Bauarbeiten sind meist durch schnell fortschreitende Tätigkeiten gekennzeichnet. Die besonderen Arbeitsbedingungen, wie ständig wechselnde Anforderungen an das Personal, häufige Ortswechsel, das Zusammenwirken verschiedener Gewerke, unterschiedliche Witterungs- und Klimaverhältnisse, Improvisationszwang und der raue Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Geräten, bergen erhöhte Gefahren in sich. Das erfordert eine effektive Planung, die eindeutige Festlegung von Zuständigkeiten und eine wirkungsvolle Koordination des Ablaufs.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 77
Montagearbeiten auf der Baustelle
|
Weitere Informationen |
- Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) RAB 30 "Geeigneter Koordinator" (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 025 "Baustelleneinsatz im Ausland"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 079 "Einrichtung von Verkehrswegen auf Baustellen"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 082 "Absturzgefahr bei Instandhaltungsarbeiten auf Dächern"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 083 "Elektrische Betriebsmittel auf Montagestellen"
- BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 085 "Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei Bauarbeiten"
|
Baustellentätigkeiten bergen, im Vergleich mit den Tätigkeiten im stationären Betrieb, ein erhöhtes Unfallrisiko. Folgende Gefährdungen kennzeichnen das Unfallgeschehen:
- unpräzise Aufgabenstellung und fehlende bzw. ungenügende Planung der durchzuführenden Arbeiten,
- unklare Verantwortlichkeiten und fehlende Beaufsichtigung,
- fehlende Gefährdungsbeurteilung und Ein- bzw. Unterweisungen,
- Mängel an eingesetzten Arbeitsmitteln, z. B. defekte Kabel, beschädigte Leitern, unvollständige Gerüste,
- fehlende Absturzeinrichtungen, z. B. bei ungesicherten Bodenöffnungen und nicht durchtrittsicheren Dächern,
- elektrische Gefährdungen z. B. durch fehlende Prüfungen der Geräte
- Brand- und Explosionsgefahren, z. B. bei wärmeintensiven Arbeitsverfahren oder Funkenflug,
- ungenügende Beleuchtung, z. B. in den Wintermonaten.
Planung, Koordination, Organisation
Für eine gute Planung ist es wichtig, effiziente und sichere Lösungen für den Arbeitsablauf auf der Baustelle festzulegen. Dafür müssen im Wesentlichen die Aufgabenstellung und die baustellen- und firmenspezifischen Voraussetzungen bekannt sein und geklärt werden. Störungsarme Bauarbeiten sind nur möglich, wenn die Aufgabenstellung eindeutig ist, genaue Angaben zum Leistungsumfang und zu den Termin- und Qualitätsvorgaben gemacht werden.
Auf den Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, muss der Bauherr oder die Bauherrin eine geeignete Person für die Koordination bestellen. Der Koordinator oder die Koordinatorin muss dazu beitragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage jederzeit sicher zu gestalten. Die Bestellung muss rechtzeitig erfolgen, damit die koordinierende Person bereits während der Planung Einfluss auf die sichere Ausführung des Bauvorhabens nehmen kann.
Aufgaben des Unternehmers oder der Unternehmerin
(für das Gewerk beauftragte(r) Auftragnehmer/Auftragnehmerin)
1. Vor Auftragsannahme
Die sicherheitstechnische Verantwortung der Unternehmerin oder des Unternehmers beginnt mit der Prüfung des Ausschreibungstexts und des Auftragsumfangs. Es ist zum Beispiel zu klären, wer für die Bereitstellung von:
- Arbeits- und Schutzgerüsten,
- Absturzsicherungen im/am Gebäude,
- sicheren Zugängen,
- ordnungsgemäßer Spannungsversorgung über Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter
zuständig ist.
Mit Abschluss eines Werkvertrags liegt die Verantwortung für den Teilbereich der Baumaßnahme beim Auftragnehmer und Unternehmer oder bei der Auftragnehmerin und Unternehmerin.
2. Bei Auftragsdurchführung
Im Rahmen der übernommenen Arbeiten haben Sie als Unternehmerin oder als Unternehmer unter anderem folgende Aufgaben:
- Richten Sie die Baustelle ordnungsgemäß ein und betreiben Sie diese sicher.
- Sorgen Sie für die Sicherheit der Gerüste, Maschinen, Geräte und anderer Baustelleneinrichtungen, die Sie Ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen.
- Führen Sie die notwendigen Unterweisungen durch.
- Werden Einrichtungen zur Verfügung gestellt (z. B. Gerü...