Bei der Benutzung elektrischer Betriebsmittel besteht aufgrund begrenzter Bewegungsfreiheit oder aufgrund arbeitsbedingter Zwangshaltung in leitfähiger Umgebung, wie sie im Schiffbau durch die vorherrschenden Metalloberflächen häufig vorliegt, eine erhöhte elektrische Gefährdung. Daher sind insbesondere in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit besondere Schutzmaßnahmen umzusetzen. Damit sind nicht nur enge Räume, sondern vielmehr alle leitfähigen Bereiche, zum Beispiel auch freie Decks, betroffen, wenn bei den Arbeiten, zum Beispiel im Knien, großflächiger Kontakt zur leitfähigen Umgebung besteht.
Abb. 12 Arbeiten mit elektrischer Bohrmaschine unter erhöhter elektrischer Gefährdung
Abb. 13 Hochgehängte Kabel in einem Verkehrsweg an Bord
Eine erhöhte elektrische Gefährdung ist anzunehmen, wenn Arbeiten mit ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in leitfähiger Umgebung ausgeführt werden. Besonders kritisch ist hierbei die begrenzte Bewegungsfreiheit oder arbeitsbedingte Zwangshaltung bei gleichzeitigem, großflächigem Kontakt mit metallischen Oberflächen, zum Beispiel bei liegenden, knienden oder sitzenden Tätigkeiten, da hier im Fehlerfall über den Körper hohe Ströme fließen können.
Tipp: Bei der Auswahl von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist anzustreben, nur solche der Schutzklasse II zu verwenden. Ortsveränderliche Trenntransformatoren müssen der Schutzklasse II entsprechen.
- Achten Sie bei der Beschaffung von Leitungsmaterial darauf, dass die Ausführung eine Gummischlauchleitung H07RN-F oder gleichwertig ist.
Die Verwendung eines RCD (Fehlerstromschutzschalter) ist bei erhöhter elektrischer Gefährdung mit begrenzter Bewegungsfreiheit für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nicht ausreichend!
Tipp: Häufig können alternativ akku- oder luftbetriebene Maschinen eingesetzt werden.
- Beauftragen Sie mit der Errichtung, Änderung und Instandsetzung elektrischer Verteiler nur Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft.
- Lassen Sie elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach der Errichtung, Veränderung und Instandsetzung entsprechend den festgelegten Prüffristen wiederkehrend prüfen.
- Verlegen Sie möglichst viele Leitungen unterhalb der Decke oder in geschützten Bereichen, um Stolpergefahren und Beschädigungen zu vermeiden.
- Informieren Sie beauftragte Unterlieferanten über die vorhandenen elektrischen Anschlussmöglichkeiten.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten nur geprüfte Maschinen verwenden.
- Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten beim Schutzkonzept "Schutztrennung" immer einen Trenntransformator benutzen und nur ein Gerät daran anschließen.
- Schließen Sie provisorische Reparaturen an Maschinen und Zuleitungen aus.
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"
- DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen"
- DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"
- DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen"
- DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer"
- DIN VDE 0100 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag"
- DIN VDE 0100-706 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-706: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit"
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Abb. 14
Warnung vor elektrischer Spannung (W 012)