In den Unternehmen der Industrie der mineralischen Rohstoffe werden bei der Gewinnung, bei der Rückverladung sowie im Halden- und Deponiebetrieb Bagger, Lader und Raupen eingesetzt. Sie dienen der Gewinnung und dem Transport von Material, der Rückverladung und dem Modellieren von Geländeoberflächen. Durch den Betrieb und die oftmals auftretende Alleinarbeit treten besondere Gefährdungen auf.
Abb. 1 Raupe im Steinbruch. Die Tür muss beim Fahren geschlossen bleiben
Abb. 2 Beladen mit einem Tieflöffelbagger von der erhöhten Arbeitsfläche
Rechtliche Grundlagen |
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Gefährdungen |
- Sorgen Sie für ausreichend breite, feste, ebene Verkehrswege, die an Absturzstellen gesichert sind.
- Besteht von der Fahrerkabine aus keine ausreichende Sicht auf die nächste Umgebung des Gerätes, so müssen Sie Hilfsmittel zur Verbesserung der Sicht installieren (z. B. Rückspiegel, Rückfahrkamera, Birdview).
- Setzen Sie gegebenenfalls Einweiserinnen und Einweiser für den Fahr- und Arbeitsbereich ein.
- Die Befähigung zum Führen des Fahrzeuges muss nachgewiesen werden.
- Die Geräteführerinnen und -führer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Setzen Sie nur unterwiesene Beschäftigte ein, die körperlich und geistig geeignet sowie zuverlässig sind und beauftragen Sie diese möglichst schriftlich mit dem Führen der Erdbaumaschine.
- Bei Gefahren durch Staub und gesundheitsgefährliche Atmosphären, setzen Sie nur Erdbaumaschinen ein, die über entsprechende Belüftungssysteme verfügen.
- Zur Verringerung von Vibrationseinwirkungen setzen Sie nur Geräte mit funktionsfähigen schwingungsgedämpften Sitzen ein und legen Sie fest, dass die Fahrgeschwindigkeit dem Zustand der Verkehrswege angepasst wird.
Setzen Sie für den Hebezeugbetrieb nur Erdbaumaschinen und Arbeitsausrüstungen ein, die vom Hersteller zugelassen sind. Beurteilen Sie die Tätigkeiten für den Hebezeugbetrieb in ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Statten Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Sicherheitsschuhen aus, die das Fußgelenk stabilisieren. Geeignet sind Sicherheitsschuhe mindestens S3, die mit Zehenschutzkappe, Durchtrittsicherheit und profilierter Laufsohle ausgerüstet sind.
Der richtige Umgang mit Erdbaumaschinen sowie eine sorgfältige Planung der Arbeiten vermindern das Risiko für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten erheblich. Nutzen Sie die Unterweisung, um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber zu informieren, dass sie
- Bagger, Lader und Raupen bestimmungsgemäß, entsprechend der Bedienungsanleitung benutzen.
- die Zugänge bestimmungsgemäß nutzen und nicht von den Maschinen abspringen.
- die Fenster und Türen stets geschlossen halten, um Lärm- und Staubbelastung zu vermeiden.
- durch den Umgang mit der Erdbaumaschine keine Personen gefährden.
- darauf achten, dass sich keine Personen im Gefahrbereich der Erdbaumaschine aufhalten. Ist es aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, dass Personen den Gefahrenbereich betreten müssen, so müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für den Einzelfall erstellen.
- Lasten nicht über Personen führen und darauf achten, dass Personen sich nicht unter angehobenen Lasten oder angehobenen Arbeitseinrichtungen aufhalten.
- beim Herantreten an die Erdbaumaschine zuerst Blickkontakt mit der Fahrerin oder dem Fahrer aufnehmen.
- die in der Kabine vorhandenen Rückhaltesysteme nutzen.
- Personen nur auf Plätzen mitfahren lassen, die vom Hersteller dafür vorgesehen sind. Das Mitfahren außen auf oder an dem Gerät ist verboten.
- die Sicherheitsabstände zu stromführenden Leitungen einhalten, weil im Bereich von Freileitungen Stromüberschlag droht.
- die Erdbaumaschine gegen unbefugte Benutzung sichern und bei Arbeitsunterbrechungen die Arbeitsausrüstung absenken. Das Gerät muss gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert werden.
- sich vor Beginn der Arbeit vergewissern, dass die Erdbaumaschine betriebssicher ist.
- bei Wartung und Reparatur beachten, dass Arbeiten im Bereich des Knickgelenkes nur bei eingelegter Sicherung erlaubt sind und Arbeiten unter angehoben...