein Brand kann große Sachschäden und schlimmstenfalls auch Personenschäden verursachen. Daher dürfen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer nicht müde werden, auf die Einhaltung von brandverhütenden Maßnahmen zu achten und immer für den Brandfall gerüstet zu sein.
Abb. 25
Brandschutz- und Notfallmaßnahmen
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Rechtliche Grundlagen |
- Bauordnungen der Länder, ggf. mit Sonderbauverordnungen (z. B. für Verkaufsstätten)
- § 22 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A1.3)
- "Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2)
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz"
- DGUV Information 205-002 "Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten"
- DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" (bisher BGI 847)
- DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung"
- DGUV Information 205-025 "Feuerlöscher richtig einsetzen" (Plakat)
- DIN 14096:2014-05, "Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen"
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Bei einem Brand ist der giftige Rauch eine der größten Gefährdungen für das Leben und die Gesundheit der Menschen. Er versperrt nicht nur die Sicht, sondern führt beim Einatmen (Rauchgasinhalation) zu einer Rauchvergiftung. Gefährdungen für Beschäftigte entstehen aber auch durch die direkte Brand- bzw. Flammeneinwirkung in Form von Verbrennungen.
Vermeidung von Bränden
Erlassen Sie ein generelles Rauchverbot in Ihrer Betriebsstätte. In definierten Raucherbereichen sind nicht-brennbare Behälter mit selbstschließendem Deckel oder selbstverlöschende Behälter für Abfälle (Aschereste) zur Verfügung zu stellen. Treffen Sie Regelungen für den Umgang mit offenem Feuer und Heißarbeiten im und am Gebäude. Die Vorlage eines Erlaubnisscheins für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten finden Sie in Infoblatt Nr. 3 des Sachgebietes "Betrieblicher Brandschutz".
Vermeiden Sie Ansammlungen brennbarer Materialien (z. B. Kartonagen, Folien). Stellen Sie sicher, dass Ansammlungen brennbarer Materialien vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Stellen Sie Behälter mit brennbaren Materialien auf dem Betriebsgelände in einem ausreichenden Abstand zum Gebäude auf.
Lassen Sie elektrische Betriebsmittel in Ihrem Betrieb regelmäßig durch eine befähigte Person, z. B. eine Elektrofachkraft, prüfen. Stellen Sie Wärme produzierende elektrische Betriebsmittel (Kaffeemaschine, Wasserkocher) auf nicht-brennbaren Unterlagen auf (Metallplatte, Fliese o. ä.).
Erstellen Sie für Ihren Betrieb einen Maßnahmenkatalog zur Vermeidung von Bränden. Dieser kann z. B. eine Brandschutzordnung und einen Alarmplan enthalten.
Baurechtliche Vorgaben können weitere Maßnahmen fordern. Prüfen Sie dies für die von Ihnen genutzten Gebäude kritisch. Ziehen Sie gegebenenfalls Fachleute hinzu.
Branderkennung und -meldung
Brände können durch die Installation von Brandmeldern, wie z. B. Rauch-, Wärme- oder Flammenmeldern, früh erkannt werden. Eine Möglichkeit zur Meldung eines Brandes (z. B. zur örtlichen Feuerwehr) ist die Installation einer automatischen Brandmeldeanlage.
Verhinderung der Brandausbreitung
Sorgen Sie dafür, dass Brandschutztüren und -tore geschlossen sind. Um den betrieblichen Verkehr zu vereinfachen, können Sie eine Feststellanlage mit Auslösevorrichtung installieren.
Dort, wo Lüftungskanäle durch Brandabschnitte führen, müssen diese mit Feuerschutzklappen ausgerüstet sein. Achten Sie auch auf die ordnungsgemäße Abschottung für Kabeldurchführungen und Rohrleitungen.
Sorgen Sie dafür, dass die vorhandene Brandschutztechnik auch einsatz- und funktionsbereit ist. Organisieren Sie eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Technik.
Brandbekämpfung
Installieren Sie eine ausreichende Anzahl geeigneter Feuerlöscher und bei Bedarf Wandhydranten und Sprinkleranlagen.
Abb. 26
Feuerlöscher gut erreichbar in Greifhöhe
Die verschiedenen für Ihren Einsatzzweck geeigneten Löschmittelarten und die genaue Anzahl der erforderlichen Löschmitteleinheiten (LE) sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten, ASR A2.2 beschrieben. Ziehen Sie gegebenenfalls Fachleute hinzu.
Sorgen Sie für ausreichend betriebliche Brandschutzhelfer und üben Sie regelmäßig für den Notfall, siehe auch Kap. 3.1.6 "Flucht- und Rettungswege".
Für Verkaufsstätten größer 2000 m² ist die Bestellung eines oder einer Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben aufgrund der Bauordnungen der einzelnen Bundesländer bzw. Sonderbauverordnungen (z. B. für Verkaufsstätten) bzw. Verkaufsstättenverordnungen.
Brandklassen nach DIN EN2 "Brandklassen"
Ausgabe Januar 2005
Piktogramm |
Brandklasse |
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Brandklasse A: Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung. Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, K... |