Im Sinne dieser Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
4. |
Aufbewahren Der Oberbegriff für jede Art des Lagerns, Abstellens und Bereithaltens. |
6. |
Akzeptor Durch Brand oder Explosionswirkung gefährdetes Objekt (Gebäude oder Platz) im ungefährlichen und gefährlichen Betriebsteil. |
7. |
Akzeptorklasse Einteilung der gefährlichen und ungefährlichen Objekte unter Beachtung der örtlichen und baulichen Schutzsysteme als gefährdetes Objekt. |
10. |
Betriebseinrichtungen Alle Einrichtungen, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Teil I Kapitel 1 verwendet werden. |
11. |
Deflagration Die chemische Umsetzung von Explosivstoffen mit Flammenbildung, die schneller als der Abbrand, jedoch mit Unterschallgeschwindigkeit abläuft. |
12. |
Detonation Die chemische Umsetzung von Explosivstoffen unter Bildung einer Stoßwelle, deren Geschwindigkeit größer ist als die Schallgeschwindigkeit im Stoff selbst ist. |
13. |
Donator Gefährdendes Objekt (gefährliches Gebäude oder Platz), von dem Brand oder Explosionswirkung ausgehen können. |
14. |
Donatorklasse Einteilung der gefährdenden Objekte (gefährliche Gebäude und Plätze) unter Beachtung der örtlichen und baulichen Schutzsysteme. |
15. |
Einzelgebäude Ein- oder mehrräumige Gebäude, die durch Sicherheitsabstände von anderen Gebäuden getrennt sind und in denen gleichzeitig nur bestimmte Tätigkeiten vorgenommen werden dürfen. |
16. |
Entsorgen Das gefahrlose Beseitigen von Explosivstoffen oder explosivstoffhaltigen Materialien. |
17. |
Explosion Die mechanische Wirkung eines plötzlichen Druckanstieges, der als Folge einer Deflagration oder Detonation eines Explosivstoffes auftritt. |
19. |
Flugfeuer Brennende, umherfliegende Teile aus einem Brand oder Explosionsherd. |
20. |
Gebäude mit Brandgefahr Gefährliche Gebäude, in denen mit Explosivstoffen der Gefahrgruppen 1.3 bis 1.4 umgegangen wird. |
21. |
Gebäude mit Explosionsgefahr Gefährliche Gebäude, in denen mit Explosivstoffen der Gefahrgruppen 1.1, 1.1-1, 1.1-2, 1.1-3 und 1.2 umgegangen wird. |
22. |
Gefahrenbereich gefährlicher Gebäude Bereich, in dem Personen durch Brand- oder Explosionseinwirkung gefährdet werden könnten. |
23. |
Gefahrgruppen Einteilung der Explosivstoffe in Gruppen. Maßgebend sind die Brand- und/oder Explosionswirkungen, die bei der Auslösung auftreten, sowie ihre sicherheitstechnischen Kenndaten. |
25. |
Gegenstände mit Explosivstoff Gegenstände, die Explosivstoff enthalten oder aus ihnen bestehen; hierzu zählen auch Munition und Teile von Munition. |
26. |
Innerbetrieblicher Transport Ortsveränderungen von umschlossenen Explosivstoffen innerhalb des Betriebsgeländes. |
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