Bei den Arbeiten werden elektrische Betriebsmittel eingesetzt, die über eine elektrische Anlage mit Energie versorgt werden. Dabei können, durch die elektrischen Betriebsmittel oder durch die elektrische Anlage bedingt, Gefährdungen entstehen. Bei einem Elektrounfall kommt es in erster Linie zu einem elektrischen Schlag mit Körperdurchströmung, seltener zu einem Störlichtbogen. Beides, elektrische Schläge und Störlichtbögen, können unvorhersehbare Reaktionen mit schweren Gesundheitsfolgen nach sich ziehen (zum Beispiel Sturz von der Leiter in Folge eines elektrischen Schlags). Wie schwer sich ein elektrischer Unfall auswirkt, kann man kaum voraussagen. Deshalb müssen Sie auf schadhafte elektrische Betriebsmittel und/oder Anlagen achten. Häufig kann es beim Metallbau auch zu Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung in leitfähiger Umgebung kommen, aufgrund begrenzter Bewegungsfreiheit oder aufgrund arbeitsbedingter Zwangshaltung. Dann müssen besondere Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Abb. 14
Arbeiten mit elektrischer Bohrmaschine unter erhöhter elektrischer Gefährdung
|
Weitere Informationen |
- DGUV Information 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"
- DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen"
- DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"
- DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fachwissen für den Prüfer"
- DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer"
- DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen"
- DIN VDE 0100-410:2018-10 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag"
- DIN VDE 0100-704:2018-10 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Baustellen"
- DIN VDE 0100-706:2007-10 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-706: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 083 "Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen"
|
Elektrische Gefährdungen können hervorgerufen werden durch:
- Nutzung von Anschlusspunkten ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen oder mit ungeeigneten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, z. B. bei Verwendung von frequenzgesteuerten elektrischen Betriebsmitteln,
- Arbeiten mit ungeeigneten oder beschädigten elektrischen Betriebsmitteln,
- ungeeignete mobile Stromerzeuger,
- Arbeiten in leitfähiger Umgebung.
Eine erhöhte elektrische Gefährdung ist anzunehmen, wenn Arbeiten mit ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in leitfähiger Umgebung ausgeführt werden. Besonders kritisch ist dabei die begrenzte Bewegungsfreiheit oder die arbeitsbedingte Zwangshaltung bei gleichzeitigem, großflächigem Kontakt mit metallischen Oberflächen, zum Beispiel während liegender, kniender oder sitzender Tätigkeiten, da im Fehlerfall über den Körper hohe Ströme fließen können.
Stellen Sie mit der Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeiten fest, welche Gefährdungen im Arbeitsbereich auftreten können.
Achten Sie darauf, dass
- in der Werkstatt und auf Baustellen sichere Anschlusspunkte für den Betrieb elektrischer Betriebsmittel vorhanden sind (wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen in der Werkstatt entsprechend den festgelegten Prüffristen, 30 mA Fehlerstrom-Schutzeinrichtung, auf einer kleineren Baustelle kann ein PRCD-S verwendet werden). Der Einsatz frequenzgesteuerter elektrischer Betriebsmittel erfordert allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Typ B).
Abb. 15
Allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit den dazugehörigen Symbolen
- nur unbeschädigte und aktuell geprüfte elektrische Betriebsmittel benutzt werden. Prüfungen müssen immer dokumentiert werden. Die elektrischen Betriebsmittel müssen für den gewerblichen Einsatz geeignet sein und den Beanspruchungen (rauer Betrieb, Nässe,...) genügen. Dabei sind bevorzugt elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse II einzusetzen.
Abb. 16
- Mit dem Hammersymbol werden elektrische Betriebsmittel gekennzeichnet, die für den "rauen Betrieb" geeignet sind.
- auf Baustellen nur bewegliche Leitungen vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F eingesetzt werden. Eine Ausnahme stellen Geräteanschlussleitungen bis 4 m Länge dar, bei denen auch Leitungen vom Typ H05RN-F oder H05BQ-F geeignet sind. Bei Leitungsrollern ist zusätzlich darauf zu achten, dass Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel aus Isol...