Die Unternehmerin und der Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass die von ihnen bestellte Person die für Instandhaltungsarbeiten und die Prüfung von Atemschutzgeräten festgelegten Fristen beachtet.
Zu beachten sind insbesondere:
- das Verfallsdatum unbenutzter Filter
- die nochmalige Benutzung bereits gebrauchter Filter
- die Prüffristen von Druckgasbehältern
Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass die Einhaltung der in Tabelle 13 bis Tabelle 20 genannten Arbeiten und Fristen zu einer einwandfreien Funktion der Atemschutzgeräte bzw. Atemanschlüsse führt und diese unmittelbar eingesetzt werden können.
Die in den Tabellen aufgeführten Austauschfristen gelten ab Herstelldatum der auszutauschenden Teile. Hiervon kann abgewichen werden, wenn durch das Instandhaltungsprogramm das erstmalige Einbaudatum des Austauschteils festgelegt und dokumentiert wird. Eine Verwechselung mit gleichen Austauschteilen muss ausgeschlossen sein. Die Austauschfrist beginnt dann ab dem erstmaligen Einbaudatum.
Geben die Herstellerfirmen in ihrer Informationsbroschüre strengere oder für Atemschutzgeräte für Fluchtzwecke abweichende Vorgaben an als in Tabelle 13 bis Tabelle 20 aufgeführt, sind diese zu beachten.
Werden Geräte unter extremen Einsatzbedingungen benutzt, z. B. in aggressiven Medien oder bei hohen Umgebungstemperaturen, kann ein Austausch von Komponenten nach dem Einsatz erforderlich werden.
Für Atemschutzgeräte, die nicht in den Tabellen aufgeführt sind, werden die Instandhaltungsarbeiten entsprechend den Angaben in der Informationsbroschüre der Herstellerfirma durchgeführt.
Tabelle 13
Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen
Atemanschluss |
Art der durchzuführenden Arbeiten |
Fristen |
nach Gebrauch 3) |
halbjährlich |
zwei Jahre |
sechs Jahre |
Vollmaske inkl. Atemschlauch (wenn vorhanden) |
Reinigung und Desinfektion |
X |
|
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|
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma |
X |
X 1) 4) |
X 2) 4) |
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Wechsel der Ausatemventilscheibe (wenn vorhanden) |
|
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X |
Wechsel der Sprechmembrane (wenn vorhanden) |
|
|
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X |
Halbmaske/Viertelmaske inkl. Atemschlauch (wenn vorhanden) |
Reinigung und Desinfektion |
X |
|
|
|
Sicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma |
X |
X 1) 4) |
X 2) 4) |
|
Wechsel der Ausatemventilscheibe (wenn vorhanden) |
|
|
|
X |
Atemschutzhaube Atemschutzhelm Mundstückgarnitur inkl. Atemschlauch (wenn vorhanden) |
Reinigung und Desinfektion |
X |
|
|
|
Sicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma |
X |
X 1) 4) |
X 2) 4) |
|
Wechsel der Ausatemventilscheibe (wenn vorhanden) |
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|
|
X |
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1) Bei mobil gelagerten Atemanschlüssen gemäß Kapitel 6.10.2.1. |
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2) Bei stationär gelagerten Atemanschlüssen gemäß Kapitel 6.10.2.1. |
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3) Gebrauch kann in diesem Fall neben dem einmaligen Gebrauch auch den mehrmaligen Gebrauch durch dieselbe Person innerhalb einer Arbeitsschicht oder Arbeitswoche bedeuten. |
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4) Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes aufweisen, ist eine Reinigung und Desinfektion durchzuführen. |
Tabelle 14
Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Filtergeräten
Gerät |
Art der durchzuführenden Arbeiten |
Fristen |
vor Einsatz |
nach Gebrauch 1) |
Ablauf des Verfallsdatums |
Ende der Gebrauchsfähigkeit |
halbjährlich |
Atemanschluss (siehe Tabelle 13) |
Filter |
Kontrolle der Verfallsdaten |
X |
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|
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|
Sichtprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma |
X |
X |
|
|
|
Entsorgung |
|
|
X |
X |
|
Gebläse und Zubehör inkl. Atemschlauch |
Reinigung |
|
X |
|
|
|
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma |
|
X |
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X 2) |
Kontrolle des Akkuladezustandes |
X |
|
|
|
X |
|
1) Gebrauch kann in diesem Fall neben dem einmaligen Gebrauch auch den mehrmaligen Gebrauch durch dieselbe Person innerhalb einer Arbeitsschicht oder Arbeitswoche bedeuten. |
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2) Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes aufweisen, ist eine Reinigung durchzuführen. |
Tabelle 15
Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Behältergeräten mit Druckluft (Pressluftatmer)
Gerät |
Art der durchzuführenden Arbeiten |
Fristen |
nach Gebrauch 3) |
halbjährlich |
zwei Jahre |
sechs Jahre |
Atemanschluss (siehe Tabelle 13) |
|
Pressluftatmer, komplett |
Reinigung |
X |
|
|
|
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma |
X |
X 4) |
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Lungenautomat |
Reinigung und Desinfektion |
X |
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|
|
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma |
X |
X 1) 4) |
X 2) 4) |
|
Wechsel der Membran |
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X |
Lungenautomat einschließlich Schlauch |
Grundüberholung |
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|
X |
Pressluftatmer, luftführende Teile (ohne Lungenautomat einschließlich Schlauch und Druckgasbehälter) |
Grundüberholung |
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|
X |
Druckgasbehälter und -ventile |
Wiederkehrende Prüfung |
Fristen nach Betriebssicherheitsverordnung |
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1) Bei mobil gelagerten Atemschutzgeräten gemäß Kapitel 6.10.2.1. |
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2) Bei stationär gelagerten Atemschutzgeräten gemäß Kapitel 6.10.2.1. |
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3) |
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Gebrauch kann in diesem Fall neben dem einmaligen Gebrauch auch den mehrmaligen Gebrauch durch dieselbe Person innerhalb einer Arbeitsschicht oder Arbeitswoche bedeuten. |
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4) Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes... |