Regelmäßige Warenanlieferung über die Laderampe gehört zur Routine im Einzelhandel. Dabei kann es bei der Rückwärtsfahrt oder beim Rangieren von LKW zu gefährlichen Situationen kommen ebenso wie bei nicht-koordiniertem oder unerwartetem Losfahren von Fahrzeugen von der Laderampe.
Abb. 61
Warenanlieferung an der Laderampe
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Weitere Informationen |
- BGHW Wissen W17-1 "Be- und Entladen von Fahrzeugen: Andockstationen"
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Leuchten Sie den Verkehrsbereich gut aus, Verkehrsspiegel verbessern die Übersicht.
Fernhalten von Personen aus dem Fahrbereich der Fahrzeuge
Trennen Sie durch bauliche Maßnahmen Verkehrswege für Personen zu Fuß vom Fahrzeugverkehr, insbesondere dem Ladeverkehr. Unterstützen Sie die Trennung durch entsprechende Hinweis- und Verbotsschilder bzw. eine Kennzeichnung der Verkehrswege. Legen Sie Be- und Entladezeiten wenn möglich so, dass sie außerhalb von Kundenverkehrszeiten liegen.
Sorgen Sie dafür, dass sich während des Rangiervorgangs keine Personen zwischen Fahrzeug und festen Teilen der Laderampe oder -brücke aufhalten.
Minderung der Quetsch- und Absturzgefahr
Bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Quetschgefahren sind z. B. Laderampenvorsprünge, die eine Annäherung von Fahrzeugaufbauten an feste Teile im Bereich der Ladestelle auf weniger als 0,5 m verhindern, oder Tore, die so breit sind, dass sie auf beiden Seiten einen Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zum Fahrzeug bieten.
Signalanlagen zur Fahrzeugpositionierung, z. B. Ampeln an der Ladestelle oder Lichtzeichen / Lichtschrankenkombinationen, die den Abstand des Fahrzeugs von der Laderampe anzeigen, können das Be- und Entladen sicherer machen.
Abb. 62
Der sich ergebende Spalt kann mit flexiblen Abdichtungen zwischen Fahrzeugaufbau und Gebäudewand geschlossen werden.
Sorgen Sie dafür, dass Fahrzeugbewegungen an Ladebrücken nur bei geschlossenem Tor stattfinden, wobei der geschlossene Zustand des Tors für die Person im Fahrzeug erkennbar sein muss; Kamera-Monitorsystem am bzw. im Fahrzeug geben zusätzliche Sicherheit für die Rückwärtsfahrt.
Rüsten Sie Laderampenabschnitte, die nicht ständig zum Be- und Entladen genutzt werden, mit einer Absturzsicherung aus, z. B. einem Geländer.
Nutzung von Ladebrücken
Beachten Sie die zulässigen Lasten (Gewicht des Flurförderzeugs + Ladung) sowie die Umgebungsbedingungen, insbesondere Witterungseinflüsse.
Sorgen Sie beim Be- und Entladen für eine ausreichende Beleuchtung in Wechselbrücken und Trailern. Eine Möglichkeit ist die Ausrüstung der Flurförderzeuge mit Arbeitsbeleuchtung.
Positionieren der Fahrzeuge mit Hubladebühne
Fahrzeugbewegungen mit offener Hubladebühne sind lediglich zur Positionierung an der Ladestelle und auch nur, wenn die Hubladebühne leer ist, erlaubt. Fahrzeugbewegungen mit beladener Hubladebühne sind nicht zulässig. Zum Umgang mit der Hubladebühne siehe auch Kap. 3.3.1 "Hofentladung" sowie Kap. 3.1.9 "Auslieferung".
Sichern der Fahrzeuge an der Ladestelle
Sorgen Sie dafür, dass zur Sicherung des Fahrzeugs gegen Wegrollen die Feststellbremse betätigt und ein Unterlegkeil benutzt wird. Durch das Befahren der Ladefläche mit dem Flurförderzeug sowie durch das Bremsen auf der Ladefläche kann das Fahrzeug von der Ladebrücke weggeschoben werden und es kann zu einem Absturz des Flurförderzeugs kommen. Auf den Unterlegkeil kann verzichtet werden, wenn geeignete Festhaltesysteme installiert sind, die das Fahrzeug so lange am Fortfahren hindern, bis es wieder freigegeben wird, beispielsweise eine feste Verbindung zwischen Fahrzeug und Entladestelle, die nur mittels Bestätigungstaster gelöst werden kann.
Abb. 63
Ladebrücken/-bleche müssen rutschhemmend und ausreichend breit sowie mit einer selbsttätig wirkenden Sicherung gegen Verschieben ausgerüstet sein.
Unterweisung/Information der Beschäftigten
Erstellen Sie Betriebsanweisungen, die die notwendigen Verhaltensregeln über das sichere Einweisen von Fahrzeugen und die Nutzung der Verkehrswege leicht verständlich zusammenfassen. Unterweisen Sie die mit Ladevorgängen beauftragten Beschäftigten vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeiten. Wiederholen Sie die Unterweisungen in längstens jährlichen Abständen und dokumentieren Sie sie. Zur Nutzung von Warnwesten siehe auch Kap. 3.3.1 "Hofentladung".