1. Anfahren von Personen und Kollision von Flurförderzeugen mit anderen Fahrzeugen:
Der Schwerpunkt im Unfallgeschehen beim Umgang mit Flurförderzeugen ist das Anfahren von Personen. Das kann zu erheblichen bis tödlichen Verletzungen führen.
Aufgrund eingeschränkter Sicht, nicht angepasster Geschwindigkeit und beengter Verkehrswegeverhältnisse sowie einer hohen Verkehrsdichte besteht die Gefahr, dass Flurförderzeuge mit anderen Fahrzeugen kollidieren.
2. Umkippen des Flurförderzeugs oder Sturz der Bedienperson
Durch Schwerpunktverlagerung, nicht angepasste Geschwindigkeit, besonders in Kurven und auf geneigten Fahrstrecken (z. B. Rampen) besteht die Gefahr, dass Flurförderzeuge umkippen.
Beim Einsteigen oder Verlassen eines Flurförderzeugs besteht die Gefahr des Fehltretens oder von den Trittstufen abzurutschen.
Die Bedienperson eines Flurförderzeugs muss stets darauf achten, dass die Sicht auf den Fahrweg frei ist.
Beim Umgang mit Flurförderzeugen sind innerbetriebliche Verkehrsregeln strikt einzuhalten.
Die Geschwindigkeit muss der jeweiligen Situation und der Umgebung angepasst werden. Ergänzend für den innerbetrieblichen Verkehr sollte im Bereich der Transportwege eine Geschwindigkeitsbegrenzung festgelegt werden.
Verkehrsführungen, wie Einbahnstraßen, Ampelschaltungen, Absperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen, reduzieren das Gefährdungspotential.
Zu 1. Anfahren von Personen und Kollision von Flurförderfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
Mögliche technische Maßnahmen:
- Blue Spots, die im Abstand vor und hinter dem Flurförderzeug eine blaue Lichtmarkierung auf dem Boden erzeugen.
- Näherungswarneinrichtungen, die ein akustisches Signal erzeugen, wenn sich das Flurförderzeug Personen oder Gegenständen nähert.
- Akustische und optische Rückfahrwarneinrichtungen
- Kamerasysteme zur Überwachung des Fahrbereichs
Sind Fahrzeuge nicht mit Kamerasystemen zur Überwachung des Fahrbereichs ausgerüstet oder ist der Bereich nicht einsehbar, muss während der Rückwärtsfahrten eine Einweisung erfolgen.
Verkehrswege müssen durch bauliche Maßnahmen oder durch Kennzeichnung getrennt werden.
Vor dem Queren des Fahrbereichs eines Flurförderzeugs müssen sich andere Verkehrsteilnehmende mit der Bedienperson des Flurförderzeugs, zum Beispiel durch Blickkontakt, verständigen. Gibt die Bedienperson den Bereich frei, dürfen andere Verkehrsteilnehmende den Bereich queren.
Begegnen sich Flurförderzeuge, müssen sich die Bedienpersonen verständigen.
Zu 2. Umkippen des Flurförderzeugs oder Sturz der Bedienperson
Um das Herausfallen des Fahrers oder der Fahrerin beim Umkippen des Flurförderzeugs zu verhindern, sind Rückhalte-Systeme oder geschlossene Kabinen einzusetzen.
Flurförderzeuge müssen über fest installierte Aufstiege und Haltegriffe verfügen.
Sorgen Sie dafür, dass die oben genannten Rückhaltesysteme benutzt werden.
Das Flurförderzeug darf nur verfahren werden, wenn sich die Last in bodenfreier Stellung befindet (ca. 20 cm über dem Boden).
Während der Kurvenfahrten muss die Geschwindigkeit angepasst und die Last bodennah geführt werden.
Das Tragfähigkeitsdiagramm muss unbedingt beachtet werden.
Der Unternehmer oder die Unternehmerin legt fest, dass die Bedienperson des Fahrzeugs beim Auf- und Absteigen zu jedem Zeitpunkt mit drei Gliedmaßen Kontakt zum Flurförderzeug haben muss (Drei-Punkt-Regel).