Geländer dienen beim Brückenbau und Balkonbau in erster Linie der Absturzsicherung. Unabhängig von den statischen und konstruktiven Anforderungen an das Geländer ist der Arbeitsschutz auch bei der Montage relevant. Während der Montage oder Demontage der Geländer besteht häufig Absturzgefahr, weil keine feste Absturzsicherung vorhanden ist. Entscheidend ist eine umfassende Planung der Montagearbeiten mit Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen im Vorfeld, um ein hohes Sicherheitsniveau zu erreichen.
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Rechtliche Grundlagen |
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
- Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121) "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen"
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
- DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"
- DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 201-023 "Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten"
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Achten Sie bei der Montage von Geländern insbesondere auf folgende Gefährdungen:
- Absturz von Personen an den Deckenkanten nach außen und von Arbeitsmitteln
- Mängel in der betrieblichen Organisation und unzureichende Qualifikation der Beschäftigten
- elektrische Gefährdungen (Stromschlag durch das Berühren von spannungsführenden Teilen)
- Gefährdungen durch Schweißarbeiten (Brände, Verbrennungen, Flammenrückschlag, Haut- und Augenschäden, einatembare Gefahrstoffe, Lärm...)
- herabfallende Gegenstände bei Hebe- und Transportvorgängen
Organisation
Legen Sie die Verantwortung und Aufgaben der Beschäftigten für die Montagestelle fest und sorgen Sie dafür, dass sie ausreichend qualifiziert sind.
Sorgen Sie dafür, dass die erforderlichen Unterlagen auf der Baustelle vorhanden sind (zum Beispiel Betriebsanleitungen, Montageanweisung, Betriebsanweisung).
Absturzsicherungen
Stellen Sie sicher, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege so eingerichtet werden, dass Gefährdungen durch Absturz von Personen vermieden werden. Legen Sie Maßnahmen gegen Absturz von Personen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach dieser Rangfolge fest:
- Absturzsicherungen (Seitenschutz, Gerüste, Durchführung der Arbeiten von der Hubarbeitsbühne)
- Auffangeinrichtungen (Schutznetze)
- Individueller Gefahrenschutz (PSAgA)
Abb. 99 und 100
Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei Arbeiten an der Dachkante
Ziehen Sie technische Maßnahmen, die einen Absturz verhindern, den organisatorischen oder personenbezogenen Schutzmaßnahmen vor.
Berücksichtigen Sie bei Festlegung Ihrer Maßnahmen die Beschaffenheit des Untergrunds und der damit verbundenen Auswahl der technischen Arbeitsmittel.
Der Einsatz von Seitenschutz, Gerüsten oder fahrbaren Hubarbeitsbühnen hat immer Vorrang vor der Verwendung Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Sollten Hubarbeitsbühnen oder Gerüste, zum Beispiel aufgrund schlechter Untergrundverhältnisse, nicht zum Einsatz kommen können, haben sich für die Montage von Brückengeländern freistehende fahrbare temporäre Schutzgeländer bewährt.
Lassen sich keine technischen Schutzmaßnahmen umsetzen, ist eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu verwenden. Beachten Sie, dass bei der Verwendung von PSAgA weitere Maßnahmen (zum Beispiel gesonderte Gefährdungsbeurteilung, spezielle Unterweisung, Rettungskonzept) notwendig sind. Legen Sie vor Beginn der Arbeiten geeignete Anschlageinrichtungen für die PSAgA fest und achten Sie auf den erforderlichen Freiraum unterhalb des Standplatzes.
Sicherer Transport von Lasten
Wählen Sie der Last, den Abmaßen und der Verpackung der Last entsprechend das richtige Hebezeug und Lastaufnahmemittel aus.
Schutz vor Stromschlag
Führen Sie Montage- und Instandsetzungsarbeiten an Geländern durch, setzen Sie nur elektrisch geeignete und geprüfte Arbeitsmittel ein.
Brandschutz
Sorgen Sie für eine ausreichende Ausstattung mit geeigneten Feuerlöschern. Sorgen Sie bei Verwendung von Druckgasflaschen dafür, dass sie standsicher aufgestellt und gegen mechanische Gefährdungen geschützt sind. Auf Baustellen ist bei Flüssiggasflaschen eine Schlauchbruchsicherung erforderlich.