- Kommunikationsstil unangemessen
Keine regelmäßige Kommunikation
→ Wird die Kommunikation in verständlicher, angemessener Form ausgeführt und die richtige Aufnahme der Informationen überprüft? → Erfolgt eine anlassbezogene Kommunikation, z.B. bei Veränderungen, Mängeln, besonderen Vorkommnissen, Beinaheunfällen, Unfällen? → Siehe auch Abschnitt 1.10 der BGI 571.
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