Mit Handhobelmaschinen lassen sich Einpassarbeiten, Montagearbeiten und das Nachhobeln von Korpussen, Blenden, Passleisten oder Türen bequem durchführen. Abhängig von der Ausführung und Ausstattung der Maschine lassen sich auch besondere Arbeitsgänge wie das Anbringen von Fasen oder Fälzen an Werkstücken ausführen

Abb. 3.3.3-01

Elektrohandhobelmaschine

1 Handgriff
2 Ein-Aus-Schalter
3 Hobeltiefeneinstellung
4 Messerwelle (nicht sichtbar)
5 Führungsanschlag
6 Späneabsauganschluss
Rechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

 

Weitere Informationen
  • DIN EN 62841-1:2016-07 "Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen"
  • DIN EN 62841-2-14:2016-08 "Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge - Sicherheit - Teil 2-14: Besondere Anforderungen für Hobelmaschinen"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 074 "Arbeiten mit Handhobelmaschinen"
  • Unterweisungsblatt der BGHM

    BG 5.3.8 "Sicheres Arbeiten mit Handmaschinen"

  • TSM-Heft der BGHM

    BG 96.18 "Holzbearbeitungsmaschinen - Handhabung und sicheres Arbeiten"

 

Gefährdungen
  • Versehentliches Berühren des rotierenden Werkzeugs kann sehr schwere Schnitt- und Fräsverletzungen verursachen.
  • Weggeschleuderte Splitter, Abschnittreste oder abgebrochene Werkzeugteile können Augenverletzungen verursachen.
  • Rückschläge der Maschine oder des Werkstücks, verursacht durch Einhaken oder Verklemmen des Werkzeugs, können zu Verletzungen führen.
  • Beschädigte oder fehlerhafte stromführende Leitungen können zu Stromschlägen über das Gehäuse oder an Kabeln führen.
  • Es besteht ein Gesundheitsrisiko durch das Einatmen von Holzstaub.
  • Hohe Lärmpegel können zu Schädigungen des Gehörs führen.
  • Beim Werkzeugwechsel können Schnittverletzungen durch scharfkantige Werkzeugschneiden auftreten.
Maßnahmen

Beschaffenheit:

Prüfen Sie vor der Arbeitsaufnahme, ob:

  • alle Schutzeinrichtungen an der Maschine angebracht und in einwandfreiem Zustand sind,
  • die Anschlussleitung und der Stecker unbeschädigt sind,
  • alle beweglichen Geräteteile, z. B. der Tiefensteller, einwandfrei funktionieren und nicht klemmen,
  • die für die Bearbeitung vorgesehenen Werkzeuge unbeschädigt sind und keine Risse aufweisen.

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzbrille tragen

Gehörschutz tragen

Beste Praxis

Für stationäre Verwendung nur vom Hersteller freigegebene Einrichtungen mit einer Messerwellenverdeckung verwenden.

Abb. 3.3.3-02

Elektrohandhobel in stationärer Aufnahme

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