Die Thematik "Arbeiten in, an und in der Nähe von Tanks und Räumen", ist eine Ergänzung des Kapitels 3.21 "Enge Räume". Hier wird besonders auf die vorhandenen Gefährdungen durch Reststoffe, Sauerstoffmangel, Brand/Explosion und Absturz eingegangen, die besonders in der Schiffsreparatur allgegenwärtig sind und bereits zu schwersten Unfällen geführt haben.

Abb. 50 Schleifarbeiten in einer Rohrleitung

Rechtliche Grundlagen
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Hafensicherheitsverordnungen (HSVO)
  • Marinedienstvorschriften (M.Dv)
  • IMO-Vorschriften (International Maritime Organization)
  • DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen"
  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern"

 

Weitere Informationen
  • BG RCI-Merkblatt T 010 "Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen"
  • Erlaubnisschein (siehe Anhang)

 

Gefährdungen
  • Sauerstoffmangel
  • Brand, Verpuffung und/oder Explosion
  • Vergiftungen
  • Absturz aufgrund rutschiger Oberflächen oder korrodierter Steigleitern

 

Maßnahmen
  • Lassen Sie alle Mannlöcher öffnen.
  • Sorgen Sie in Tanks für dauerhafte, technische Lüftung.
  • Benennen Sie eine aufsichtsführende Person - Anmerkung: Bei Durchführung von Reinigungs- oder Beschichtungsarbeiten mit Gefahrstoffen in engen Räumen ist eine aufsichtsführende Person zu bestellen, die den Anforderungen der TRGS 507 entspricht.
  • Stellen Sie Sicherungsposten bereit.
  • Veranlassen Sie das Freimessen des Tanks und dokumentieren Sie das Messergebnis (z. B. Gasfreiheitszertifikat).
  • Füllen Sie den Erlaubnisschein aus und geben ihn bekannt.
  • Nach der Durchführung von Reinigungsarbeiten ist unter Umständen ein erneutes Freimessen, z. B. für anschließende Heißarbeiten, notwendig.
  • Übergeben Sie den Tank für Arbeiten, eventuell mit Erlaubnisschein.
  • Legen Sie Sicherheitsabstände zu benachbarten gefährdeten Bereichen fest und setzen Sie bei Bedarf zusätzliche Brandwachen ein.
  • Sichern Sie Öffnungen in Tankeinbauten gegen Absturz.
  • Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der PSA besonders die Gefährdung durch Reststoffe.
  • Sorgen Sie für regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten.

Anmerkung: Die Maßnahmen des Kapitels 3.21 "Arbeiten in engen Räumen" sind ebenfalls zu beachten!

Achtung: Gasfreiheit und ausreichenden Sauerstoffgehalt durch Freimessen sicherstellen!

Vor Aufnahme der Arbeiten in, an und in der Nähe von Tanks und Räumen, die Gefahrstoffe enthalten oder enthalten haben, sind die Inhaltsstoffe zu ermitteln und die Atmosphäre der Tanks und Räume von einer befähigten Person untersuchen zu lassen. In den Hafensicherheitsverordnungen der Länder sind hierfür anerkannte Sachverständige vorgesehen. Handelt es sich jedoch um Betriebstanks, die ausschließlich Schweröl-, Dieselöl oder Schmieröl enthalten oder enthalten haben, kann damit eine fachkundige Person beauftragt werden.

Die Ergebnisse der Beurteilung, z. B.

  • Brandgefahr
  • Explosionsgefahr
  • Gesundheitsgefahr
und erforderliche Schutzmaßnahmen sind schriftlich festzuhalten. Das Gasfreiheitszertifikat gilt in der Regel nur für 24 Stunden. Das Ergebnis der Untersuchung ist an geeigneter Stelle, z. B. am Tank, Landgang, oder bei der Betriebsfeuerwehr bekannt zu geben.

Der Begriff "Arbeiten" umfasst zum Beispiel Besichtigen, Reinigen, Instandsetzen, Erneuern und Umbauen.

Zu Arbeiten an Tanks und Räumen gehört auch das Arbeiten an den begrenzenden Bauteilen außerhalb der Tanks und Räume sowie an Rohrleitungen, Versteifungen und sonstigen Bauteilen, bei denen zum Beispiel durch Erwärmung eine Zündung im Tank oder Raum verursacht werden kann. Bei Rohrleitungen können auch durch ihren Verlauf Zündquellen, zum Beispiel Funken, Schweißgut, in Tanks oder Räume hineingelangen.

Zu Arbeiten in der Nähe von Tanks und Räumen gehören Tätigkeiten, bei denen durch Funkenflug in Tanks, Räumen oder Rohrleitungsöffnungen vorhandene Gase oder Dämpfe entzündet werden können, zum Beispiel durch Schleif- oder Schweißarbeiten an Masten in der Nähe von Tankluken.

Als Reststoffe sind auf Reparaturschiffen unter anderem auch: Erdöl, Erdölprodukte, Flüssiggas, Alkohole, chemische Stoffe, Fäkalien, Schlamm, Reinigungsmittel, Treib- und Schmierstoffe vorhanden (hierzu zählen auch brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 100 °C, wenn sie erwärmt werden).

Achtung:

  • Es dürfen nur die zugewiesenen Arbeitsbereiche betreten und nur die angewiesenen Arbeiten mit den vorgesehenen Arbeitsverfahren durchgeführt werden!
  • Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist zu überwachen!

Achtung: Beim Abtrennen von Tanks.

  • Vor Beginn der Arbeiten sind die Verbindungen mit anderen Räumen, Behältern oder Leitungen, aus denen gefährliche, heiße oder unter Druck stehende Reststoffe eindringen können, wirksam zu unterbrechen.
  • Kann die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, ist eine sichere Abtrennung erforderlich.

Tipp: Wirksames Abtrennen kann durch Blindflansche oder Steckscheiben erfolgen.

Achtung: In Tanks und Räumen mit Soft-Coating (z. B. Wollfett) k...

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