Der Automatisierungsgrad bei der Herstellung von Betonfertigteilen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Viele manuelle Tätigkeiten werden zunehmend von Robotern erledigt. Viele mechanische Gefährdungen treten hierbei auf, die Maßnahmen notwendig machen, um die Verletzungsgefahr für den Beschäftigten zu beseitigen oder zu minimieren. Nicht zu vergessen ist in dieser Branche auch die Belastung durch Lärm und Staub. Aus diesen Gegebenheiten resultiert eine Vielzahl von Anforderungen an die Unternehmen, die jedes Unternehmen einzeln und in Abstimmung mit den anderen am Bau Beteiligten bewältigen muss.
|
Weitere Informationen |
- DIN EN ISO 12100: "Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung" Ausgabedatum: 2011-03
- Merkblattreihe T008 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
- Bekanntmachung zur Betriebssicherheit BekBS 1113 "Beschaffung von Arbeitsmitteln"
- BekBS 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln"
- Interpretationspapier zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" - Bekanntmachung des BMAS vom 05.05.2011
- Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" - Bekanntmachung des BMAS vom 11.03.2015
- Wesentliche Veränderungen an Maschinen - eine interaktive Arbeitshilfe der BG RCI
- IFA Report 2/2017 - Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen - Anwendung der DIN EN ISO 13849
|
Maschinensicherheit
Modernste Steuerungstechnik sorgt dafür, dass die automatisierten Abläufe in der Produktion reibungslos funktionieren. Dies bedeutet aber auch, dass viele gefahrbringende Bewegungen entstehen, die durch Schutzsysteme und Schutzeinrichtungen gesichert werden müssen. Automatisierten Anlagen müssen durchgängige Schutzkonzepte zu Grunde liegen, die nicht nur den Normalbetrieb, sondern ebenso den Wartungs- und Störungsfall berücksichtigen.
In dieser Branchenregel wird auf alle Produktionseinrichtungen für Betonprodukte eingegangen, insbesondere auf Umlaufanlagen, Betonrohrfertigung, Betonsteinfertiger und Plattenpressen. Vor und während des Einsatzes dieser Maschinen stellen sich oft folgende Fragen.
Was ist bei der Beschaffung und beim Betrieb von Gebrauchtmaschinen zu beachten?
Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Arbeitsmittel (hier Gebrauchtmaschinen) finden Sie in der Betriebssicherheitsverordnung. Danach dürfen Sie nur sichere Gebrauchtmaschinen zur Verfügung stellen und verwenden lassen. Daher sind Sie nach der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, für Gebrauchtmaschinen vor der ersten Verwendung im Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dabei auf Sicherheit nach dem Stand der Technik zu überprüfen. Das Sicherheitsniveau für die sichere Verwendung nach dem Stand der Technik setzt sich dabei aus dem bereits vorhandenen Sicherheitsniveau der Gebrauchtmaschine und den zusätzlichen Maßnahmen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung zusammen. In der nachfolgenden Grafik wird dieses veranschaulicht.
Für den Kauf einer Gebrauchtmaschine folgt daraus, dass Sie - je nachdem wie sicher die Gebrauchtmaschine schon ist - mehr oder weniger zusätzliche Maßnahmen nach der Betriebssicherheitsverordnung (zum Beispiel Nachrüstung technischer Schutzmaßnahmen) ergreifen müssen. So etwas wie einen "Bestandschutz" gibt es nicht.
Das gleiche gilt für den Betrieb einer Gebrauchtmaschine. Sie müssen über die gesamte Verwendungsdauer die Gefährdungsbeurteilung und damit auch den Stand der Technik regelmäßig und bei besonderen Anlässen überprüfen. Daraus können sich folgende Möglichkeiten ergeben:
Wenn geänderte Maßnahmen nötig sind:
a. |
Nachrüstung technischer Schutzmaßnahmen |
b. |
Falls technische Maßnahmen nicht möglich, oder allein nicht ausreichend sind;
- organisatorische und/oder
- personenbezogene Maßnahmen durchführen
|
c. |
falls modifizierte Maßnahmen nach a) und b) nicht möglich oder allein nicht ausreichend sind:
- Gebrauchtmaschine außer Betrieb nehmen.
|
Besondere Anlässe, bei denen Sie die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren müssen, sind:
- die Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen hat Mängel aufgezeigt
- bei sich ändernden Gegebenheiten (zum Beispiel Änderungen an der Maschine, der Umgebungsbedingungen oder des Arbeitsverfahrens)
- neue Erkenntnisse (Unfälle, Beinahe-Ereignisse, überarbeitetes technisches Regelwerk, Änderung des sicherheitstechnischen Niveaus, Änderung des Standes der Technik beim Bereitstellen auf dem Markt; zum Beispiel neue C-Norm).
Was ist bei der Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Maschinen zu beachten?
Nach der Betriebssicherheitsverordnung dürfen Sie nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Für die Beschaffung neuer Maschinen bedeutet das, dass diese nach der europäischen Maschinenrichtlinie gebaut sein und über eine EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verfügen müssen. Vor der Inb...