Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Anmelden
  • Personal
  • Steuern
  • Finance
  • Immobilien
  • Controlling
  • Öffentlicher Dienst
  • Recht
  • Arbeitsschutz
  • Sozialwesen
  • Sustainability
  • Themen
  • Haufe
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsschutz Office Professional
  • Sicherheit
  • Gesundheit & Umwelt
  • Recht & Politik

DGUV Regel 113-602: Branche Betonindustrie Teil 1: Herst ... / 2.2 Was für die Branche gilt


Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Sie haben den Artikel bereits bewertet.

Der Automatisierungsgrad bei der Herstellung von Betonfertigteilen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Viele manuelle Tätigkeiten werden zunehmend von Robotern erledigt. Viele mechanische Gefährdungen treten hierbei auf, die Maßnahmen notwendig machen, um die Verletzungsgefahr für den Beschäftigten zu beseitigen oder zu minimieren. Nicht zu vergessen ist in dieser Branche auch die Belastung durch Lärm und Staub. Aus diesen Gegebenheiten resultiert eine Vielzahl von Anforderungen an die Unternehmen, die jedes Unternehmen einzeln und in Abstimmung mit den anderen am Bau Beteiligten bewältigen muss.

Rechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
Weitere Informationen
  • DIN EN ISO 12100: "Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung" Ausgabedatum: 2011-03
  • Merkblattreihe T008 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
  • Bekanntmachung zur Betriebssicherheit BekBS 1113 "Beschaffung von Arbeitsmitteln"
  • BekBS 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln"
  • Interpretationspapier zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" - Bekanntmachung des BMAS vom 05.05.2011
  • Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" - Bekanntmachung des BMAS vom 11.03.2015
  • Wesentliche Veränderungen an Maschinen - eine interaktive Arbeitshilfe der BG RCI
  • IFA Report 2/2017 - Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen - Anwendung der DIN EN ISO 13849

Maschinensicherheit

Modernste Steuerungstechnik sorgt dafür, dass die automatisierten Abläufe in der Produktion reibungslos funktionieren. Dies bedeutet aber auch, dass viele gefahrbringende Bewegungen entstehen, die durch Schutzsysteme und Schutzeinrichtungen gesichert werden müssen. Automatisierten Anlagen müssen durchgängige Schutzkonzepte zu Grunde liegen, die nicht nur den Normalbetrieb, sondern ebenso den Wartungs- und Störungsfall berücksichtigen.

In dieser Branchenregel wird auf alle Produktionseinrichtungen für Betonprodukte eingegangen, insbesondere auf Umlaufanlagen, Betonrohrfertigung, Betonsteinfertiger und Plattenpressen. Vor und während des Einsatzes dieser Maschinen stellen sich oft folgende Fragen.

Was ist bei der Beschaffung und beim Betrieb von Gebrauchtmaschinen zu beachten?

Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Arbeitsmittel (hier Gebrauchtmaschinen) finden Sie in der Betriebssicherheitsverordnung. Danach dürfen Sie nur sichere Gebrauchtmaschinen zur Verfügung stellen und verwenden lassen. Daher sind Sie nach der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, für Gebrauchtmaschinen vor der ersten Verwendung im Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dabei auf Sicherheit nach dem Stand der Technik zu überprüfen. Das Sicherheitsniveau für die sichere Verwendung nach dem Stand der Technik setzt sich dabei aus dem bereits vorhandenen Sicherheitsniveau der Gebrauchtmaschine und den zusätzlichen Maßnahmen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung zusammen. In der nachfolgenden Grafik wird dieses veranschaulicht.

Für den Kauf einer Gebrauchtmaschine folgt daraus, dass Sie - je nachdem wie sicher die Gebrauchtmaschine schon ist - mehr oder weniger zusätzliche Maßnahmen nach der Betriebssicherheitsverordnung (zum Beispiel Nachrüstung technischer Schutzmaßnahmen) ergreifen müssen. So etwas wie einen "Bestandschutz" gibt es nicht.

Das gleiche gilt für den Betrieb einer Gebrauchtmaschine. Sie müssen über die gesamte Verwendungsdauer die Gefährdungsbeurteilung und damit auch den Stand der Technik regelmäßig und bei besonderen Anlässen überprüfen. Daraus können sich folgende Möglichkeiten ergeben:

Wenn geänderte Maßnahmen nötig sind:

 

a.

Nachrüstung technischer Schutzmaßnahmen

 

b.

Falls technische Maßnahmen nicht möglich, oder allein nicht ausreichend sind;

  • organisatorische und/oder
  • personenbezogene Maßnahmen durchführen
 

c.

falls modifizierte Maßnahmen nach a) und b) nicht möglich oder allein nicht ausreichend sind:

  • Gebrauchtmaschine außer Betrieb nehmen.

Besondere Anlässe, bei denen Sie die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren müssen, sind:

  • die Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen hat Mängel aufgezeigt
  • bei sich ändernden Gegebenheiten (zum Beispiel Änderungen an der Maschine, der Umgebungsbedingungen oder des Arbeitsverfahrens)
  • neue Erkenntnisse (Unfälle, Beinahe-Ereignisse, überarbeitetes technisches Regelwerk, Änderung des sicherheitstechnischen Niveaus, Änderung des Standes der Technik beim Bereitstellen auf dem Markt; zum Beispiel neue C-Norm).

Was ist bei der Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Maschinen zu beachten?

Nach der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Sie nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Für die Beschaffung neuer Maschinen bedeutet das, dass diese nach der europäischen Maschinenrichtlinie gebaut sein und über eine EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verfügen müssen. Vor der Inb...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Flammpunkt / 1 Unterschied zu Brennpunkt und Zündtemperatur
    425
  • Fahrlässigkeit / 2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    375
  • Ruhezeit, Ruhepausen
    256
  • DGUV Regel 108-601: Branche Einzelhandel / 3.1.4 Verkauf und Lagerung von Feuerwerk
    226
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot
    197
  • Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitern / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte
    194
  • Arbeitsanweisungen
    186
  • Unfallstatistik: Kennzahlen für mehr Sicherheit ermitteln / 3.8 Unfallhäufigkeit – Lost Time Injury Frequency (LTIF)
    155
  • Bericht von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt nach § 5 DGUV-V 2
    132
  • Krane / 5 Sicherheitsregeln beim Einsatz von Kranen
    128
  • Schichtarbeit
    128
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    113
  • Erste Hilfe / 3.4.2.4 Abweichungen von der Schocklage
    110
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten
    110
  • Warum dürfen Druckgasflaschen nicht in Arbeitsräumen, Kellern, Garagen etc. gelagert werden?
    106
  • Bauordnung Brandenburg / § 61 Genehmigungsfreie Vorhaben
    103
  • Lock Out Tag Out (LOTO) / 2 Das LOTO-Prinzip
    103
  • Sicherheit in der Logistik / 10 Temperaturen
    103
  • Alleinarbeit
    102
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 33 - 38 Fünfter Abschnitt Rettungswege, Treppen, Öffnungen, Umwehrungen
    98
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Technische Sicherheit: Digitale Risikobeurteilungen und Fernwartungen: Wie Maschinen in Zukunft noch sicherer werden
Reale Abläufe virtuell ergänzt
Bild: VDMNO e.V.

Die technische Sicherheit von Maschinen und Anlagen ist eine der wichtigsten Grundlagen für den betrieblichen Arbeitsschutz. Zwei digitale Trends haben das Potenzial, die Gewährleistung der Maschinensicherheit noch einfacher und effektiver zu gestalten und den Sicherheitsstandard dabei weiter zu erhöhen: die digitalen „Betriebsbegehungen“ oder Risikobeurteilungen sowie das Predictive Maintenance, die digitale Fernwartung.


Pneumatische Antriebe: Unfallursache „eingesperrte Druckluft“: Wenn Luft gefährlich wird
Maschine-Industrie
Bild: Haufe Online Redaktion

Druckluft ist die Ursache für bis zu zehn Prozent aller Unfälle und Erkrankungen am Arbeitsplatz. Neben organisatorischen Maßnahmen können Betreiber die Risiken von „eingesperrter Druckluft“ in Maschinen und Anlagen mit pneumatischen Antrieben durch den Einsatz von sicherheitstechnischen Produkten weitgehend vermeiden.


Produktsicherheit: Arbeitsmittel-Herstellung für den Eigengebrauch: Das müssen Unternehmen beachten
Geschäftsmänner kontrollieren große Maschine in Fabrik
Bild: mauritius images / Westend61 / Daniel Ingold

Arbeitgeber kaufen in der Regel Maschinen und Anlagen, die sie für ihre Produktionsprozesse benötigen. Es kommt aber auch vor, dass Unternehmen diese Arbeitsmittel für den Eigengebrauch selbst herstellen. Welche rechtlichen Anforderungen muss der Unternehmer sowohl für den Arbeitsschutz als auch hinsichtlich der Produktsicherheit dabei berücksichtigen? Welche Anforderungen gelten nach Herstellung des Arbeitsmittels?


DGUV Regel 113-603: Branche... / 2.2 Was für die Branche gilt
DGUV Regel 113-603: Branche... / 2.2 Was für die Branche gilt

Bei der Herstellung von Frischbeton führen insbesondere Reparaturen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten zu Gefährdungen. Werden Anlagenteile ausgetauscht, die von entsprechenden Herstellern geliefert und auch eingebaut werden, hat der Betreiber darauf zu ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe Onboarding Software
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR Services
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
Datenschutz

AGB
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren