Bei der Herstellung von Frischbeton führen insbesondere Reparaturen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten zu Gefährdungen. Werden Anlagenteile ausgetauscht, die von entsprechenden Herstellern geliefert und auch eingebaut werden, hat der Betreiber darauf zu achten, dass die bestehende Konformität der Anlage erhalten bleibt. Heute sind viele Frischbetonanlagen zumindest zeitweise nur durch eine Person besetzt. Wird bei dieser Alleinarbeit eine gefährliche Arbeit (z. B. Arbeiten mit Absturz- oder Quetschgefahr) ausgeführt, so haben Sie als Unternehmer oder Unternehmerin über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen.
Ursache für viele Unfälle ist das unbeabsichtigte Anlaufen von Maschinenteilen mit funktionsuntüchtigen Schutzeinrichtungen z. B. durch Verschmutzung von Steuerungs- und Sicherheitseinrichtungen. Oft werden vorhandene funktionsfähige Abschalteinrichtungen, z. B. Hauptschalter nicht benutzt. Regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung gewährleisten den sicheren Betrieb.
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Weitere Informationen |
- Merkblattreihe T008 "Maschinen, Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen" der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
- Leitfaden "CE-Kennzeichnung von Transportbetonanlagen"
- DIN EN ISO 12100:2011-03 "Sicherheit von Maschinen"
- BekBS 1113 "Beschaffung von Arbeitsmitteln"
- BekBS 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln"
- Interpretationspapier zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" Bek. des BMAS vom 05.05.2011
- Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" Bek. des BMAS vom 11.03.2015
- Wesentliche Veränderungen an Maschinen - eine interaktive Arbeitshilfe der BG RCI https://www.bgrci.de/fachwissen-portal/themenspektrum/maschinensicherheit/
- IFA Report 2/2017 "Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen - Anwendung der DIN EN ISO 13849"
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Modernste Steuerungstechnik sorgt dafür, dass die automatisierten Abläufe in der Produktion reibungslos funktionieren. Dies bedeutet aber auch, dass viele gefahrbringende Bewegungen entstehen, die durch Schutzsysteme und Schutzeinrichtungen gesichert werden müssen. Automatisierten Anlagen müssen durchgängige Schutzkonzepte zu Grunde liegen, die nicht nur den Normalbetrieb-, sondern ebenso den Wartungs- und Störungsfall berücksichtigen.
Vor und während des Einsatzes dieser Maschinen stellen sich folgende Fragen:
Was ist beim Betrieb von Gebrauchtmaschinen zu beachten?
Sie dürfen nur sichere Gebrauchtmaschinen zur Verfügung stellen und verwenden lassen. Daher sind Sie nach der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, für Gebrauchtmaschinen vor der ersten Verwendung im Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Maschine auf Sicherheit nach dem Stand der Technik zu überprüfen. Ergreifen Sie ggf. zusätzliche Maßnahmen, um die sichere Verwendung der Maschine zu gewährleisten. Diese Schutzmaßnahmen sind in dieser Branchenregel im Wesentlichen beschrieben. So etwas wie einen "Bestandschutz" gibt es nicht.
Überprüfen und aktualisieren Sie regelmäßig die Gefährdungsbeurteilung zum Stand der Technik. Berücksichtigen Sie auch besondere Anlässe. Diese wären:
- Eine Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen, wenn Mängel auftreten.
- Sich ändernde Gegebenheiten, z. B. Änderungen an der Maschine, der Umgebungsbedingungen oder des Arbeitsverfahrens.
- Neue Erkenntnisse, z. B. Unfälle, Beinahe-Ereignisse, überarbeitetes Regelwerk.
Was ist bei der Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Maschinen zu beachten?
Nach der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Für die Beschaffung neuer Maschinen bedeutet das, dass diese nach der europäischen Maschinenrichtlinie gebaut sein und über eine EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verfügen müssen. Vor der Inbetriebnahme der Maschine müssen Sie in einer Gefährdungsbeurteilung das Sicherheitskonzept und die Schutzeinrichtungen systematisch bewerten und eine Prüfung vor Erst-Inbetriebnahme der Maschine vornehmen. Um falsche Beschaffungsentscheidungen zu vermeiden, sollten Sie die Gefährdungsbeurteilung in den Beschaffungsprozess integrieren.
Was ist die Maschinenrichtlinie?
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt für neue Maschinen einen umfassenden Katalog von Anforderungen fest, wie eine Maschine gebaut sein muss, damit sie die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Sie richtet sich zwar in erster Linie an Hersteller von Maschinen, dennoch ist ein Grundlagenwissen darüber für Sie als Betreiber genauso wichtig. Beispielsweise sollten Sie wissen, unter welchen Umständen Herstellerpflichten auf Sie zukom...